Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

gerne würde ich eine Frage stellen.
Mein Arbeitnehmer möchte mir innerhalb der 14- tägigen Kündigungsfrist kündigen. ( Innerhalb der Probezeit )

Ich soll mein Urlaubsanspruch innerhalb der 14 tägigen Kündigungsfrist nehmen.

Zum Beispiel:
Kündigung schriftlich ab 7.09.2009
Arbeiten bis zum 10.09 und Urlaub bis zum 20.09.
Danach bin ich nicht mehr versichert.
Und muss zum Arbeitsamt.

Darf der Arbeitgeber das machen ???
Oder werden die 8 Tage daran gerechnet.
So dass ich bis zum 28.09.09 versichert bin.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Hallo Mathias,

in diesem Fall hat der „Arbeitgeber“ völlig korrekt nach der Rechtslage gehandelt. Die Meldung beim Arbeitsamt ist unverzüglich notwendig, damit ist mann dann auch wieder krankenversichert.

Gruß Josef

Hallo, Matthias!

Wenn der Urlaub nicht innerhalb der Kündigunsfrist genommen werden kann (also z.B. wegen Krankheit), muss er abgegolten, sprich ausgezahlt werden. In diesem Fall ruht das Arbeitslosengeld bis zum Ablauf des Urlaubs. Melden Sie sich bitte sofort (wirklich sofort!!!) beim Arbeitsamt, sonst gibt es Sperre wegen zu später Meldung! Sie sind verpflichtet sich sofort nach Bekanntwerden der Kündigung beim AA zu melden. Das mit dem Urlaub wird dann über das Formular, welches der AG ausfüllen muss fürs AA geklärt, sprich, das AA wird danach Ihre Ansprüche berechnen.
Versichert sind Sie do über das AA, wo sehen Sie das Probelm? Oder haben Sie keinen Anspruch auf ALG? Dann sind Sie trotzdem noch eine Weile versichert, genauere Auskünfte gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Viel Erfolg bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle!
Herzliche Grüße
Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

gerne würde ich eine Frage stellen.
Mein Arbeitnehmer möchte mir innerhalb der 14- tägigen
Kündigungsfrist kündigen. ( Innerhalb der Probezeit )

Ich soll mein Urlaubsanspruch innerhalb der 14 tägigen
Kündigungsfrist nehmen.

Zum Beispiel:
Kündigung schriftlich ab 7.09.2009
Arbeiten bis zum 10.09 und Urlaub bis zum 20.09.
Danach bin ich nicht mehr versichert.
Und muss zum Arbeitsamt.

Darf der Arbeitgeber das machen ???
Oder werden die 8 Tage daran gerechnet.
So dass ich bis zum 28.09.09 versichert bin.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Dein Arbeitgeber hat Recht. Nach dem Urlaub ist Schulß mit dem Arbeitsverhältniss und damit auch die Dauer der Versicherungszeit abgelaufen.

Das kann der AG verlangen und er ist im Einklang mit dem Gesetz.
Empfehlenswert ist nunmehr der sofortige Gang zur Agentur für Arbeit.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben - auch wenn das vielleicht keine befriedigende Antwort gewesen ist.
Gruss aus Köln

Mein Arbeitnehmer möchte mir innerhalb der 14- tägigen
Kündigungsfrist kündigen. ( Innerhalb der Probezeit )

Ich soll mein Urlaubsanspruch innerhalb der 14 tägigen
Kündigungsfrist nehmen.

Zum Beispiel:
Kündigung schriftlich ab 7.09.2009
Arbeiten bis zum 10.09 und Urlaub bis zum 20.09.
Danach bin ich nicht mehr versichert.
Und muss zum Arbeitsamt.

Darf der Arbeitgeber das machen ???
Oder werden die 8 Tage daran gerechnet.
So dass ich bis zum 28.09.09 versichert bin.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Es tut mir leid, ich kann Dir hier keine Antwort geben welche sicher wäre. Ich habe nur Vermutungen, aber diese möchte ich nicht äußern.
Im übrigen bin ich kein experte für Arbeitsrecht.
Ich hoffe es kann jemand anderes weiterhelfen.

Viel Glück

Liebe/-r Experte/-in,

gerne würde ich eine Frage stellen.
Mein Arbeitnehmer möchte mir innerhalb der 14- tägigen
Kündigungsfrist kündigen. ( Innerhalb der Probezeit )

Hallo Matthias,
der Arbeitgeber darf das soo verlangen!
Wenn er Dich auffordert, Deinen Resturlaub noch während des Anstellungsverhältnisses zu nehmen, ist das rechtens und Dein Arbeitsverhältnis bzw. Deine Versicherungszeit endet mit dem 20.09.
Allein wenn Du nicht in der Lage sein solltest Krankheit etc.) Deinen Resturlaub antreten zu können, wird Dir dieser Anspruch bar ausbezahlt. Deine Versicherungszeit/Arbeitsanstellung ändert sich dadurch aber nicht!

Hoffe, diese Auskunft genügt!

Hallo Matthias,
tut mir leid, aber ich war eigentlich auch nur als unwissender Nutzer registriert. Irgendwie bin ich in diesem Tool zum Experten mutiert… Muss Dich leider enttaeuschen, weil ich es auch nicht weiss.

Gruesse
Christin

Lieber Matthias

In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses entstehen zwar Urlaubsansprüche, der Urlaub darf aber normalerweise nicht genommen werden. Der Arbeitnehmer muss während der zweiwöchigen Kündigungsfrist weiter arbeiten, erhält den Urlaub jedoch ausgezahlt. Die Höhe dieser Urlaubsabgeltung errechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (ohne Überstundenvergütung).

Wenn noch weitere Fragen auf tauchen. Schauen Sie einfach mal auf http://www.arbeitsrecht.org/ende-des-arbeitsverhaelt… vorbei.

Liebe Grüße
der Arbeitsrechtprofi