Liebe/-r Experte/-in,
meine 2. Jahresbefristung konnte nicht zu einen festen Anstellungsvertrag führen, wegen der Wirtschaftskriese. Der Vertrag laüft zum 5.11.09 aus.
- Muß ich trotzdem ein Kündigungsschreiben bekommen?
Da ich gehofft hatte nach den 2 Jahren bei guter Arbeitsleistung
(trotz vielen Mobbingattacken durch meinen Chef) einen festen Vertrag zu erhalten, ist mir der Boden unter den Füßen weggerissen
worden, nach einem pers. Gespräch. Ich bin richtig krank geworden.
- seit fast 3 Wochen krank geschrieben, zahlt AG, ok.
- was geschieht nach dem 5.11.09? 1. Tag in unfreiwilliger Freiheit, bei Weiterführender Krankheit?
- muß ich den Arbeitslosen Antrag abgeben?
- Von woher erhalte ich Krankengeld und auf welcher Grundlage wird dies errechnet?
Bin sehr „kopflos“ und für jede Antwort dankbar.
Gruß
guten tag,
bei einem befristeten vertrag muss keine kündigung geschrieben werden,daher befristet man ja!
sie müssen sich in jedem fall arbeitslos melden,hätten dies schon eigentlich längst tun müssen.es könnte sein,das sie eine sperre der bundesagentur für arbeit bekommen,weil sie sich zu spät arbeitslos gemeldet haben.
auch bei weiterer krankheit sind sie arbeitslos.
vom ersten tag der arbeitslosigkeit an,beziehen sie arbeitslosengeld.
die dauer und die höhe richtet sich nach vorhergegangener arbeit(zeit und entgeld)
im normalfall ist es auch bei arbeitslosen so,das nach 6 wochen die lohnfortzahlung(alg-zahlung) eingestellt wird und das krankengeld beginnt
näheres dazu kann ihnen sicher ihr zuständiger arbeitsberater der agentur sagen.
jetzt ist es erst einmal wichtig:
UNVERZÜGLICH zur agentur für arbeit und arbeitslos melden.
bei der begründung warum so spät,geben sie an,das sie krank sind!
ich drücke ihnen die dauemne,das sie keine sperre bekommen!
gruß aus hamm
brigitte
guten tag,
bei einem befristeten vertrag muss keine kündigung geschrieben
werden,daher befristet man ja!
Hallo Frau Raatz,
vielen Dank für die Hilfe.
Aber arbeitslos habe ich mich bereits gemeldet. Sollte man ja tun, 3 Monate vor dem eventuellen Ereignis.
Nur eines will mir nicht einleuchten, Wenn ich jetzt krank bin und nach der „Entlassung“ immer noch krank bin, dann muß doch die Krankenkasse zahlen, weil ich dann nicht vermittelbar bin
beim Arbeitsamt, weil ich doch krank bin… ohne Unterbrechung.
Gruß
sie müssen sich in jedem fall arbeitslos melden,hätten dies
schon eigentlich längst tun müssen.es könnte sein,das sie eine
sperre der bundesagentur für arbeit bekommen,weil sie sich zu
spät arbeitslos gemeldet haben.
auch bei weiterer krankheit sind sie arbeitslos.
vom ersten tag der arbeitslosigkeit an,beziehen sie
arbeitslosengeld.
die dauer und die höhe richtet sich nach vorhergegangener
arbeit(zeit und entgeld)
im normalfall ist es auch bei arbeitslosen so,das nach 6
wochen die lohnfortzahlung(alg-zahlung) eingestellt wird und
das krankengeld beginnt
näheres dazu kann ihnen sicher ihr zuständiger arbeitsberater
der agentur sagen.
jetzt ist es erst einmal wichtig:
UNVERZÜGLICH zur agentur für arbeit und arbeitslos melden.
bei der begründung warum so spät,geben sie an,das sie krank
sind!
ich drücke ihnen die dauemne,das sie keine sperre bekommen!
gruß aus hamm
brigitte
ich weiß nicht wie lange sie schon krank geschrieben sind.sie sollten das bei ihrem zuständigen arbeitsvermittler abklären.
wenn sie arbeitslos gemeldet sind,dann haben sie ja bisher alles richtig gemacht.
und wenn sie eine schwerwiegende krankheit haben,sollten sie dies der agentur mitteilen.
im normalfall greift nach 6 wochen das krankengeld.
