Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage: Ich bin Schwanger, arbeite auf einer Wochenbettstaion, und würde meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft eigentlich jetzt melden (habe eine offizielle bescheinigung mit Schwangerschaftswoche und Entbindungstermin vorliegen) Allerdings habe ich erfahren das die Betriebsärztin die Vorlage und die Kopien des Mutterpasses fordert. Bin ich verpflichtet ihr diesen Auszuhändigen? Ihre begründung ist ihre eigene Absicherung?! Ich bin eigentlich nicht mit der Einsichtnahme der Betriebsärztin in den Mutterpass einverstanden, die meisten Angaben gehen diese ja eigentlich nichts an. Dazu kommt das ich vor einigen Jahren bereits juristisch gegen die Dame und meinen Arbeitsgeber vorgehen musste, aufgrund einer Mobbingaktion und alle haben sich sehr für meine privaten Angelegenheiten interessiert dazu sind Angaben aus der medizinischen Akte an die Pflegedienstleitung weitergegeben worden. Kurz gesagt ich traue der Dame nicht über den Weg und bin nicht bereit weitere Angaben über die Schwangerschaft oder über vorherige Schwangerschaften und aktuelle Untersuchungsbefunde meines Frauenarztes zu machen. Was muss ich wirklich angeben ohne Einschränkungen zu befürchten?
Vielen Dank im Vorraus
MFG A. Böttcher

Hallo,
Der Arbeitnehmer ist generell verpflichtet den Arbeitgeber umgehend über eine Schwangerschaft zu und eventuelle Risiken zu informieren. Ein Einblick in den Mutterpass ist nicht zulässig.
Sollte es zu Schwierigkeiten kommen solltest Du Dich an den Betriebsrat oder aber an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr.

viel Glück Peter