Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag, meine Tante ist als Studentin mit Studentenvisum
in Belgien wohnhaft und hat dort auch als ausländische
Studentin eine belgische Arbeitserlaubnis und somit das
Recht auf einen sogenannten „Studentjob“. Da wir nur 3
Stunden auseinander wohnen und sie deshalb sehr oft das
Wochenende bei mir verbringt, möchte ich sie für ihre
Dienste zukünftig bezahlen bzw. ihr ihren Verdienstausfall
erstatten oder ab und an ihren Aufwand bezahlen. Da ich das
nun von der Steuer absetzten möchte, möchte ich sie
ordentlich bei der Minijobzentrale (ca. 200€/monatlich)
anmelden. Ich würde gerne wissen, ob das so möglich ist wie
ich mir das gedacht habe. Vielen Dank für die Geduld und
noch mehr für alle Antworten! MfG Vita

Hallo Vita,
da kenne ich mich nicht aus. An Deiner Stelle würde ich es einfach tun.
Kollegiale Grüße
Bernd Kirchhof