Sofort zur Agentur für Arbeit!
Die Krankenkasse wird nach 6 Wochen Krankheit die Lohnfortzahlung übernehmen.
Alles weitere erfahren Sie im Arbeitsamt.
Viel Glück
Guten Tag,
es ist in vielen Fällen nicht nur bedauerlich, eine Anstellung zu verlieren, sondern kann einschneidende Auswirkungen auf das gesamte Privatleben haben. Aber, und soweit noch unjuristisch, Kopf hoch!!!
Sie sollten Sie jetzt schon ab dem 06.11.2009 arbeitslos melden. Dann kann die Bearbeitung des Arbeitslosengeldantrages schon beginnen und Sie müssen nicht so lange auf den Erstbescheid warten. Gleichzeitig müssen Sie dem Arbeitsamt ab dem 06.11.2009 Krankmeldungen vorlegen, damit die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgen kann. Bis zu 6 Wochen Krankheit muss der Arbeitgeber/ das Arbeitsamt die Bezüge fortzahlen. All dies wird Ihnen der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes erklären. Fragen Sie danach!
Viel Erfolg!
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo, Fliegenpilz!
Nein, es bedarf keines Kündigungschreibens, der Vertrag wird ja nicht gekündigt, sondern läuft aus. S o f o r t (!!!) beim Arbeitsamt melden, dass hätte bereits bis zum 5. August passieren müssen! Wird wohl eine Sperre geben. Krnakengeld erhalten Sie von der Krankenkasse. Werden Sie denn über den 5.11. hinaus krank sein??? Auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden, die zahlen bis zu den bekannten 6. Wochen Krankheit, anschließend gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Eigentlich schreiben die automatisch an (wenn Sie regelmäßig die Durchschriften Ihrer AU-Bescheinigungen dort hin geschickt haben und weiterhin hinschicken), aber ich würde trotzdem dort anrufen, damit es schneller geht. Krankengeld wird nach dem Einkommen der letzten Monate berechnet. Dafür muss der Arbeitgeber ein Formular ausfüllen (genau wie für das AA). Dauert also alles etwas…!
Ganz wichtig ist jetzt erstmal das AA!!!
Alles Gute und herzliche Grüße
Brigitte
Liebe/-r Experte/-in,
meine 2. Jahresbefristung konnte nicht zu einen festen
Anstellungsvertrag führen, wegen der Wirtschaftskriese. Der
Vertrag laüft zum 5.11.09 aus.
- Muß ich trotzdem ein Kündigungsschreiben bekommen?
Da ich gehofft hatte nach den 2 Jahren bei guter
Arbeitsleistung
(trotz vielen Mobbingattacken durch meinen Chef) einen festen
Vertrag zu erhalten, ist mir der Boden unter den Füßen
weggerissen
worden, nach einem pers. Gespräch. Ich bin richtig krank
geworden.
- seit fast 3 Wochen krank geschrieben, zahlt AG, ok.
- was geschieht nach dem 5.11.09? 1. Tag in unfreiwilliger
Freiheit, bei Weiterführender Krankheit?
- muß ich den Arbeitslosen Antrag abgeben?
- Von woher erhalte ich Krankengeld und auf welcher Grundlage
wird dies errechnet?
Bin sehr „kopflos“ und für jede Antwort dankbar.
Gruß
Hallo,
krank oder nicht krank: Du musst Dich SOFORT und UNVERZÜGLICH bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Nach meiner Kenntnis muss man das bei befristeten Verträgen 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages, sonst wird Dein Arbeitslosengeld gekürzt.
Dein Arbeitsvertrag läuft automatisch mit Ende der Befristung aus, eine Kündigung ist NICHT erforderlich.
