Arbeitsplatzwechsel zum Kunden des Arbeitgebers während Probezeit

Hallo und Wer-Weiss-Was,

kürzlich arbeitslos geworden habe ich jetzt bereits eine Jobzusage von Unternehmen A. Ich erwarte jeden Tag postalisch die Zusendung des Arbeitsvertrags zur Zeichnung.

Von Unternehmen B habe ich eine Einladung zum Interview (engere Auswahl für eine Stelle) zu einem Zeitpunkt an dem ich bereits für Unternehmen A tätig bin. Prinzipiell wäre mir die Stelle bei Unternehmen B lieber.

Darf ich den Vertrag bei Unternehmen A zeichnen wenn ich offen sein will für Unternehmen B? Unternehmen B wird sich voraussichtlich erst in 1-2 Monaten entscheiden. Die Bewerbungen wurden etwa gleichzeitig versendet. Unternehmen B ist Kunde von Unternehmen A.

Fragen die sich mir stellen:

  1. Gibt es da Gesetze die solche Fragen klären
  2. Wie kann ich da am besten Vorgehen
  3. Soll ich mir einen Anwalt für diese Fragen nehmen

Grüße
Sascha

Servus,

es gibt den zivilrechtlichen Grundsatz „pacta sunt servanda“: Wer einen Vertrag eingeht, muss diesen einhalten. D.h. einen Vertrag abschließen und dann daherkommen „April, April - war nicht so gemeint!“ läuft nicht.

Dem A im Interview Bescheid geben, dass Du erst in ein paar Monaten weißt, ob Du die besprochene Stelle antreten willst. A wird dann schon wissen, ob er damit leben möchte oder nicht. Wenn es A eilig hat, ist das natürlich der beste Weg, dich bei ihm rauszukegeln. Dann bist Du wieder völlig frei verfügbar für Deine Pläne mit B.

Nö. Bloß ein bissel Menschenverstand anwenden.

Schöne Grüße

MM

Und auf Nachfrage „Warum denn?“ nicht antworten, dass es da eine Firma gibt, bei der man lieber arbeiten würde, sondern dass man eine wirklich langfristige Beschäftigung anstrebt und man aus persönlichen Gründen erst in 6 Wochen wissen wird, ob diese Stelle überhaupt angetreten werden kann.

Rein rechtlich: Probezeit vereinbaren - die gilt für beide, auch DU kannst da schnell kündigen.

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Danke Dir - das muss man schon extra sagen, sonst geht es gerne unter…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

du kannst doch in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und wechseln. Sehe da nicht wirklich ein Problem.

Gruß,
Steve

Ja - man nehme, so man hat…

Schöne Grüße

MM

Die Probezeit ist bereits mit 6 Monaten vereinbart.

Das Problem ist doch wenn überhaupt: wenn ich bei einer Firma anfange und dann zu einem Kunden wechsle ob es da rechtliche Vorbehalte gibt. Dafür brauche ich Antworten! Da es in der Probezeit stattfinden würde sehe ich mich im Recht, allerdings ist das eben ein Gefühl. Gibt es hier rechtliche Bindungen.

@Aprilfisch deine Häme bezüglich vertraglicher Bindungen finde ich unpassend. Dafür hat man doch Probezeit . Mein Menschenverstand sagt mir ich bin im Recht wenn ich später zum Unternehmen B wechsle - die Bewerbungformalitäten dauern einfach länger. Ob die Rechtssprechung das auch so sieht ist meine Frage.

Grüße
Sascha

Grüße
Sascha

Für A ist es extremer Mist, wenn ein neuer, guter, tauglicher Mitarbeiter nach einem Monat kündigt.

A und B kennen sich, haben Geschäftbeziehungen. Sicher, dass da keine Retourkutsche kommt?

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Ja, das sehe ich genau so. Allerdings könnte A mich auch ohne Probezeit einstellen - die Grenzen sind biderektional gewünscht. Bei meinem letzten Job wurde ich in der Probezeit gekündigt. Letztlich ist auch nicht gesagt das ich zu B wechseln würde - ich kenne ja die Konditionen noch nicht.

Ich kann (will) es mir nicht leisten ohne Arbeit zu sein. Die Wahrscheinlichkeit das B mich überhaupt will ist 50/50. Falls das bei B nichts wird ist A das beste worauf ich hoffen kann. Der Bewerbungsprozess bei B dauert sicher noch länger (vlt. noch 1-3 Monate).

Aber: B ist mein Traumjob.

Grüße
Sascha

Na, dann ist ja alles in Butter.

„Man“ hat übrigens durchaus nicht immer Probezeit. Wo in kleinen Teams gearbeitet wird, wo jeder einzelne, der plötzlich fehlt, von den anderen nicht aus der Lamäng auszugleichen ist, werden keine Probezeiten vereinbart, sondern neue Mitarbeiter werden befristet z.B. auf drei, vier oder sechs Monate eingestellt, um sich vor solchen Seiltänzern zu schützen.

Häme kann ich beiläufig in meinem Hinweis nicht erkennen.

Schöne Grüße

MM

Im Arbeitsvertrag einer Unternehmensberatung hatte ich den Passus, zwei Jahre nach Ausscheiden nicht zu einem Mitbewerber und nicht zu einem Kunden wechseln zu dürfen.

Wettbewerbsverbot und Konkurrenzklausel

Was ist, wenn diese Formulierung fehlt?

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Jemanden auf Menschenverstand anzusprechen oder dessen Handlungen mit Seiltänzerei zu vergleichen ist nicht ok. Ich nenne es Häme. Für mich wäre dies zum Beispiel ein Grund wieder die Firma zu wechseln, wenn ich im Team mit so einem Menschen konfrontiert würde. Und nein, in Butter ist dann nicht alles - es wäre mein Schaden.

Ebenso schone Grüße
Sascha

Tschä, dann ist sie nicht vereinbart.

Was hättest Du denn erwartet?

Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass Du das Problem, das es bei diesem Jonglieren mit verschiedenen Arbeitgebern gibt, zwar erkennst, aber nicht benennst, sondern mit aller Gewalt irgendwo anders suchst, als es liegt.

Ganz unabhängig von gesetzlichen Regelungen, die Du gerne hättest, wo sie nicht sind, gelten in solchen Situationen die beiden Regeln:

1 - Man begegnet sich zwei Mal
2 - Es menschelt

Und diese beiden musst Du natürlich berücksichtigen, in eigener Verantwortung und in eigener Initiative, ganz ohne Gesetz und Anwalt. Schlimm?

Schöne Grüße

MM