Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Erhalte ich im unbezahlten Urlaub (1 Monat), arbeite sonst 60% auch Kinderzulagen/Familienzulagen? Falls ja, gelten diese als Lohn, d.h. werden davon Abzüge (AHV, PK) gemacht?

Freundliche Grüsse

Karin

Hallo Karin,

angenommen jemand würde unbezahlten Urlaub für einen Monat nehmen wäre es wahrscheinlich so das der Arbeitnehmer keine Bezüge sprich Gehalt für diesen einen Monat bekäme, da wie das Wort schon sagt der Urlaub unbezahlt ist. Also auch keine Familien oder Kinderzulagen. Auch würden keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig, da ja auch kein Soz. bzw steuerpflichtiges Entgelt für diesen Monat erzielt wurde.
Aufpassen muss man wahrscheinlich wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert, da dann ggf man(n) / Frau nicht mehr krankenversichert ist da die Nachwirkung in der gesetzlichen Krankenbkasse einen Monat beträgt.

Gruss Lallabar M.S.

Dies ist eine Kulanzfrage. Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch.
MfG
MK