Ich vermute, dass Du die Krankmeldung bei der Arbeitsagentur einreichen musst, das kannst Du aber erfragen, wenn Du Dich arbeitssuchend meldest. Viel Glück!
Ingeborg
Liebe Brigitte Junge,
> vielen lieben Dank für die Beantwortung.
> Als erstes gebe ich mal Entwarnung. Ich habe mich bereits am 4.8.09 beim
> Arbeitsamt gemeldet. Von daher droht keine Gefahr.
> Krank bin ich seit 5.10.09 und werde wohl über den 5.11.09 hinaus noch in
> Behandlung bleiben.
> Ich glaube die Krankenkasse zahlt erst nach 6 Wochen Krankheit, für ein und
> dieselbe Krankheit?? Denn ich war bereits in diesem Jahr krank, mußte aber
> statt der Krankmeldung Kurzarbeit schreiben. Der AU Schein wurde zerrissen.
> Kann ich das trotzdem der Krankenkasse melden? Wenn jetzt keine 6 Wochen
> zusammen kämen dann zahlt das AA, jedoch das ist weniger, oder?
> Vielleicht nochmals antworten.
> Danke und Gruß
>
Hallo, Fliegenpilz!
Nein, es bedarf keines Kündigungschreibens, der Vertrag wird
ja nicht gekündigt, sondern läuft aus. S o f o r t (!!!) beim
Arbeitsamt melden, dass hätte bereits bis zum 5. August
passieren müssen! Wird wohl eine Sperre geben. Krnakengeld
erhalten Sie von der Krankenkasse. Werden Sie denn über den
5.11. hinaus krank sein??? Auf jeden Fall beim Arbeitsamt
melden, die zahlen bis zu den bekannten 6. Wochen Krankheit,
anschließend gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Eigentlich schreiben die automatisch an (wenn Sie regelmäßig
die Durchschriften Ihrer AU-Bescheinigungen dort hin geschickt
haben und weiterhin hinschicken), aber ich würde trotzdem dort
anrufen, damit es schneller geht. Krankengeld wird nach dem
Einkommen der letzten Monate berechnet. Dafür muss der
Arbeitgeber ein Formular ausfüllen (genau wie für das AA).
Dauert also alles etwas…!
Ganz wichtig ist jetzt erstmal das AA!!!
Alles Gute und herzliche Grüße
Brigitte
Liebe/-r Experte/-in,
meine 2. Jahresbefristung konnte nicht zu einen festen
Anstellungsvertrag führen, wegen der Wirtschaftskriese. Der
Vertrag laüft zum 5.11.09 aus.
- Muß ich trotzdem ein Kündigungsschreiben bekommen?
Da ich gehofft hatte nach den 2 Jahren bei guter
Arbeitsleistung
(trotz vielen Mobbingattacken durch meinen Chef) einen festen
Vertrag zu erhalten, ist mir der Boden unter den Füßen
weggerissen
worden, nach einem pers. Gespräch. Ich bin richtig krank
geworden.
- seit fast 3 Wochen krank geschrieben, zahlt AG, ok.
- was geschieht nach dem 5.11.09? 1. Tag in unfreiwilliger
Freiheit, bei Weiterführender Krankheit?
- muß ich den Arbeitslosen Antrag abgeben?
- Von woher erhalte ich Krankengeld und auf welcher Grundlage
wird dies errechnet?
Bin sehr „kopflos“ und für jede Antwort dankbar.
Gruß
Na, da bin ich aber wirklich froh! Es ist tierisch ärgerlich, wenn jemand aus Unwissenheit bestraft wird!
Das mit dem Krankengeld erscheint mir logisch. ALG wird nach den letzten 6 Monaten berechnet. Wenn man dann KG davon bekommt, ist es ja nochmals reduziert. Aber: ich weiß es nicht! Frag mal jemanden über „Sozialrecht“. Mit der zerrissenen AU: ist denn die Kopier an die KK gegangen? Dann ist es egal.
Schönen Sonntag noch, gute Besserung und viel Glück für die Zukunft!
Herzliche Grüße
Brigitte Junge