Bräuchte bitte mal eine genau Info, welche arbeitsrechtliche Urlaubsansprüche ein Arbeitnehmer hat.
Kurze Info zu meinem Arbeitgeber.
Bundesweit 500 Außendiensttechniker,aufgeteilt in 14 Gebiete mit je einem Vorgesetzten.Das heißt mein Arbeitsbereich ist ein Gebiet mit insgesammt 30 Außendienstlern.
Also, so wie ich das doch sehe ist mein Arbeitsstandort das Gebiet mit meinem Vorgesetzten und 30 Techniker, so ähnlich als würde ich in einer Firma mit 30 Angestellten arbeiten oder?
Meine Fragen dazu.
wann muss ich den Urlaubsplan abgeben,
wann muss ich meinen Sommerurlaub beantragen.
und das wichtigste, wo Sie am meisten Probleme machen
wieviele dürfen gleichzeitig in den Urlaub gehen.
Ich weiß Eltern mit Kinder haben vorrang.
Weiß jemand da rechtliche Bestimmungen bzw. Gerichtsurteile. Vielen Dank schon mal im vorraus.
Hallo Andreas,
lesen Sie mal Ihren Arbeitsvertrag, in der Regel steht da beschrieben wo Ihr Arbeitsort ist. Bei einer Größe von 500 Beschäftigten müsste eigentlich eine Personalvertretung vorhanden sein. ( Betriebsrat )Wenn dies der Fall ist, wird zwischen dem BR und der GF eine Vereinbarung getroffen, wann Betriebsurlaub, Abteilungsurlaub oder ähnliches stattzufinden hat. Ist dies nicht der Fall, muss jeder selbst entscheiden, wann und wie lange er Urlaub haben möchte. Aber auch hier ist dies mit dem Vorgesetzten abzustimmen, das Gesetz sagt: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Mein Tipp: Versuchen Sie ein vernünftiges Gespräch ( wenn möglich ) mit Ihrem Vorgesetzten diesbezüglich zu führen.
Viel Erfolg und Gruß
Das ist ja mein Problem, Vertragsmäßig steht bei mir nichts im Arbeitsvertrag, ausser das ich sogar Bundesweit eingesetzt werden kann. Und eine Betriebsvereinbarung mit Betriebsrat existiert eben auch nicht.
Das nächste Problem ist das es schon seit Jahren so geht,und mit Vernunft sowieso nicht, dass man sich für den Urlaub schon im Oktober 2009 für 2010 entscheiden muss. Hey ich weiß doch jetzt noch nicht wann und ob ich fahren will, das ist eigentlich mein Problem.
Vielen Dank
Das ist ja mein Problem, Vertragsmäßig steht bei mir nichts im Arbeitsvertrag, ausser das ich sogar Bundesweit eingesetzt werden kann. Und eine Betriebsvereinbarung mit Betriebsrat existiert eben auch nicht.
Das nächste Problem ist das es schon seit Jahren so geht,und mit Vernunft sowieso nicht, dass man sich für den Urlaub schon im Oktober 2009 für 2010 entscheiden muss. Hey ich weiß doch jetzt noch nicht wann und ob ich fahren will, das ist eigentlich mein Problem.
Vielen Dank
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es gibt keine rechtlichen Vorgaben, wann Sie den Urlaubsplan abgeben . bzw. beantragen müssen. Die Situationen werden immer individuell behandelt. Auch gibt es keine Grundlage wie viele Arbeitnehmer zu selben Zeit in den Urlaub gehen dürfen. Das entscheidet der Arbeitgeber mit Hilfe des Direktionsrechts. Schließlich muss er beurteilen in wie weit er seinen betrieblichen Ablauf sicherstellen kann.
Eventuell gibt es hierzu eine Betriebsvereinbarung. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Betriebsrat.
Hallo Andreas,
das Bundesurlaubsgesetz gibt einen Jährlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen für Vollzeitbeschäftigte vor. Auch alle weiteren Fragen sind im Gesetz definiert.
Davon abweichende Regelungen sind nur durch einzelvertragliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Diese dürfen aber nicht schlechter sein wie im Gesetz vorgegeben.
Ich hoffe ich habe Dir genug Stoff gegeben.
§ 1 Urlaubsanspruch:
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Zu deiner Frage: „wann muss ich den Urlaubsplan abgeben“ dies ist meistens innerbetrieblich geregelt. allerdings ist es in der Regel so dass man bis ende März seinen Jahresurlaub einplanen muss.
diese Fragen sind nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf die betriebliche Übung oder entsprechende Vereinbarungen an. Dabei darf die Regel allerdings nicht schikanös sein und muss für alle Mitarbeiter gelten. Wenn es für den Bereich keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, unterliegen diese regelungen aber dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers.
Die Urlaubsbewilligung kann auch stillschweigend (konkludent) erfolgen. Etwa dann, wenn sich der Arbeitgeber „längere Zeit“ nicht zum Urlaubswunsch des Arbeitnehmers geäußert hat (Corts, NZA 1998, 357 (358)). Entscheidend ist immer die Auslegung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere betrieblicher Gewohnheiten.
Im Zweifel sollte sich der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Urlaubsgewährung schriftlich geben lassen.