Arbeitsplatzwechselzwang?

Guten Morgen an Alle!

Eine rein hypothetische Frage habe ich und hoffe, man kann sie mir beantworten:

Angenommen, ein ALG-II-Empfänger arbeitet in Teilzeit und das Job-Center stockt auf.
Nun bekommt der ALG-II-Empfänger vom JC einen Vermittlungsvorschlag, auf den er sich bewerben soll.
Was er auch tut.
Beim Vorstellungsgespräch stellt sich jedoch heraus, dass es keinerlei Verbesserungen seiner jetzigen Verhältnisse gibt (selbe Stundenzahl, selber Lohn).
Die Firma sagt, dass sie sich wieder meldet.

Einige Tage später wird dem ALG-II-Empfänger von seiner bisherigen Arbeitsstelle eine Vertragsverlängerung angeboten, die er auch annimmt.
Eine Woche später meldet sich die andere Firma und will den ALG-II-Empfänger einstellen.
MUSS dieser nun die alte Stelle kündigen und bei der neuen anfangen, weil es das JC so vorsieht? Oder kann er dann diese dann ablehnen mit der Begründung, dass er weiterhin in einem Arbeitsverhältnis besteht?

Neugierige Grüße und Danke schon einmal im Voraus.

Michael Vogl

Hallo,

MUSS dieser nun die alte Stelle kündigen und bei der neuen anfangen, weil es das JC so vorsieht?

Tut das das JC denn?

oder kann er dann diese dann ablehnen mit der Begründung, dass er weiterhin in einem Arbeitsverhältnis besteht?

Ja. Das JC kann ohnehin niemanden zu irgendeiner Arbeit zwingen. Es könnte bestenfalls mit Sanktionen kommen, wenn jemand nicht alles zumutbare getan hat, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren. Wenn sich durch den anderen Job die Hilfebedürftigkeit also nicht beendet oder reduziert worden wäre, gibt es auch keine Sanktionen.

Grüße

hallo!

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und gleichzeitig eine dicke Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Leider gab es in den letzten Tagen Probleme mit meiner Internetverbindung :frowning:

Jedenfalls hilft mir die Antwort weiter.

Lieben Gruß
Michael Vogl