Guten Morgen,
ich hatte im 1. Quartal diese Jahres einen schweren Verkehrsunfall und war wegen des Hirn Schädel Traumas etwas über 6 Monate nicht im Unternehmen. Wie ich denke üblich ist nach 6 Wochen die Krankenkasse bei der Gehaltszahlung eingesprungen.
Meine Frage ist - wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch für die Zeit in der die Krankenkasse gezahlt hat. Sammel ich in dieser Zeit weiterhin Urlaubstage im Unternehmen an?
Hallo Frau Betke,
Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag und dem ggf. gültigen Tarifvertrag, der für Sie Anwendung findet.
Sollte nichts anderes dort vereinbart sein, haben sie natürlich auch Urlaubsanspruch für den Zeitraum Ihrer Erkrankung, da sich der Urlaubsanspruch i. d. Regel nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses richtet. Sie sind ja weiter im Beschäftigungsverhältnis, lediglich im Moment „nur“ arbeitsunfähig.
Eine etwaige „Hürde“ können ggf. die Urlaubsgrundsätze/Vereinbarungen in Ihrem Betrieb bzw. Tarifvertrag ergeben. In vielen Vereinbarungen/Tarifverträgen ist abgeschlossen, dass der Urlaub z. B. bis zum Ende des Urlaubsjahres genommen werden muss und ggf. auf Antrag (!!) bis ins erste Quartal des Folgejahres übernommen werden kann (gängigste Regelung)… hier empfiehlt sich also ein Blick in Ihren Arbeits/Tarifvertrag bzw. ggf Information bei Ihrem Betriebsrat. Ein Anspruch auf Barauszahlung nicht genommener Urlaubstage wegen Erkrankung gibt es nicht (käme nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht).
Ich wünsche Ihnen baldige Gesundung!
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Martin G.
ja, dein Urlaubsanspruch bleibt weiter bestehen, bzw. deine Tage sammeln sich weiter an.
Dazu gibt es Urteile, die dieses Recht bestätigen.
Solltest du aber länger krank sein (zB über ein gesamtes Kalenderjahr hinaus) dann wird die Rechtslage schwieriger. Deutsche Urteile und Europäischer Gerichtshof sind sich nicht einig. Z.B. wenn du vom 30. August 2009 bis zum 31.12.2010 krank bist, dann erhältst du in Deutschland zwar die Urlaubstage für 2009 aber keinen Tag für 2010.
Ich würde mich bei der Personalabteilung erkundigen, wie deine Firma den Urlaubsanspruch handhabt. (dann bist du vor Überraschungen sicher. Nicht jede Firma rechnet Urlaub nach den gesetzlichen Vorschriften ab.)
danke für die Anfrage. Wenn der zustehende Jahresurlaub wegen Krankheit nicht bis zum 31.12. eines Jahres genommen werden konnte, wird er ins Folgejahr übertragen; muss aber bis zum 31.03. des Folgejahres angetreten sein (Bundesurlaubsgesetz). Etwas anderes kann vorliegen, wenn im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag etwas anderes geregelt worden ist. Ist der Resturlaub nicht bis zum 31.03. des Folgejahres angetreten kann er verfallen!
ein Urlaubsanspruch entsteht auch während einer Krankheit. Der Urlaub darf Dir nicht wegen Krankheit gekürzt werden.
Interessant ist auch eine Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.01.2009, Az.: C-350/06, C-520/06) das Urlaub nicht in jedem Fall verfällt. Selbst wer über das gesamte Urlaubsjahr krank war, erwirbt Urlaubsansprüche, die nicht verfallen dürfen. Allerdings gilt dies nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche!!!). Tariflich darüber hinaus gewährter Urlaub kann zum 31.03. des Folgejahres verfallen.
auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten.
Hierzu jetzt auch # EuGH, Urteil vom 20.01.09
Bisher musste der Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum genommen werden, ansonsten sollte der Urlaub verfallen. Inzwischen gilt, dass der Urlaub nicht verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.
Näheres hier:Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 24.03.09
(9 AZR 983/07)
NZA 2009, 538
Ihr Urlaubsanspruch ist sicherlich in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten. Sollte die Anzahl der Urlaubstage nicht in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, gilt nach Bundesurlaubsgesetz der Mindsturlaub von 24 Werktagen (= 20 Arbeitstage).
Während Ihrer Krankheit können Sie keinen Urlaub nehmen, so dass der noch nicht abgegoltene Urlaub für dieses Jahr weiter bestehen bleibt. Sie können diesen Urlaub also nach Ihrer Gesundschreibung beanspruchen, bevor er im März nächsten Jahres verfällt.
Hallo Anke,
meines Wissens sammelst du während deiner Krankheit leider keine Urlaubstage an, wenn die Krankheit länger als einen Monat dauert. Diese Ausage kann ich aber leider nicht mit irgendwelchen Gesetzen untermauern. Vielleicht weiß jemand anderes mehr.
Viele Grüße