Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin im Außendienst tätig, wo auch vertraglich ganz klar die Gebietsgröße festgelegt ist.
Nun erhielt ich eine Mail in der mir mitgeteilt wurde das ich per…zusätzlich die PLZ Gebiete…übernehmen muß.
Eine Änderung des Arbeitsvertrages erfolgt nicht !!

In einem weiteren Schritt wurde meinem Wunsch, nach Übernahme einer ganz speziellen Arbeitsaufgabe, entsprochen.
Man teilte mir mit, das man hierzu eine Aktennotitz in der Personalakte machen wird. In dieser sollte vermerkt werden das ich ab…die neue Arbeitsaufgabe übernehme und sobald sich die wirtschaftliche Lage bessert einen neuen Vertragf bekomme.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

Muß mein Arbeitgaber im Falle einer Gebietserweiterung den Arbeitsvertrag ändern und somit auch meine Zustimmung/Unterschrift einholen ?

Was den Fall zwei angeht bleibt die Frage,
Habe ich Anspruch eine derartige Notitz in der Personalakte mir schriftlich ausstellen zu lassen?

Ich dake für alle Hinweise

Hallo,

wo auch vertraglich ganz klar die
Gebietsgröße festgelegt ist.
Nun erhielt ich eine Mail in der mir mitgeteilt wurde das ich
per…zusätzlich die PLZ Gebiete…übernehmen muß.
Eine Änderung des Arbeitsvertrages erfolgt nicht !!

so etwas kann man nur unter Studium der kompletten Vertragsunterlagen sicher beantworten; da Gebietszuschnitte typischerweise einem Änderungsprozess unterliegen (Kunden fallen weg, kommen neu dazu, Umsätze verschieben sich etc.), kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Arbeitgeber das Gebiet verbindlich regelt ohne einen Vorbehalt, eben diese Gebiete wieder zu ändern. Es wird also mit ziemlicher Sicherheit eine Klausel in dem Vertrag geben, die Änderungen der Tätigkeit und wahrscheinlich sogar explizit der Gebiete ermöglicht.

Wenn das so ist, dann ist die Frage der Erweiterung des Gebietes eine nach billigem Ermessen, ob es Ihnen eben billigerweise zumutbar ist, auch die PLZ XY noch mit abzufahren. Sie werden vermutlich eine Provision bekommen und in der Zeit, in der Sie fahren, können sie natürlich keine verdienen. Wenn die Erweiterung nicht mit riesigen Verlängerungen der Fahrtwege verbunden ist, wird man das billige Ermessen bejahen können.

In einem weiteren Schritt wurde meinem Wunsch, nach Übernahme
einer ganz speziellen Arbeitsaufgabe, entsprochen.
Man teilte mir mit, das man hierzu eine Aktennotitz in der
Personalakte machen wird. In dieser sollte vermerkt werden das
ich ab…die neue Arbeitsaufgabe übernehme und sobald sich
die wirtschaftliche Lage bessert einen neuen Vertrag bekomme.

Wenn eine Notiz vereinbart wurde, ist eine Notiz anzufertigen.

VG
EK

Lieber Matze,

Gem. § 106 GewO (Gewerbeordnung) steht dem im Rahmen eines jeden Arbeitsverhältnisses ein Weisungsrecht (Direktionsrecht) zu. Danach kann der Arbeitgeber (AG) die Leistungspflicht des Arbeitnehmers (AN) im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort bestimmen. Dieses Direktionsrecht kann der AG dann nach „billigem Ermessen“ (§ 106 S. 1 GewO).
Die Grenzen des Weisungsrechts liegen im Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag (Arbeitsvertrag).

Eben so eine Grenze ist ja im konkreten Fall im Arbeitsvertrag gezogen, indem die Gebietsgrenzen klar definiert wurden. Somit ist eine Erweiterung aus bestimmte PLZ-Gebiete zumindest nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt.

Wenn die Gebietsänderung vom Direktionsrecht des AG nicht gedeckt ist, bedarf es einer Vertragsänderung.
Diese kann auf zwei Arten herbeigeführt werden. Entweder einvernehmlich durch entsprechende Vereinbarung (Änderungsvertrag), was selbstverständlich des Einverständnisses des ANs bedarf. Oder einseitig durch den Arbeitgeber in Form einer Änderungskündigung. Zu letzterer sind aber weiter Voraussetzungen zu beachten. Bitte noch einmal Rückfrage bei mir, falls das in Rede stehen könnte.

Zu den Fragen:
Muß mein Arbeitgaber im Falle einer Gebietserweiterung den Arbeitsvertrag ändern und somit auch meine Zustimmung/Unterschrift einholen?

–> In dieser Fallgestaltung ja. Es sei denn es handelt sich um Notarbeiten, die über einen kurzen Zeitraum übernommen werden. Zu beachten ist hier auch die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates (falls vorhanden). Zudem bedeutes eine solche Gebietserweiterung u.U. auch eine höhere Arbeitsbelastung vermutlich bei gleichbleibender Bezahlung und somit ein Eingriff in das Austauschverhältnis „Arbeit gegen Geld“ welches nicht dem Direktionsrecht unterliegt.

Habe ich Anspruch eine derartige Notiz in der Personalakte mir schriftlich ausstellen zu lassen?

–> die Aushändigung dieser Notiz ist zweitrangig. Die Zustimmung fehlt!

So viel mal auf die Schnell. Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Grüße

Hallo,

bedeutet die Übernahme weiterer PLZ Gebiet auch mehr Arbeit?
Ich denke doch ja. Gibt es dafür dann auch mehr Geld, oder ist es auf Provissionsbasisß

Eine Änderung des Arbeitsvertrages ist nicht nötig, das Du / Sie jwa wohl als Verteter eingestellt bist, und auch bleibst.

Ja man hat ein Recht auf eine Notiz, schriftliche Vereinbarung.
Dass muß nicht in die Personalakte, es kann. Es kann auch so schriftlich fixiert werden, z.b. Brief.

M.f.G.

Olaf