Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mich bereits dafür bedanken, das Sie sich die Zeit nehmen um mir zu helfen!!
Ich habe laut Arbeitsvertrag ein Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, und da ich im Garten-Landschaftsbau tätig bin, müssen wir für die Winterzeit Überstunden ansammeln, damit man ein Polster hat!Nun bin ich allerdings zum 30.11.09 entlassen worden und brauche meine Überstunden nicht für den Winter!Nun hat mein Chef mir erklärt, das ich überhaupt keine Überstunden habe!Nach meiner Rechnung habe ich etwa 140 Überstunden und noch Resturlaub!Desweiteren hat man mir nicht gesagt, wieviele Über/Unterstunden ich vom letzten Jahr ins laufende Jahr mitgenommen habe!In meinen Arbeitsvertrag steht eine wöchentliche AZ von 40 STD.Wir sind immer von 160 Std pro Monat ausgegangen und alle weiteren Tage/Stunden sind dann Überstunden!Nun sagt man mir das auch bei 22 oder 23 Arbeitstagen keine Überstunden anfallen, selbst wenn man z.B.184 Std(bei 23 Tagen) im Monat gearbeitet hat!Mein Gehalt ist immer gleich geblieben und hat sich auch bei 50 Überstunden (z.B. im Sommer) nicht verändert!Nun meine Frage-Habe ich Überstunden, wenn ich meine 4x40 Std a´Woche gearbeitet habe, oder gilt jeder Wochentag-egal ob 20 oder 24 Tage, als normale AZ?
Vielen Dank!!

Natürlich gelten die Arbeitstage als Faktor für die berechnung der monatl. AZ. Demnach wären bei 21 A-Tagen auch entsprechend multipliziert mit 8 Stunden zu leisten.
Was die ÜStd betrifft, so würde ich - wenn sie beweise haben - auch direkt eine Klage einreichen beim ArbGer. Das wirkt meistens…

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Nun meine Frage-Habe ich Überstunden, wenn ich meine
4x40 Std à Woche gearbeitet habe, oder gilt jeder
Wochentag-egal ob 20 oder 24 Tage, als normale AZ?
Vielen Dank!!

Hallo,
Tja, ganz einfach: Du hast einen sog. „Monatslohn“, d.h. jeder Arbeitstag zählt als Normalarbeitszeit, egal ob der Monat lang oder kurz ist ! Deswegen wird bei einer Durchschnittsbezahlung (z.B. Urlaub etc) auch der Faktor 173 (bei 8 Std/Woche) herangezogen, egal ob der Monat 19 oder 22 Arbeitstage hat. Nur was über die 8 Std./Tag hinausgeht ist Überstunde!
Gruß Rainer Bartels

Hallo,
Ihre Frage entscheidet sich im Wesentlichen nach den Vereinbarungen Ihres Arbeitsvertrages. Da mir dieser nicht vorliegt und ein paar Informationen fehlen, kann ich Ihnen nur folgendes pauschal mitteilen:

Bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen von Ihnen nicht genommene Urlaubstage muss der Arbeitgeber in Geld auszahlen (Urlaubsabgeltung).

Alles andere entscheidet sich danach, ob Sie eine Stundenlohn- oder Monatslohnvereinbarung getroffen haben, ob in Ihrem Arbeitsvertrag etwas über Überstunden steht und wie hoch Ihre wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag ist.

Wenn in Ihrem Betrieb die von Ihnen geschilderte Vereinbarung besteht, wonach im Sommer Überstunden angesammelt, die im Winter abgebumment werden und Sie diese Vereinbarung vor dem Arbeitsgericht durch Zeugenaussagen Ihrer Kollegen auch beweisen können, muss Ihr Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleibende Überstunden in Geld abgelten. Hierbei ist natürlich die nächste Frage, wieviele Überstunden Sie gesammelt haben. Insoweit wären Sie vor dem Arbeitsgericht beweispflichtig und müssten dies anhand von Unterlagen, Dokumenten oder Zeugenaussagen nachweisen.

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Ich geh davon aus, dass du meintest, dass du ZUM 30.11.09 entlassen wirst.
Was ist der Kündigungsgrund?

Wenn du laut arbeitsvertrag ne 40 Stunden woche hast, sind das bei einer 5-Tage woche, pro Tag 8 Stunden.
Alles was an täglicher arbeitszeit darüber ist ist MEHRARBEIT, denn ÜBERSTUNDEN müßen angeordnet sein.

Beides wird bezahlt, bzw. kann abgearbeitert werden.

Wieviel du hast, weiß ich nicht, dsa ich nicht dabei war.
Hast du es aufgezeichnet, Rapportkarte, oder Zeitsummenkarte (Stechuhr).

Hoffe ich nkonnt dir helfen.

Mit kollegialen Grüßen, schönes Wochenende.

Olaf

Ich habe etwa 50 Ü-Stunden und 14 Tage Resturlaub!!

Hallo,
dass ist natürlich eine verzwickte Situation für sie.
Fakt ist,is zum Ausscheiden aus dem Unternehmen von Ihnen nicht genommene Urlaubstage muss der Arbeitgeber in Geld auszahlen (Urlaubsabgeltung).
Mit der Überstundenregelung ist das so ein Problem.
Wenn Sie beweisen können, wieviel Überstunden bei ihnen angefallen sind, müssen auch diese ausbezahlt werden.
Ansonsten werden Sie diesbezüglich sicherlich leer ausgehen.Haben Sie Privatrechtschutz, sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

MfG

Hallo, war meine Antwort angekommen?