Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
habe 30 tage u- Anspruch im Jahr.
am 4.11.begonnen am 4.11. nach 2 Jahren aufgehört.
Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu?
Danke

Hallo,
auf ein volles Jahr gerechnet mit dem ersten eines Jahres bis zum 31.12. eines Jahres bezieht sich der Urlaubsanspruch.
Legen Sie diesen auf die einzelnen Monate um. haben Sie im ersten Beschäftigungsjahr für 2 Monate Urlaubsanspruch.

2,5 Tage im Monat

4.11.2000 bis 31.12.2000 5 Tage
01.01.2001 bis 31.12.2001 30 Tage
01.01.2002 bis 30.10.2002 25 Tage

MFG
I. Fischer

Liebe/-r Experte/-in,
habe 30 tage u- Anspruch im Jahr.
am 4.11.begonnen am 4.11. nach 2 Jahren aufgehört.
Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu?
Danke

Liebe/-r Experte/-in,
habe 30 tage u- Anspruch im Jahr.
am 4.11.begonnen am 4.11. nach 2 Jahren aufgehört.
Wieviel Tage Urlaub stehen mir zu?
Danke

Um diese Frage exakt zu beantworten fehlen allerdings genauere Angaben. Demzufolge werde ich die Frage etwas umfassender beantworten.

Also, wenn dem so ist, dass Du 30 Tage Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag und dem damit verbundenen Tarifvertrag hast, muß man als erstes Trennen, ob dieser gemäß dem Kalenderjahr oder nach dem Betriebszugehörigkeitsjahr, berechnet werden muß. Denn es geht hierbei um die Verfallsfristen und somit letztendlich um Deine Ansprüche.
Heißt, 1. Variante:
4.11. - 31.12. Anspruch 02/12 von 30 Tagen= 5 Tage
1.01. - 31.12. Anspruch = 30 Tage
1.01. - 03.11. Anspruch 10/12 von 30 Tage = 25 Tage

2.Variante:
4.11.07 - 03.11.08 Anspruch 30 Tage
4.11.08 - 03.11.09 Anspruch 30 Tage

In der ersten Variante verfällt der nicht genommene Urlaub am 31.März des Folgejahres.
In der zweiten Variante verfällt der Urlaubsanspruch erstmalig, am 31.März 2009.

Du darfst also nicht den Urlaub von 2 Jahren zusammen addieren und sagen, Hallo Chef ich bekomme noch 60 Tage Urlaub. Verfallen ist Verfallen!!! (Bis auf ein paar ganz wenige Ausnahmen. Das betrifft nur eine Handvoll Arbeitnehmer in Deutschland). Und Du mußt wissen, alle Ansprüche gegen Deinen ehemaligen Arbeitgeber müssen in der Regel spätestens 3 Wochen nach der Kündigung, schriftlich auf dem Tisch Deines Ex-Chef oder des Arbeitsgerichtes liegen. Das sind die gesetzlichen Mindestnormen. Eine finanzielle Ablöse, ist im Regelfall nicht möglich. Wenn Du in den 2 Jahren aber überhaupt keinen Urlaub genommen hast oder gewährt bekommen hast, dann hast Du 60 Tage, Totsicher, in den Sand gesetzt. Wenn Dem so sein sollte, dann empfehle ich Dir für die Zukunft, einer Gewerkschaft beizutreten.

Versuche es mal in einem ruhigen Gespräch mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber.

Wenn noch Fragen sind, dann maile mich noch mal an.

Tschüß