Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,ich habe die Stelle als
geringfügig.Die nimmt zeitlich im Monat 10-12Tage/pro Tag
3Stunden(233,-€ Vergütung).Die Frage ist.Darf man da
Urlaubsanspruch haben bzw. hat man den Anspruch und wie ist
er zu berechnen?Obwohl im Arbeitsvertrag nichts vom
Urlaubsanspruch angegeben ist.Rein gesetzlich aber,hat man
doch irgendwie Anspruch auf Urlaub?Auch wenn es im Vertrag
nicht angegeben ist,oder liege ich da falsch?Im Voraus
danke Euch für Eure Hilfe.Jörg

Hallo Jörg,
der Mindest-Urlaubsanspruch beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer 6-Tagewoche oder 20 Arbeitstage bei einer 5-Tagewoche. Wenn im Arbeitsvertrag kein Urlaubsanspruch geregelt ist, gilt der Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz und muss entsprechend der Arbeitszeit heruntergerechnet werden. In der Rechtsprechung wurde hierfür folgende Formel entwickelt :
Nominale Anzahl der Urlaubstage ./.
(Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro Woche).
Das Ergebnis entspricht dann der Anzahl der Urlaubstage.

Beispiel 1:
Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen der Woche jeweils 4 Stunden. Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 5 : 5 = 30 Urlaubstage

Beispiel 2:
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8 Stunden. Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

natürlich haben Sie Anspruch auf Urlaub. Gesetzlich ist es bei einer 5 Tage Woche mindest 20 Tage und bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaub. Also das steht ihnen zu.

LG Bea

Hallo Jörg,

für dein Anliegen ist das Bundesurlaubsgesetz zuständug:wink:
Ich habe eine Frage/Antwortinfo unten für dich aufgeschrieben.
Bitte setz dich mit deiner uständigen Gewerkschaft auseinander. Die können dir sagen, inwie weit ein Tarifvertrag greift. Für den Fall ist der Urlaubsanspruch mit großer Sicherheit höher, bis zu 30 Tagen. Außerdem ist die Höhe des Urlaubsgeldes tariflich. Daher erkundige dich bitte.
Ich habe dir noch etwas mehr eingepackt :wink:
Ich hoffe es hilft dir!!
Viel Glück weiterhin.

Frage:
Wieviel Urlaub steht geringfügig Beschäftigten zu?

Antwort:

Nach § 3 I BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz in § 3 II BUrlG jedoch von 6 Werktagen pro Woche ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden.
Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub im Jahr zustehen. Dabei ist jedoch ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer in der Woche leistet, nicht wie viele Stunden er an diesen Werktagen arbeitet.
Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage die Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die Woche insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 20 Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem nicht 20 Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfügung.

Frage:
Fallen 400-Euro-Jobs unter das Kündigungsschutzgesetz?

Antwort:

Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch und unterliegt ebenfalls den gesetzlichen Kündigungsfristen.

Frage:

Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort:

Ja, dieser Anspruch besteht.

Frage:

Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld?

Antwort:

Nein, ein solcher Anspruch besteht nicht.

Frage:

Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld?

Antwort:

Hier ist zwischen zusätzlichem Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs zu unterscheiden. Einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld gibt es nicht. Anders ist es bei der Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Dieser steht auch geringfügig Beschäftigten zu.

Frage:
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld?

Antwort:

Nein, da dies eine Leistung der Krankenkasse ist und das Einkommen aus einem 400-Euro-Job nicht krankenversichert ist. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit steht auch geringfügig Beschäftigten sechs Wochen lang zu.

Hallo Jörg,

vier Wochen Urlaub pro Jahr sind Minimum.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/…

Aber wenn Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaub bekommen, darf der
Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden.

VG
EK

Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg

Hallo Jörg,
der Mindest-Urlaubsanspruch beträgt laut

Bundesurlaubsgesetz

24 Werktage bei einer 6-Tagewoche oder 20 Arbeitstage

bei

einer 5-Tagewoche. Wenn im Arbeitsvertrag kein

Urlaubsanspruch

geregelt ist, gilt der Mindesturlaubsanspruch gemäß
Bundesurlaubsgesetz und muss entsprechend der

Arbeitszeit

heruntergerechnet werden. In der Rechtsprechung wurde

hierfür

folgende Formel entwickelt :
Nominale Anzahl der Urlaubstage ./.
(Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro

Woche).

