Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
in unserer Firma haben wir seit einiger Zeit eine Stempeluhr zur punktgenauen Erfassung der Arbeitszeit.
Diese Uhr wird alle paar Tage von einer Mitarbeiterin ausgelesen.
Wir, die Angestellten erhalten allerdings keine Einsicht in die Zeiten und haben so auch keinen Überblick über unsere geleisteten Stunden, bzw. Überstunden.
Um zu erfahren wieviele Überstunden und Urlaubstage wir noch haben müssen wir fragen und erhalten dann (meist nach mehrfacher Erinnerung) eine mündliche Aussage über die Zeiten. Schriftlich dürfe die Kollegin es uns nicht darlegen, bzw. bestätigen. Dies sei eine Anordnung der Geschäftsleitung.

Mir kommt dieses Vorgehen mehr als Fraglich vor und ich habe bereits im Internet versucht nähere Informationen darüber zu bekommen.
Ich kenne es von anderen Arbeitgebern,dass zusammen mit dem Lohnstreifen eine Kopie der Stempelzeiten ausgehändigt wurde.

Können Sie mir sagen wie dies rechtlich geregelt ist?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Parkplatz

Hallo,

leider kenn ich die genaue rechtliche Regelung nicht.
Warum die Firma keine Einsicht in die schriftlichen Unterlagen gewährt ist aber absolut nicht nachvollziehbar. Denn es ist definitiv nicht verboten. (Einsicht in die eigenen Unterlagen, versteht sich) Schließlich hat jeder Mitarbeiter auch ein Recht zu jeder Zeit seine eigene Personalakte einzusehen.
Aus der Praxis kann ich nur folgendes empfehlen:
Über einen gewissen Zeitraum sich die eigenen Zeiten notieren (am besten Minutengenau!), um dann herauszufinden ob die Abrechnung entsprechend der eigenen Aufzeichnung ist. An dieser Stelle kann man dann schnell feststellen, ob z.B. mit Karenzen und/oder Rundungen in der Zeiterfassung gearbeitet wird.
Natürlich muss man festgelegte Arbeitszeiten beachten:
D.h. wenn Beginn der Arbeitszeit 07.00 Uhr ist und man um 06.45 Uhr einstempelt, dann werden 15 Min. abgezogen. Wenn ein Mitarbeiter aber Gleitzeit (zB. ab 6.00 Uhr) hat, dann müssen die 15 Minuten dabei sein.

Abschließend würde ich mich aber trotzdem eindringlich bei der Personalabteilung erkundigen, warum keine Einsicht gewährt wird, bzw. dies psychologisch ein Schuss nach hinten ist.

grüße

Trotzdem aber DANKE für die schnelle Antwort! :smile:

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Lieber parkplatz,

die Bewertung sollte einem Rechtsanwalt überlassen werden. Vorneweg aber eine Frage - gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat ? Wenn ja, wenden Sie sich an diesen. Auf jeden Fall ist m.E. die Einführung einer Stempeluhr nicht das Problem, die AN/An´in müssen dann aber in jedem Fall die Ausdrucke der monatlichen Stundenabrechnungen erhalten. Ansonsten wäre dies einfach nur ein Kontrollmittel des AG und das ist aus m.S. nicht zulässig. Wie gesagt, keine Bewertung und oder Rechtsberatung - das kann nur ein fachkundiger Anwalt übernehmen. Ich denke, dass die Gewerkschaft Ihnen hierzu auch Auskunft geben kann.

Beste Grüße

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Hallo,

Sie haben das Recht korrekte Auskunft über Ihr Arbeitszeitkonto zu erhalten. Ich würde einmal mit dem Betriebsrat über das Thema reden. Ansonsten den Arbeitgeber zur Rede stellen. Falls er nicht reagiert, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht auf Einsicht klagen.
Herzliche Grüße
efuessl

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Hallo,

um Ihnen weiterzuhelfen, sollten Sie mir noch folgende Fragen beantworten: Wieviel Beschäftigte hat ihr Unternehmen? Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Steht bezüglich Ihrer Arbeitszeiterfassung was in Ihrem Arbeitsvertrag?
Sofort nach Ihrer Antwort, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Bis dahin
Gruß
Dieter Kühn

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Hallo Parkplatz,

sorry. Ich kann leider nicht helfen.

Komische Sache ist es auf jeden Fall,

Gruß
Daniel

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Liebe/-r Experte/-in,

Danke für die schnelle Antwort. In dem Unternehmen wo ich arbeite, sind etwa 70 Mitarbeiter beschäftigt. Einen Betriebsrat oder Personalrat haben wir nicht. Was genau dazu im Vertrag steht kann ich im Moment nicht sagen, da ich diesen nicht zur Hand habe. (habe derzeit kein Internet zuhause und muss auf Internetcafe o.ä. ausweichen) Ich werde aber nachschauen und mich dann nochmal bei Ihnen melden. Soweit ich mich erinnere steht dort aber nichts über die Stempeluhr vermerkt. Aber wie gesagt ich werde es mir heute noch genauer ansehen und mich melden.

Bis dahin,

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

um Ihnen weiterzuhelfen, sollten Sie mir noch folgende Fragen
beantworten: Wieviel Beschäftigte hat ihr Unternehmen? Gibt es
einen Betriebs- oder Personalrat? Steht bezüglich Ihrer
Arbeitszeiterfassung was in Ihrem Arbeitsvertrag?
Sofort nach Ihrer Antwort, werde ich mich wieder bei Ihnen
melden. Bis dahin
Gruß
Dieter Kühn