Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Dienstleistungsvertrag mit einem Freiberufler vor ca. einem Jahr geschlossen. Nun habe ich keine Arbeit mehr für ihn. Muss ich ihn nun kündigen? Geld bekommt er ja nicht mehr von mir, aber hat er irgendwelche Ansprüche, wenn ich den Vertrag nicht kündige?

Hallo!
Der Form halber solltest du den DL-Vertrag kündigen, denn ein Vertrag ist nicht nur eine Arbeits-„Schuld“ für den Dienste-Erbringer,sondern Du bist auch in der „Schuld“ ihm Arbeit zu geben.

Besser ist ein „Dreizeiler“, dass Du zum nächstmöglichen Termin kündigst, spätestens jedoch zum…

Viel Erfoög!

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Das kommt darauf an, was im Vertrag steht.
Ist er befr. und endet mit Ablauf des Vertrages?
Sind Zusagen getroffen worden die das Auftragsvolumen betreffen. So pauschal kann man das nicht sagen, man muss den kompl. Vertrag kennen.

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Hallo Gregor!

Bezüglich Verträgen mit Freiberuflern habe ich keine Erfahrung. Außerdem müsste
man sich da auch den Vertrag genau angucken. Was steht denn dort bezüglich
Laufzeit und Kündigung? Wie ist es dort geregelt, wenn keine Aufträge mehr da sind?
Prinzipiell würde ich auch einen solchen Vertrag lieber kündigen, wenn auch in der
Zukunft keine Aufträge mehr zu erwarten sind.