Liebe/-r Experte/-in,
hallo apfjur,
bin im wachdienst tätig, die letzten jahre war alles ok.
seit aug.08 darf ich nicht mehr als 200std. monatlich arbeiten (vorher bis 400 std.)ich arbeite am tag wie in der nacht.
in meinem arbeitsvertrag steht reiner nachtdienst (das wären 15% mehr) derzeit arbeite ich ca. 140Std. nachts und 60Std. am tag.
kann ich auf reinen nachtdienst bestehen?
Danke im vorraus für Deine Antwort
Guten Tag,
Ihre Frage, ob Sie auf reinen Nachtdienst bestehen können, kann nur anhand Ihres Arbeitsvertrages beantwortet werden.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie im Nachdienst eingesetzt werden, muss Ihr Arbeitgeber diese Vereinbarung einhalten.
Ist in Ihrem Arbeitsvertrag keine konkrete Regelung getroffen, dass Sie nur Nachtdienst absolvieren sollen, hat Ihr Arbeitgeber das Weisungsrecht auch hinsichtlich der Art der Schichten. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf „nur Nachtschicht“.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
apfjur
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