Arbeitsrecht

Lieber Ratgeber
Ich arbeite in einer Firma, die Lohnzahlungen per Verrechnungsscheck vergütet. Zahltag ist der 20. des Monats. An diesem Tag bekommt man den Scheck der ja bekanntlich erst nach 10 Tagen Laufzeit gutgeschrieben wird.
Nun mein Problem:
Erst einmal muß ich Freizeit investieren um meinen Scheck zur Bank zu bringen. Am 20. ist Zahltag, habe ich nicht das Recht an diesem Tag über mein Geld zu verfügen? Meine Lohnzahlung erfolgt also erst am ende des folgenden Monats.
Das gefällt mir nicht, da meine Bank sich auch in weiter Ferne befindet. Zeitaufwand etwa 3 Stunden plus Fahrgeld.
Kann mir jemand helfen mit welchen rechtlichen Mitteln und Paragraphen ich diese Firma zur Überweisung überreden kann? Es muß doch eine Möglichkeit geben, wie ich den Herrschaften mit unumstösslichen Argumenten meinen Standpunkt eintrichtern kann. Für mich ist das unzumutbar. Kann man da rechtlich was machen?
Vielen Dank für eure Meinung und ein schönes Wochenende wünscht euch Christian

Hallo Christian,
normalerweise wird diese Angelegenheit im Tarifvertrag
geregelt.
Also:
Um eine richtige Antwort auf Deine Frage zu erhalten
musst Du mit Deiner Frage schon angeben, wo Du
arbeitest und welcher Tarifvertrag für Dich zur
Anwendung kommt.

Da kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.
Bitte einen Fachanwalt f. Arb.recht konsultieren.
Entsprechende Adr. finden Sie im Branchenbuch bzw. per Anruf beim örtl. Anwaltverein.
Marion

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Hallo,

ich kann den Ärger gut nachvollziehen. Es ist immer ein erheblicher Aufwand damit verbunden überhaupt an das Geld zu kommen. Aus rechtlicher Sicht ist es schwierig, weil es zur Lohnzahlung kein Gesetzt gibt. Entweder der Zahltag und die Art des Zahlens ist in einem Tarifvertrag geregelt oder der Arbeitgeber bestimmt es selbst nach seinem Ermessen. Ich würde empfehlen. schau mal in den Arbeitsvertrag was dort geschrieben wurde. Ich dort ausdrücklich der Hinweis darauf gegeben, dass nur mit Verrechnungsscheck bezahlt wird und du hast die Bedingungen mit deiner Unterschrift so akzeptiert, wird es sicher schwierig dagegen anzugehen. Die einzige Möglichkeit wäre, deinem AG die Situation verständlich zu machen und zu hoffen, dass er ein wenig Einsehen hat.

Ich hoffe ich konnte ein klein wenig weiter helfen.

Gruß

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Guten Tag,

die Art der Entgeltzahlung unterliegt der Parteivereinbarung. Ist keine andere Bestimmung getroffen, ist die Vergütung im Zweifel bar auszuzahlen. Sie müssen also prüfen, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn dort steht, dass das Entgelt auch mit Scheck gezahlt werden kann, dann haben Sie Pech gehabt. Der Arbeitgeber erfüllt ja nur seine Pflichten. Sollten Sie einen Betriebsrat haben, müssten Sie prüfen, ob es zur Art der Entgeltzahlung eine Betriebsvereinbarung gibt.

Die Zahlung mit Scheck, Wechsel, Wertpapieren oder die Abtretung von Forderungen stellt keine Erfüllung nach § 362 Abs. 1 BGB dar, sondern ist nach § 364 BGB lediglich eine Leistung erfüllungshalber, so dass eine Erfüllungswirkung erst mit Gutschrift auf dem Konto des Arbeitnehmers eintritt. Demzufolge kann der Arbeitnehmer die Annahme einer solchen Zahlungsweise ablehnen.

Wenn nicht geregelt ist, müssten Sie den Arbeitgeber schriftlich auffordern, per Überweisung zu leisten. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen verpflichtet, die Vergütung auf seine Kosten und auf seine Gefahr zu überweisen. Erst mit Gutschrift auf dem Arbeitnehmerkonto tritt Erfüllung ein. Der Arbeitgeber trägt die Gefahr, dass die Überweisung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird oder „verloren“ geht.

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    Waitschies & Ziegenhagen

Tel: 030-288 78 600
Fax: 030-288 78 601
Mobil: 0170-8155867

Almstadtstr.23, 10119 Berlin

www.wz-anwaelte.de

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ZEITARBEITSFIRMA

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Hallo Christian,
ein wenig ausführlicher sollte Deine Antwort schon
sein:
Region, Land, welcher Tarifvertrag bzw. was steht im
Arbeitsvertrag dazu drin etc.
Gruß Wolfgang

Dazu kann ich leider gar nichts sagen, da die Zahlung mit Verrechnungsschecks eher
ungewöhnlich ist.

Die Antwort sollte im Arbeitsvertrag stehen,da hier solche grundsäatzlichen Dinge geregelt sind. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich da viele Fragen nicht beantwortet sind.

Gibt es einen Arbeitsvertrag?
Gibt es einen Tarifvertrag
Gibt es einen Betriebsrat
Gibt es Betriebsvereinbarungen
Wieviele Arbeitnehmer hat der Betrieb

Tut mir leid aber ohne diese Angaben ist jede Antwort falsch

Hallo,

ich war krank und habe durch jetzt nachfolgende Arbeitsüberlastung keine Zeit, mich einzulesen. Und auf die Schnelle weiß ich die Antwort nicht.
Ingeborg