Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine frage zum thema arbeitsrecht, lohn!
und zwar habe ich am 1.11.2009 einen aushilfsjob angenommen, ich arbeite 104 stunden im monat! gestern habe ich erfahren das die „aushilfen“ das geld erst immer am 15ten bekommen! das heisst am 31.10.2009 habe ich das letzte mal arbeitlosen geld bezogen und wuerde mein lohn erst 6 wochen spaeter also am 15.12.2009 bekommen! darf der arbeitgeber das geld so spaet erst ueberweisen? ich habe meiner chefin versucht klar zu machen das ich miete, rechnungen und und und bezahlen und ihr war das auf gut deutsch gesagt egal!
danke im vorraus
lg sabrina
Hallo Sabrina,
die Auszahlung der Löhne bzw. Gehälter wird entweder durch Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung geregelt. Da kann es durchaus möglich sein, dass erst am 15. des Folgemonats überwiesen wird. Bei uns ist das ebenfalls so, wir zahlen den neuen Mitarbeitern im ersten Monat jedoh zum 30. einen Abschlag. Bitte deine Chefin, dir einen Abschlag zum 30.11. zu überweisen. Normal ist das kein Problem. Hoffe dir zumindest ein wenig geholfen zu haben. lg
Liebe Sabrina,
auch unsere Firma zahlt den Arbeitnehmern des Lohn zum 15. Banktag des Folgemonats, dies ist aber vor Arbeitsantritt mit den Mitarbeitern geklärt worden und auch schriftich im Arbeitsvertrag festgehalten worden.
Haben Sie mit Ihrer Firma einen Arbeitsvertrag geschlossen? Wenn nicht, würde ich ohnehin darauf bestehen, auch bei einer Aushilfstätigkeit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. Hier sollten die Arbeitszeiten, der Stundenlohn, das Überweisungsdatum des Gehalts, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruche, usw. geregelt und schriftlich festgehalten sein.
Grundsätzlich darf ihr Arbeitgeber das Gehalt auch zum 15. des Folgemonats zahlen. Üblicherweise ist es aber möglich, einen Vorschuss/Abschlagszahlung am Ende des Monats zu erhalten, um eben für Kosten für Miete etc. aufkommen zu können.
Es gibt auch die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung einer solchen Periode auszahlenzulassen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung sehr schnell. Man kann dieses Darlehen dann in Raten zurückzahlen. Vielleicht könnten Sie dieses schnell noch beantragen. Ansonsten rate ich zu einem ruhigen, aber eindringlichem Gespräch mit Ihrer Vorgesetzen. Vielleicht lässt sie sich zu einem Vorschuss überreden.
In jedem Fall sollten Sie mit der Agentur für Arbeit sprechen und die Situation schildern. Dort kann man Ihnen hoffentlich sagen, welche Möglichkeiten Sie noch hätten.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte und falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne nochmal melden.
Viele Grüße und viel Erfolg!