Liebe/-r Experte/-in,
bitte um Hilfe. Wo hin kann muß ich mich wenden, wenn mein AG mein Vertrag nicht verlängert hat.
Ich daraufhin krank bin und er mir das nicht bezahlt.
Stattdessen die Krankmeldung ignoriert und mir kurzarbeit berechnet? Darf das überhaupt im Krankheitsfall gemacht werden?
Gruß
Halo,
ich würde mich erstmal ein deinen Betriebs-, Personalrat wenden.
Wenn ihr das nicht habt, würde ich, falls du in der gewerkschaft bist, mich an die zuständige wenden.
Eine Krankmeldung, vom Arzt, muß er akzeptieren und anerkennen.
Ich hoffe, du hast die Krankheit nicht angekündigt.
Kurzarbeit dar nur bei wirtschaftlich schlechter lage des Arbeitgebers eingeführt werden.
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für die Ausführungen.
Kurzarbeit besteht seit einigen Monaten, unterschiedlich für jeden MA. Bei mir waren es anfangs 3 später 4 und 5 Tage.
Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft. Wohin wende ich mich also.
Die Frage ist und bleibt darf er wenn ich seit 5.10. Krank bin, also den Monat Oktober Kurzarbeit satt Krankengeld zahlen??
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das ist schade, dass ihr kein Betriebsrat habt. Ist die fa. so klein?
Die Gewerkschaft kann (darf) nur für Mitglieder tätig werden.
Gibt am Ort ne Arbeitsloseniniative? von Carita, Diakonie, oder von der „Die Linke“.
Mit welcher Begründung wurde Kurzarbeit eingeführt?
Wenn einer krank ist hat er immer und generell erst mal anspruch auf fortzahlung ders Lohnes.
Nach 4 wochen wird krankengeld gezahlt, von der Krankenkasse, dan dieses.
Hi,
das sind wenig informationen um da eine Antwort drauf zu geben.
Biste in einer Gewerkschaft, kannste da eine Beratung oder eventuell Rechtsschutz bekommen.
Ein Anwalt kann da auch helfen.
Warum hat der AG den Vertrag nicht verlängert= Ist dieser abgelaufen? Dann muss er ihn auch n icht verlängern.
Besteht ein Arbeitsverhältnis und men ist Krank (Mit AU Bescheinigung) muss der AG weiter zahlen. Bis zu sechs Wochen. Dann die Krankenkasse.
Das mit dem Kurzarbeitsgeld geht m.E. überhaupt nicht.
Gruß
Um ihre Frage beantworten zu können, bräuchte ich mehr Details,um die anderen Fragen beantworten zu können.
1.bis wann läuft denn ihr Vertrag?
MfG
Um ihre Frage beantworten zu können, bräuchte ich mehr
Details,um die anderen Fragen beantworten zu können.
1.bis wann läuft denn ihr Vertrag?
MfG
hallo, und danke für die Beantwortung.
Es war die 2. Befristung in 2 Jahren. Auf Grunf der schlechten wirtsch. Lage kann ich nicht übernommen werden. Beginn 5.11.07-
4.11.08 u. v. 5.11.08-4.11.09. Wegen der „schlechten Wirtschaft“ habe ich bereits auf ca 10 Tage Urlaub verzichtet und freiwillig,
letztmalig im September 5 Tage Kurzarbeit gemacht. Hierbei wurde zwischen den Kollegen unterschieden, ob jemand überhaupt KA macht u. wieviel. Auch als ich wegen einer Zahn OP 3 Tage AU geschrieben war, wurde dies honoriert mit der Frage Urlaub oder Kurzarbeit nehmen.Der Schein wurde schließlich zerrissen.
Ich hatte bis zuletzt Hoffnung zur Übernahme, denn ich war im
Einkauf tätig, da merkt man ob was an Umsatz kommt oder nicht.
An Arbeit hatte ich genug zu tun. Das Gespräch fand am Freitag statt. Ich verlor den Boden unter meinen Füßen das wurde am Wochenende so schlimm, daß ich seit dem 5.10. Montag Arbeitsunfähig bin, vorauss. noch über den 5.11. hinaus.
