Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
es geht in meiner Frage an Sie um meinen Freund. Dieser ist seit 6 Jahren in einer Firma mit Schichtdienst tätig und erkrankte vor 2 Jahren an Panikattacken. Er hat nun vom Arzt attestiert bekommen das er auf unbestimmte Zeit keine Nachtschicht mehr verrichten dürfe. Da dies im 3 Schichtsystem eher ungünstig ist und sehr viel Aufwand für die Firma bedeuten würde (Falls sie dem überhaupt gewillt sind zuzustimmen) lautet meine Frage nun : Kann der Arbeitgeber einen Angestellten aufgrund einer Krankheit einfach entlassen wenn diese wie in dem Fall die normale Arbeitsgegebenheit einschränkt?? oder ist die Firma verpflichtet ihn auf die Tagsschicht zu verlegen oder nach anderen Wegen zu suchen?? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen da uns diese Frage sehr auf der Seele liegt. Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort von Ihnen!

Liebe Grüße,

Katharina

Ich möchte Ihre Anfrage grundsätzlich beantworten.
Es ist sehr wohl möglich, dass der Arbeitgeber aufgrund von Krankheit kündigen kann. Allerdings ist das nicht so einfach.
Ganz wichtig ist dabei die ärztliche Aussage, ob sich der Krankheitszustand zukünftig verbessert (Sozialprognose). Wenn dem so ist, hat der Arbeitgeber schlechte Karten.
Wichtig ist natürlich auch, was im Arbeitsvertrag steht, 3-Schicht, Nachtschicht etc. Wenn das drinsteht, könnte der Arbeitgeber damit argumentieren, dass Ihr Freund seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Er nicht mehr so einsetzbar ist, wie der Betrieb es braucht.
Es hängt schon davon ab, ob der Arbeitgeber willens ist, bei der Schichteinteilung die Krankheit Ihres Freundes zu berücksichtigen. Wenn der Betrieb gross genug ist, ist das zumutbar.
Ich empfehle Ihrem Freund, sich umgehend an den Bertriebsrat (sofern vorhanden) zu wenden. Auch der Betriebsarzt kann hilfreich sein.
Wenn es beide nicht gibt, hilft nur verhandeln.

So hart es klingt, aber die Firma muss nicht auf die neuen Umstände bei Ihrem Freund eingehen und darf daher auch kündigen. die firma knn außer Zweifel bestätigen, dass ein gleichwertiger Arbeitsplatz im Tagdienst nicht vorhanden ist und daher wird es eine betriebsbedingte kündigung sein, die vor jedem Arbeitsgericht Bestand hat. Aber über die Abfindung läßt sich sicher verhandeln genauso wie über die Kündigungsfrist.

Viel Glück