Hallo,
nehmen wir einmal an ein Arbeitnehmer bucht eine Reise und sichert sie mit einer Reiserücktrittsversicherung ab.
Kurz vor Antritt der Reise bekommt er ein interessantes Angebot für einen Arbeitsplatzwechsel. Um das Angebot anzunehmen könnte es unumgänglich sein die Reise zu verschieben.
Tritt in einem solchen Falle die Reiserücktrittsversicherung für den Schaden ein?