Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter hat eine Zusage für eine Ausbildungsstelle. Diese soll sie bis 20.11. schriftlich bestätigen, um einen Termin zur Vertragsunterzeichnung auszumachen.
Nun hat sie sich noch auf eine zweite Ausblidungsstelle beworben, deren Ausbilungsbetrieb ihr eher gefallen würde. Leider kommt die Entscheidung, ob sie dort eine Stelle bekommt, erst am 30.11. - d.h. sie würde erst Anfang Dezember ihren Vertrag per Post bekommen.
Was passiert, wenn sie nun die erste Stelle annimmt (also erst schriftich zusagt), dann den Vertrag unterschreibt. Kann sie vom Vertrag bis Dezember wieder zurücktreten? Oder wie soll sie sich verhalten? Habe von verschiedenen Seiten gehört, dass angehende Azubis mehrere Verträge unterschreiben, und dann wieder zurücktreten. Hat dies rechtlich Konsequenzen?
Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüssen
Elke
Kommt, drauf an , was im Vertrag steht - Kündigungsfristen.
Mir ist d. Praxis auch bekannt - mehrere Verträge unterzeichnen,dann den Favoriten wählen.
Ob u. in welcem Umfang es dabei Ärger gebn kann, vermag ich nicht zu sagen.
Mein Tip: mal bei d. IHK anrufen.
Marion
Hallo Elke,
rein juristisch betrachtet:
Für Azubis gelten grundlegend, mit Ausnahme der Sonderregelungen, die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für „normale“ Arbeitnehmer. Das heißt, dass auch der Azubi verpflichtet ist, einen geschlossenen Vertrag einzuhalten. Verletzt der Azubi seine vertraglichen Pflichten kann auch er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Ein Sonderfall bei Azubis liegt darin, dass das Ausbildungsverhältnis erst mit Antritt der Stelle am ersten Tag beginnt. Erscheint der Azubi nicht, so kommt es auch zu keinem Ausbildungsverhältnis.
pragmatisch durchdacht:
Schadenersatzansprüche wird keiner geltend machen, da dem Ausbildungsbetrieb kein Schaden entstehen kann. Schließlich dient die Ausbildung ja der beruflichen Fortbildung und nicht zur Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ABER meine persönliche Meinung:
Auch ein Azubi sollte fair zum Ausbildungsbetrieb sein. Wenn der Azubi einen anderen Ausbildungsplatz annimmt sollte der andere Ausbildungsbetrieb rechtzeitig informiert werden, damit ein anderer Azubi auch eine Chance hat. Alles andere wäre unfair dem Betrieb und demjenigen gegenüber, der den Ausbildungsplatz nicht antreten kann.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Ja, der Meinung bin ich auch - es ist hier halt echt blöd, weil es sich um einige Tage überschneidet. Wir versuchen mal anzurufen, und die Lage zu „sondieren“. Vielleicht bekommt sie eine mündliche Zusage, und sie kann dem anderen Betrieb gleich absagen.
Dass die Verträge einfach nicht eingehalten werden, habe ich von mehreren Seiten schon gehört, und finde das nicht okay
Hallo Frau May
die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.Zunächst kommt es auf den Ausbildungsvertrag an. Ist dieser mit Zustimmung der IHK oder vergleichbar geschlossen, ist eine Kündigung normalerweise vor Ausbildungsbeginn nach der Vertragsunterzeichnung nicht möglich. Meistens sind auch Konventionalstrafen bei Abbruch nach der Probezeit in den Verträgen verankert. Also sie sehen global kann hier nicht geantwortet werden. Der Vertrag ist entscheidend
Trotzdem alles Gute
Gruss Lallabar