Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht, weiss natürlich, dass ich hier keine rechtlich verbindlichen Antworten bekomme, würde aber gerne eine Tendez abwiegen.

Ich habe mit zwei Kollegen zusammen eine GbR Gegründet. Wir bieten Dienstleistungen für Filmproduktionen an (Aufnahmeleitung, Schnitt, Assistenzen, Locationsuche, etc.) gerne arbeiten wir auch vermittelnd. Sprich wir vermitteln Personal in Niedersachen an Produktionen die hier drehen. Sehr oft erhalten wir die Anfrage, ob es möglich ist weiteres Personal (als wir zu Dritt selbst sind) über uns zu buchen. Die Produktion möchte also gerne weiteres Personal z.bsp. Beleuchter buchen und alles über eine Gesamtrechnung bei uns abrechnen. Dies hat oft Gründe die für die landesinternen Filmförderungen relevant sind (ist jetzt zu komplex das hier zu erwähnen)
Was wir möchten ist folgendes:
Wir möchten der Produktion weiteres Personal berechnen. Wir stellen als GbR die Rechnung an die Produktion. Vertraglich möchten wir für unser vermitteltes Personal aber nicht gerade stehen. Also uns wäre es lieb wenn die Produktion mit dem Personal die Verträge macht und nur über uns abgerechnet wird. Das Personal welches wir vermittelt bekommen haben, stellt uns dann eine Rechnung, die wir unabhängig von unseren Kunden dann bezahlen.

Ist soetwas machbar? Könnte es Probleme mit der KSK geben? Welche Nachweise muss uns eine Beleuchter, Kameramann, etc. geben? Was gibt es zu bedenken?

Liebe Grüße:
Damian

Hallo Damian,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Soweit ich die etwas komplizierte Kostellation verstehe, bewegen wir uns hier nicht im Bereich des Arbeitsrechts.

Ich kann mir vorstellen, dass das evtl. mit Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) zu tun haben könnte, falls die zu vermittelnden Personen bei Ihnen zum Zweck der Vermittlung angestellt sind.

Auch das Vertragsrecht (BGB, HGB) könnte hier zum Tragen kommen.

In Sachen Nachweise werden Sie sicher von der Künstlersozialkasse die erforderlichen Auskünfte erhalten.

Ich bedaure, Ihnen hier nicht wirklich weiterhelfen zu können.

Viel Erfolg!
Rudi

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht, …

Ich habe mit zwei Kollegen zusammen eine GbR Gegründet. :Wir bieten Dienstleistungen für Filmproduktionen an … :wir vermitteln Personal in Niedersachen an Produktionen :… Die Produktion möchte also gerne weiteres Personal :… buchen und alles über … uns abrechnen. …
Wir stellen als GbR die Rechnung an die Produktion. :Vertraglich möchten wir für unser vermitteltes Personal :aber nicht gerade stehen. Also uns wäre es lieb wenn :die Produktion mit dem Personal die Verträge macht und :nur über uns abgerechnet wird. Das Personal welches wir :vermittelt bekommen haben, stellt uns dann eine :Rechnung, die wir unabhängig von unseren Kunden dann
bezahlen.

Ist soetwas machbar? Könnte es Probleme mit der KSK :geben? Welche Nachweise muss uns eine Beleuchter, :Kameramann, etc. geben? Was gibt es zu bedenken?

Liebe Grüße:
Damian

hallo,
das ist eine frage an den steuerberater, mit arbeitsrecht hat das nix zu tun.
frohes schaffen

gründet eine zeitarbeit !!
übernehmt das alles unter der projektleitung
erweitert um managementaufgaben, dienstleistungen
nehmt die leute als befristete partner bei euch auf
erweitert euer spektrum
frache -dann fracht :smile:)

Hallo,
kann leider nicht weiterhelfen.
LG
Uschi

Tut mir leid, aber da kann ich dir gar nicht helfen.
Vom Bauchgefühl würde ich sagen, dass geht nicht. Du kannst eine Vermittlungsgebühr erhalten, aber ansonsten bist du aus allem raus, wenn du nicht der Vertragspartner bist.

LG.