Habe einen Mitarbeiter der jetzt vor kurzem einen Arbeitsunfall hatt. Kniescheibe und Unterschenkel Kopf gesplittert. Liegt jetzt im Krankenhaus und wird schätzungsweise auch noch ein dreivierteljahr ausfallen.
Wenn ich Ihn jetzt kündige, da ich bloß eine zwei mann firma bin, ist er dann weiter Krankenversichert???
Ich will ihn danach wieder einstellen.
Nur will ich ihm nicht kündigen wenn er nicht weiterversichert ist,sollte aber weils finanziell nicht passt.
Ich bin etwas irritiert! Der Kollege hatte einen Arbeitsunfall! Demnach können Sie ihm gar nicht kündigen. Allerdings haben sie auch keine Kosten, da die BG sich dieser Sache annimmt.
Demnach rate ich Ihnen dringend davon ab, dem Kollegen zu kündigen. Das schließt natürlich nicht die befristete Neueinstellung eines weiteren Arbeitnehmers aus…
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Wenn Ihr Mitarbeiter einen Arbeitsunfall hatte und für einige Zeit ausfällt, können Sie ihm überhaupt nicht kündigen. Sie würden jeden Arbeitsgerichtsprozess verlieren.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter.
Sorry, mit diesem Theme kenne ich mich nicht aus, ich bin ehr die Intressenvertretung und habe nichts zu tun mit sozialpflichtige beiträge.
Frage mal bei die Berufsgenossenschaft nach. Aus loyalitäts grunden, lasse deine kranke weiter laufen und beschäftige eine neue auf zeit. Ist zwar mehr lohn kosten, aber mehr abschreibungs möglichkeit wo dadurch weniger ans Fin Amt abgeleistet muss!
Hallo Herr Antkowiak,
leider hat bei dieser Benachrichtigung die eMail-Benachrichtigung nicht funktioniert, daher habe ich ihre Anfrage gerade erst per Zufall „entdeckt“…
Ich fragte mich gerade, warum sie Ihrem Mitarbeiter kündigen möchten? Selbst bei minimaler Kündigungsfrist, beträgt diese ja mind. 4 Wochen zum Monatsende… die Lohnfortzahlung dauert 6 Wochen, danach zahlen sie ja nichts mehr für Ihren Mitarbeiter, so lange, wie er ihnen nicht zur Verfügung steht, sondern er bekommt Krankengeld (und ist mit dem natürlich weiter versichert).
Aber um auf ihre Hauptfrage zurückzukommen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen, ist dieser verpflichtet sich umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Mit Erhalt des ALG ist der (dann ehemalige) Mitarbeiter natürlich auch weiter krankenversichert.
Bitte nochmals um Entschuldigung für die verspätete Antwort.