Arbeitsrech Fall brauche ma dringend eure Hilfe

Guten Tag,
brauche mal ganz dringend eine Fall Lösung Danke

Der Schlosser Benno hat bei seinem Ausscheiden bei dem Arbeitgeber A eine Erklärung unterzeichnet, in der es u.a. heißt:
Benno erhält noch einen Restlohn von 1.500 €, zahlbar am 31.03.2008.
Hiermit erklärt Benno, daß damit alle seine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgefunden sind und er auf jede etwaige weitere Forderung verzichtet.
Zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Erklärung bemerkt Benno, daß eine in dem seit drei Monaten geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorgesehene Schmutzzulage von 2,50 € pro Arbeitsstunde, in seinem Fall zusammen 160 €, bei dem Restlohn von 1.500 € nicht berücksichtigt worden ist.

  1. Gedanklicher Exkurs:
    Der in dem Betrieb bestehende Betriebsrat ist der Meinung, daß die Schmutzzulage von 2,50 € für die Mitarbeiter viel zu gering ist. Er hält 4 € für angemessen und möchte diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen.
    Wie sind die Vorstellungen des Betriebsrats in dieser Sache zu beurteilen?

…2,50 € pro Arbeitsstunde, in seinem Fall zusammen 160 €,
bei dem Restlohn von 1.500 € nicht berücksichtigt worden ist.

Die „Erklärung“ ist meiner Meinung nach ein rechtsgültiger Vertrag, sofern dem Arbeitgeber nicht arglistige Täuschung nachzuweisen ist indem er wusste dass dem Arbeitnehmer mehr zustünde.
Möglichkeiten der Vernichtung dieser Erklärung sind also Anfechtung wegen Irrtum nach §119 BGB und wegen Täuschung §123 BGB (wenn er es eben wusste).

  1. Gedanklicher Exkurs:
    Der in dem Betrieb bestehende Betriebsrat ist der Meinung, daß
    die Schmutzzulage von 2,50 € für die Mitarbeiter viel zu
    gering ist. Er hält 4 € für angemessen und möchte
    diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber
    abschließen.
    Wie sind die Vorstellungen des Betriebsrats in dieser Sache zu
    beurteilen?

Solange es da keine Betriebsvereinbarung gibt, gibt es auch keinen Anspruch des Arbeitnehmers. Sollte diese abgeschlossen werden stellt sich die Frage ab wann sie gelten soll. Da der AN ja schon ausgeschieden ist für ihn dann nicht gültig.

Da lernst du doch nix bei, wenn die Leute hier deine Übungsklausur lösen.

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