Ich bekomme noch Gehalt bis 5.11. der Abrechnungsmonat Oktober beläuft sich auf 5 Arbeitstage und Krankengeld AG.
Im Monat Oktober konnte ich dadurch keine Kurzarbeit machen.
Kann er mir nun den Monat auf Kurzarbeit schreiben obwohl ich Krank war.
Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft. Wie kann ich mich dagegen wehren und wo??? Die Kurzarbeitsregelung wird nicht nur von dieser Fa. ausgenutzt. Das ganze geht nicht mehr ehrlich zu. Können Sie m ir helfen?
Gruß
Danke für die Antwort.
Wenn der Ag aber nun kein Krankengeld zahlt und stattdessen alles auf Kurzarbeit schreibt.
Wo wende ich mich hin?
RA- woher nehme ich das Geld. Alles andere ist nicht.
Solche Firmen muß man das Handwerk legen. Es wird sehr viel Schaden durch die Kurzarbeiterregelung gemacht. Es werden die Krankescheine nicht akzeptiert sondern zerrissen, mit der Begründung geht auf Kurzarbeit.
Hi,
das sind wenig informationen um da eine Antwort drauf zu
geben.
Biste in einer Gewerkschaft, kannste da eine Beratung oder
eventuell Rechtsschutz bekommen.
Ein Anwalt kann da auch helfen.Warum hat der AG den Vertrag nicht verlängert= Ist dieser
abgelaufen? Dann muss er ihn auch n icht verlängern.
Besteht ein Arbeitsverhältnis und men ist Krank (Mit AU
Bescheinigung) muss der AG weiter zahlen. Bis zu sechs Wochen.
Dann die Krankenkasse.Das mit dem Kurzarbeitsgeld geht m.E. überhaupt nicht.
Gruß
Hallo,
ich kann ihre Wut verstehen, nur sind Sie kein Einzelfall.Bei einer Befristung nutzt der AG das in den meisten Fällen schamlos aus, sowas nennt man auch Erpressung.
Nur das nutzt ihnen jetzt sicherlich reichlich wenig.
Zu ihrer Frage, wenn Sie krank sind und in dieser Zeit vom AG Kurzarbeit beantragt wurde,wird diese Ausfallzeit wie Kurarbeitergeld behandelt,sprich 60 oder 67 % KUG.
Sollte ihr AG allerdings künstliche Kurzarbeit schaffen wollen und ihnen aufs Auge drücken wollen, sollten Sie ihrem AG unmissverständlich klarmachen, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit beschweren werden.
Ansonsten, sind Sie um eine negative Erfahrung reicher und sollten sich dahingehend bei einer erneuten Befristung bei einem anderen AG,dementsprechend anders verhalten.Lassen Sie sich nicht alles gefallen!!!Ein ehrlicher AG wird soetwas nicht machen.
Gruß
Burkhard
Hallo,
danke für die Anfrage. Leider kann ich deine Anfrage nicht beantworten. Wenn du in einer Gewerkschaft Mitglied bist, kannst du dich dorthin wenden. Da deine Frage sehr komplex ist, kannst du auch eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht bekommen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht sehr teuer. Lohnt sich aber in jedem fall!
MfG
G. Maßberg
Hi,
die Situation sollte auf jedem Fall geprüft werden. Wie gesagt, Gewerkschaft oder RA. Man kann beim zuständigen Amtsgericht eine Beihilfe beantragen. Dann kostet das Beratungsgespräch beim RA nur noch 10 € meine ich. Muss man die Unterlagen und die Verdienstnachweise vorlegen. Der RA kann in dieser Rechtsberatung auch mitteilen, ob ein Verfahren notwendig ist und ob die Gelegenehit auf Prozesskostenbeihilfe besteht.
Fragen würde ich beim Gericht.
Gewerkschaften machen es in der Regel kostenlos, für Mitglieder.
Die Gewerkschaften sind immer ein guter Anlaufpunkt.
Viel Erfolg
Anja