Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

in unserem Betrieb gibt es Vollzeit- (38 Std./Woche) und
Teilzeitangestellte. Die Teilzeitler arbeiten lt.
Arbeitsvertrag 4 - 37 Stunden pro Woche. D. h., jeder
Teilzeitler sagt am Wochenanfang, wann er arbeiten kann
und wann nicht. 4 Stunden sind Pflicht. Je nachdem,
wieviel Arbeit gerade anfällt. Und daraus entsteht der
Dienstplan. Klappt soweit auch ganz gut.
Laut Tarifvertrag hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 25
Tage Urlaub im Jahr. Eine Unterscheidung TZ/VZ ist hier
nicht vorgesehen.

Seit vielen Jahren wurde es nun immer so gehandthabt,
dass die Teilzeitler (sind v. a. Studenten), wenn sie mal
eine Woche nicht mal die vier Stunden arbeiten konnten,
in dieser Woche min. einen Tag Urlaub nehmen mussten.
Quasi: 6 Tage nicht verfügbar/kann man nicht arbeiten in
der nächsten Woche, und den einen Tag, an dem man dann
seine vier Stunden machen müsste, kann man auch nicht,
also nimmt man Urlaub.

Unsere (neue) Chefetage will das nun ändern und sagt:
Wenn Teilzeitmitarbeiter eine Woche frei haben wollen,
dann müssen sie auch fünf Tage Urlaub nehmen! Vielen
Teilzeitler erscheint das unfair, denn im Vergleich zu
Vollzeitlern (5 Tage Arbeit die Woche = 5 Tage Urlaub
nehmen) müssen die nun für eine Woche frei (z. B. bei
Prüfungen o. ä.) 5 Urlaubstage nehmen (1 Tag Arbeit die
Woche, aber 5 Tage um frei zu haben). Das erscheint doch
eher als Ungleichbehandlung. Und deswegen meine Frage:
ist das so absolut wasserdicht und rechtens?

Ich hoffe, die Darlegung des Sachverhaltes war
verständlich genug für eine Antwort. Vielen Dank schon
mal im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

Sabine Kramp.

Leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich weder den Tarifvertrag, noch die (eventl.)Betriebsvereinbarung zur Festlegung der Verteilung der Arbeitszeit / Urlaubstage kenne. Wie der Urlaub genommen werden kann (muss) finden Sie im Bundesurlaubsgesetz. Dort finden Sie auch gesetzliche Festlegungen, dass der Urlaub (wie in Ihrem Fall) nicht total verstückelt werden darf, sondern zusammenhängend gewährt werden muss.

Hallo Sabine,

dazu kann und möchte ich nichts sagen. Tut mir leid, doch in letzter Zeit hatte ich immer wieder Ärger bei w-w-w, aus diesem Grund habe ich mich zurückgezogen.

Stell Deine Frage einfach dem alles wissenden Mod des Bretts, der sowieso alles besser weiß wie das bei den Mods neuerdings üblich ist.

Viele Grüße
Gina

Liebe Sabine Kramp,

ich hoffe, ich kann einwenig helfen. Was mich stutzig macht, Teilzeitbeschäftigung sollte im Arbeitsvertrag klar geregelt sein, die zu leistenden Wochen-Arbeitsstunden (10%…25 %, … 90 % gegenüber einen Vollzeitkraft).
Das sollte auch dann die Basis für eine arbeitsvertraglich geregelte Urlaubsabgeltung sein.
Jedoch denke ich, wenden Sie sich ruhig mal eine Gewerkschaft, die zu Ihren Arbeitsbereich gehört, in Ihrem Fall denke ich, dass dies Sinn machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Steve-Nobby

Hallo,
Eurer Urlaubssystem ist recht kompliziert.
Da Du einen Tarifvertrag anführst, muß eine Gewerkschaft bei Euch im Betrieb vertreten sein.
Hier sollten sich die Arbeitnehmer erst mal über die Rechtslage erkundigen.
Ansonsten wird bei Teilzeitkräften eigentlich nur die Arbeitszeit als Urlaub berechnet die Sie auch innerhalb einer Arbeitswoche ableisten.

Solltet Ihr dies so nicht klarkommen solltet ihr Euch an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

viel Glück Peter

Hallo Sabine,

entschuldige das ich jetzt erst antworte!

Bei uns im Betrieb wird es so gehandhabt wie du es beschrieben hast. Das was dein Chef bzw. die Chefetage vorhaut ist in meinen Augen nicht ok, aber in wie weit es rechtes ist oder nicht kann ich dir aus dem stehgreif auch nicht sagen!!
Würde mich feuen wenn du mir bescheid geben würdest wenn dir ein anderer mehr als ich helfen konnte und du eine Lösung diese Problemes erreicht hast.

vlg Emrah