Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

bei meinen letzen beiden Abrechnungen wurden die Spesen und Reisekosten vergessen auszuzahlen. Nun habe ich gekündigt um zu einem Mitbewerber zu wechseln. Gerade bin ich freigestellt. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Verjährungsfrist 2 Monate beträgt. Ist diese kurze Frist überhaupt rechtens? Kann ich die Spesen für September noch zurückbekommen? Und wie muss ich die Spesen für Oktober gelten machen? (Schriftlich per Einschreiben / Email?) Damit die Frist gewahrt bleibt? Formvorschriften? Weil ich weiß nicht wie ich vorgehen soll, da ich ja auch noch ein Zeugnis erwarte. Auch wenn das wohlwollend formuliert sein muss, können die ja doch noch Sachen einbauen die nicht gerade positiv sind, wenn ich jetzt Terror mache, oder?
Vielen Dank im voraus schon für die Hilfe!
Claudia

Hallo,

in diesen Klauseln steht auch, was man tun muss, um dem Verfall entgegen zu wirken, also z.B. etwas schriftlich geltend machen oder einklagen.

Septemberspesen, wenn sie mit dem Gehalt ausgezahlt werden, werden Ende September fällig, also verfallen sie auch erst Ende November.

VG
EK

Hallo,

die kurze Verjährungsfrist wurde im Arbeitsvertrag von beiden Vertragspartnern unterschrieben und ist somit bindend. Die noch ausstehenden Ansprüche unbedingt per Einschreiben mit Rückschein geltend machen (formlos).

Diese Auskunft ist keine Rechtsberatung!!!

MfG

G. Maßberg

Hallo,

ich empfehle bei solchen Sachen immer „Einschreiben mit rückschein“.

Zeugnisse dürfen KEINE negativen Formulierungen enthalten, aber es gibt ne geheimsprache bei Arbeitgebern.

Konkret gefragt, Du hast gekündigt.?=

Die Kündigung wurde auch angenommen, schriftlioch.?

Eine solche kurze Verjährungsfrist ist nicht legal, somit rechtswiedrig.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

wenn nicht nerv mich noch mal.

Olaf

Hallo Claudia,

um die Verjährung zu unterbrechen, solltest Du sofort einen Brief an Deine Firma per Einschreiben/Rückschein schicken und die Forderung anmelden und Begründen. Zahlung unter Fristsetzung anmahnen.

Laß Dich nicht erpressen um ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erhalten. Du kannst nicht wahrheitsgemäße Formulierungen mit Arbeitsgerichtshilfe änden lassen.

Gruß Bot…