bei meinen letzen beiden Abrechnungen wurden die Spesen und Reisekosten vergessen auszuzahlen. Nun habe ich gekündigt um zu einem Mitbewerber zu wechseln. Gerade bin ich freigestellt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Verjährungsfrist 2 Monate beträgt. Ist diese kurze Frist überhaupt rechtens? Kann ich die Spesen für September noch zurückbekommen? Und wie muss ich die Spesen für Oktober gelten machen? (Schriftlich per Einschreiben / Email?) Damit die Frist gewahrt bleibt? Formvorschriften? Weil ich weiß nicht wie ich vorgehen soll, da ich ja auch noch ein Zeugnis erwarte. Auch wenn das wohlwollend formuliert sein muss, können die ja doch noch Sachen einbauen die nicht gerade positiv sind, wenn ich jetzt Terror mache, oder?
Vielen Dank im voraus schon für die Hilfe!
Claudia
die kurze Verjährungsfrist wurde im Arbeitsvertrag von beiden Vertragspartnern unterschrieben und ist somit bindend. Die noch ausstehenden Ansprüche unbedingt per Einschreiben mit Rückschein geltend machen (formlos).
um die Verjährung zu unterbrechen, solltest Du sofort einen Brief an Deine Firma per Einschreiben/Rückschein schicken und die Forderung anmelden und Begründen. Zahlung unter Fristsetzung anmahnen.
Laß Dich nicht erpressen um ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erhalten. Du kannst nicht wahrheitsgemäße Formulierungen mit Arbeitsgerichtshilfe änden lassen.