Arbeitsplatzwechsel

Wie verhält es sich im Allgemeinen, wenn man 4 Wochen Kündigungsfrist hat, jedoch bei seinem neuen Arbeitgeber schon sehr kurzfristig anfangen kann ?

Danke und Gruß
Uwe May

Im Allgemeinen
… weiss ein zukünftiger AG, dass es eine Zeit lang dauern kann, bis der neue AN zur Verfügung steht.

Ansonsten steht kraft Vertragsfreiheit INDUL die Möglichkeit sich per Aufhebungsvertrag mit dem Alt-AG zu einigen. „Chef, ich weiss, wie sie sofort viel Geld sparen können … nämlich mein Gehalt.“

Gruß

Stefan