Liebe/-r Experte/-in,
bis zum Jahresende bin ich seitens der Firma gezwungen, meinen Jahresurlaub zu nehmen. Kann ich nachvollziehen, damit keine Rückstellungen gebildet werden müssen. Gleizeitig bin ich aber auch aufgefordert, mein Gleitzeitkonto aus denselben Gründen auf Null zu bringen.
Müssen denn für Gleizeitstunden auch Rückstellungen gebildet werden? (Bin im Gross- und Aussenhandel in NRW angestellt).
Gruss
Hans-Jürgen
Ich kann nur unverbindlich Antworten!
Der Jahresulaub bis März
wie es mit der Gleitzeit ist kann ich nicht sagen
MfG Helmut Siebold
ps mal googeln
hallo hans-jürgen,
das mit dem urlaub ist relativ korrekt, wobei es ausnahmen gibt, z.b. wenn man ihn wegen krankheit nicht nehmen konnte und bis jahresende der urlaub angetreten wurde.
was die gleitstunden betrifft, muß es eine betriebsvereinbarung geben oder gesamtbetriebsvereinbarung, da wird das geregelt, da müsstest du deinen betriebsrat mal anfragen.
schönen feierarbend
Guten Abend!
Der Jahresurlaub muss nach Urlaubsgesetz bis zum Jahresende genommen werden, nur in Ausnahmefällen (wg. Krankheit oder betriebsbedingter Gründe) kann er in das Folgejahr mitgenommen werden. Wie es sich mit Arbeitszeitkonten verhält, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Wenn Tarifrecht im Unternehmen oder der Branche gilt, steht das mit Sicherheit im jeweiligen Tarifvertrag. Also 1.) herausfinden, ob Tarifvertrag vorhanden ist, 2.) sich diesen besorgen oder den Betriebsrat fragen oder 3.) bei der zuständigen Gewerkschaft erkundigen. Eventuell kann auch die zuständige IHK weiterhelfen.
Oft hilft auch ein Blick in den Arbeitsvertrag. Gibt es dort eine Arbeitszeitkonten-Regelung, so ist sie einzelvertraglich anzuwenden. Grundsätzlich ist die Arbeitszeit arbeitgeberseits weisungsgebunden (Überstunden müssen i.d.R. angewiesen werden).
Vielleicht hilft dies erst einmal weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S. Weis
Hallo Hans Jürgen,
mir ist nicht bekannt, ob für Gleitzeitkonten Rückstellungen gebildet werden müssen. Mein Arbeitgeber macht dies nicht.
Gleitzeitkonten werden meistens in einer Betriebsvereibarung geregelt. Hier müsste auch die Entnahme bzw. der Ausgleich des Gleitzeitkontos geregelt sein. Ist nichts geregelt, weil es z.B. keinen BR gibt, dann kann ein Ausgleich nur im beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Per Order Mufti geht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich
Hallo Hans Jürgen,
generell müssen auch für Gleitzeitkonten Rückstellungen gebildet werden. Gleitzeitkonten werden aber auch mit bestimmten Aufflagen gegründet.
Hier sollte genau wie beim Urlaub auch der Ausgleich festgelegt sein.
viele Grüße
Peter