Liebe/-r Experte/-in,
angenommen man ist Arbeitsunfähig erkrankt, bezieht Krankengeld und wird evtl. auch für den Monat AU geschrieben, in dem es das Weihnachtsgeld gibt, bekommt man das trotzdem überwiesen??
Gruß Ingo
D. ist sehr individuell:
- Vertrag
- MAanteltarifv.
- Betriebsvereinbarungen etc.
Hier leider nur d. kass. Antwort im Arb.recht - Das kommt darauf an.
Marion
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Lieber Ingo!
Ich bin nicht sicher. Sollte das Weihnachtsgeld tariflich festgelegt sein, vermute ich eine zumindest anteilige Auszahlung.
Solltest Du eine sichere Antwort von einem anderen User bekommen, lass mich die Antwort wissen. Wie gesagt, ich bin nicht sicher.
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Trotzdem-vielen Dank-gruß Ingo
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Kirchlicher Arbeitgeber
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Guten tag,
in der regel hat man anspruch auf das weihnachtsgeld, wenn es keine freiwillige sache ist und im arbeitsvertrag festgeschrieben oder durch gewohnheitsrecht erlangt. allerdings kann der arbeitgeber die zeit der krankschreibung anteilig kürzen.
gruß
gorbes
Liebe/-r Experte/-in,
angenommen man ist Arbeitsunfähig erkrankt, bezieht
Krankengeld und wird evtl. auch für den Monat AU geschrieben,
in dem es das Weihnachtsgeld gibt, bekommt man das trotzdem
überwiesen??
Gruß Ingo
Hallo,
das kommt auf den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung an, in der die Weihnachtsgeldzahlung geregelt ist.
Ohne entsprechende Details aus der Vereinbarung läßt sich das nicht beantworten.
Ist eine kirchliche Einrichtung - gibt keine Regelung außer das es immer gezahlt wurde
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Guten tag,
in der regel hat man anspruch auf das weihnachtsgeld, wenn es
keine freiwillige sache ist und im arbeitsvertrag
festgeschrieben oder durch gewohnheitsrecht erlangt.
allerdings kann der arbeitgeber die zeit der krankschreibung
anteilig kürzen.gruß
gorbesVielen Dank- ist ne freiwillige Zahlung, schon seit Jahren!! Kirchliche Einrichtung, ne Regelung gibt es nicht- gruß Ingo
Liebe/-r Experte/-in,
angenommen man ist Arbeitsunfähig erkrankt, bezieht
Krankengeld und wird evtl. auch für den Monat AU geschrieben,
in dem es das Weihnachtsgeld gibt, bekommt man das trotzdem
überwiesen??
Gruß Ingo
Hallo Ingo,
Ihr Arbeitgeber kann das Weihnachtsgeld wegen krankheitsbedingter Fehlzeit kürzen. Nach § 4a
EFZG ( Entgeltfortzahlungsgesetz ) ist eine Kürzung von Sonderleistungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig; allerdings nur, wenn eine Vereinbarung darüber besteht.
Sie sollten also nochmals in Ihren Arbeitsvertrag genau lesen, ob sich bezüglich was findet. Sollte es in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat geben, so müsste er über eine entsprechende Vereinbarung wissen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Info geholfen zu haben.
Gruß
Dieter Kühn
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Hallo Ingo,
man bekommt Weihnachtsgeld, doch darf das vom Arbeitgeber um die unbezahlte Fehlzeit gekürzt werden.
Beispiel:
Anspruch für ein Jahr: 240 € = 20 € pro Monat
1 Monat ohne Lohnfortzahlung erkrankt = minus 20 €
Auszahlung: 220 €
Lg
Gina
Vielen Dank-gruß Ingo
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Vielen Dank- es ist nicht im Vertrag geregelt, ist eine kirchliche Einrichtung und die Zahlung ist zur Gewohnheit geworden- gruß Ingo
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hallo Ingo,
wenn der arbeitgeber 3 jahre hintereinander gezahlt hat, ohne immer ein schreiben mit dem hinweis der freiwilligkeit und bezogen auf irgend ein ereignis dazu verteilt zu haben, hat man rein rechtlich einen anspruch erlangt. ohne dass es gesondert im arbeitsvertrag stehen muß. kirchlich hin oder her! wenn die so sozial sind, müssen sie sich ja keine sorgen machen, dann wird es auch bezahlt und höchstens anteilig berechnet. vielleicht können sie auch eine anfrage beim personlbüro stellen, ohne dass es dort über aufstößt.
grß
gorbes
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Vielen Dank-gruß Ingo
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Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung für geleistete Arbeit. Es kommt drauf an, wie lange die Krankheit andauerte. Ist der AN z. B. das ganze Jahr krank, kann das Weihnachtsgeld ausfallen, weil ja keine Arbeit geleistet wurde. Grundsätzlich kommt es auch darauf an, ob arbeitsrechtlich Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes besteht, gibt es eine Betriebsvereinbarung? eine „betriebliche“ Übung, d. h. wird es regelmäßig bezahlt? Was steht im Arbeitsvertrag? Ohne diese Infos kann ich nur allgemeine Auskünfte geben.
Wenn, wie geschildert im Monat der Weihnachtsgeldzahlung Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse besteht (ich nehme an, die Krankheit dauert noch nicht so lange), kann das Weihnachtsgeld durchaus abgerechnet und überwiesen werden. Der Arbeitgeber muss die Sonderzahlung dann separat an die Krankenkasse melden.
Viele Grüße
Claudia
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Vielen Dank- bi seit Mitte März AU und im Dienstvertrag ist nichts geregelt- wird regelmäßig gezahlt- bin seit 7 Jahren dort und hab es immer bekommen!1 Gruß Ingo
Vielen Dank- bi seit Mitte März AU und im Dienstvertrag ist
nichts geregelt- wird regelmäßig gezahlt- bin seit 7 Jahren
dort und hab es immer bekommen!1 Gruß Ingo
Hallo Ingo,
das ist mir noch zu ungenau. Steht im Arbeitsvertrag wohl gar nichts über das Weihnachtsgeld… Meist bekommt man mit dem Weihnachtsgeld noch ein Schreiben, in dem steht, dass die regelmäßige Zahlung des Weihnachtsgeldes keinen Rechtsanspruch begründet, usw. Ich weiß auch nicht, ob Du jetzt wirklich nichts bekommst oder ob das nur Deine Befürchtung ist. Kannst Du mal nachfragen? Wenn das alle Arbeitnehmer immer bekommen, dann darst Du nicht ausgeschlossen werden. Denkbar wäre für mich, dass das Weihnachtsgeld gekürzt wird und zwar um die Monate, die Du nicht gearbeitet hast. Du siehst also es gibt da viele Möglichkeiten, aber um das genau zu beurteilen ist der Arbeitsvertrag, evtl. betriebliche Vereinbarungen, besteht Tarifbindung, usw. nötig.
Mich würde interessieren, wie das bei Di ausgegangen ist, ob Du was bekommen hast oder nicht.
Viele Grüße
Claudia