Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage zum Verhalten des Arbeitgebers nach außerordentlicher Kündigung. Inwieweit ist er berechtigt über Details betrefflich der Kündigungsgründe ggf. Verfahrensstände etc. mit Dritten zu sprechen? Ist er überhaupt dazu berechtigt und wenn nicht, wo genau ist das gesetzlich geregelt?

Wäre für Hilfe überaus dankbar.

Gruß Niko

Hallo Nico, es ist wie beim Datenschutz. Schau mal im Datenschutzgesetz nach.
Gruss Mäggi

Hallo Niki,
aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass der AG genausowie Du zur Verschwiegenheit über persönl. Dinge verpflichtet ist. Muss jetzt ein bisschen nachdenken, wo das steht, entweder im Arbeitsgesetz oder im Betriebsverfassungsecht.
Ich melde mich wieder!
Susanne

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage zum Verhalten des Arbeitgebers nach
außerordentlicher Kündigung. Inwieweit ist er

berechtigt über

Details betrefflich der Kündigungsgründe ggf.

Verfahrensstände

etc. mit Dritten zu sprechen? Ist er überhaupt dazu

berechtigt

und wenn nicht, wo genau ist das gesetzlich geregelt?

Wäre für Hilfe überaus dankbar.

Gruß Niko

Ein Nachweis z.B. übler Nachrede, Verleumdung etc. ist
schwer zu führen und im Arbeitsrecht nicht klar
definiert. Konsultieren Sie einen Anwalt. Eine
Schadenersatzklage ist wenig Erfolg versprechend.

Hallo,

wieso sollte darüber eine Verschwiegenheitspflicht bestehen? Oder geht es um potentielle neue Arbeitgeber?

VG
EK

Hallo Nikolas,

im Rahmen des Datenschutzes, darf der Arbeitgeber keine Personendaten weitergeben, sowie nur ein positives Zeugnis ausstellen. Somit ist eine Weitergabe von Daten nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

Puh… das ist harter Stoff! In deinem Arbeitszeugnis werden solche Details sicher erwähnt. Da kommts natürlich darauf an wer denn der 3. ist. Weiterhelfen kann ich dir nicht wirklich, aber ich hab ne Idee:
Wenn du glaubst du bist zu unrecht entlassen worden tritt schnell einer Gewerkschaft bei, denn da hast du Anspruch auf Arbeitsrechtsschutz - glaub mir die kennen sich aus! Andererseits sagen die dir auch gleich wenn dein Vorhaben (Klage o.ä.) für die Katz’ ist…
Sorry