Das Ergebnis entspricht dann der Anzahl der

Urlaubstage.

Beispiel 1:
Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen der Woche jeweils 4

Stunden.

Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es

ergibt

sich folgende Berechnung:
30 x 5 : 5 = 30 Urlaubstage

Beispiel 2:
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8

Stunden.

Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es

ergibt sich

folgende Berechnung:
30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg

Hallo,

natürlich haben Sie Anspruch auf Urlaub. Gesetzlich

ist es bei

einer 5 Tage Woche mindest 20 Tage und bei einer 6

Tage Woche

24 Tage Urlaub. Also das steht ihnen zu.

LG Bea

Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg

Hallo Jörg,

für dein Anliegen ist das Bundesurlaubsgesetz

zuständug:wink:

Ich habe eine Frage/Antwortinfo unten für dich

aufgeschrieben.

Bitte setz dich mit deiner uständigen Gewerkschaft
auseinander. Die können dir sagen, inwie weit ein

Tarifvertrag

greift. Für den Fall ist der Urlaubsanspruch mit

großer

Sicherheit höher, bis zu 30 Tagen. Außerdem ist die

Höhe des

Urlaubsgeldes tariflich. Daher erkundige dich bitte.
Ich habe dir noch etwas mehr eingepackt :wink:
Ich hoffe es hilft dir!!
Viel Glück weiterhin.

Frage:
Wieviel Urlaub steht geringfügig Beschäftigten zu?

Antwort:

Nach § 3 I BUrlG beträgt der Urlaub jährlich

mindestens 24

Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz in § 3 II BUrlG

jedoch

von 6 Werktagen pro Woche ausgeht, muss der Urlaub auf

die

entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden.
Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer 4

Wochen

Urlaub im Jahr zustehen. Dabei ist jedoch

ausschließlich

relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer in der

Woche

leistet, nicht wie viele Stunden er an diesen

Werktagen

arbeitet.
Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage die Woche arbeitet,

stehen

20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die

Woche

insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 20

Stunden

dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem

nicht 20

Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfügung.

Frage:
Fallen 400-Euro-Jobs unter das Kündigungsschutzgesetz?

Antwort:

Eine geringfügige Beschäftigung ist ein

Arbeitsverhältnis wie

jedes andere auch und unterliegt ebenfalls den

gesetzlichen

Kündigungsfristen.

Frage:

Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer
geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf

Lohnfortzahlung im

Krankheitsfall?

Antwort:

Ja, dieser Anspruch besteht.

Frage:

Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer
geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld?

Antwort:

Nein, ein solcher Anspruch besteht nicht.

Frage:

Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf

Urlaubsgeld?

Antwort:

Hier ist zwischen zusätzlichem Urlaubsgeld und

Lohnfortzahlung

während des Erholungsurlaubs zu unterscheiden. Einen
gesetzlichen Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld

gibt es

nicht. Anders ist es bei der Lohnfortzahlung während

des

Erholungsurlaubs. Dieser steht auch geringfügig

Beschäftigten

zu.

Frage:
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf

Krankengeld?

Antwort:

Nein, da dies eine Leistung der Krankenkasse ist und

das

Einkommen aus einem 400-Euro-Job nicht

krankenversichert ist.

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit

steht

auch geringfügig Beschäftigten sechs Wochen lang zu.

Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg

Hallo Jörg,

vier Wochen Urlaub pro Jahr sind Minimum.

http://www.gesetze-im-

internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

Aber wenn Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaub bekommen,

darf der

Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden.

VG
EK

Hallo,

grundsätzlich kann also auch der geringfügig Beschäftigte Urlaub beanspruchen. Auch für diese Arbeitnehmer gilt innerhalb der ersten sechs Monate ein Anspruch auf anteiligen Urlaub für jeden vollen Arbeitsmonat. Nach sechs Monaten entsteht dann der volle Urlaubsanspruch.
Dennoch ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruches zu berücksichtigen, dass geringfügig Beschäftigte nicht in gleichem Umfang beschäftigt sind, wie Vollzeitarbeitnehmer. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch sieht daher vor, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage pro Jahr hat. Werktage meint dabei die Tage von Montag bis Samstag und stellt damit auf eine 6-Tage-Woche ab.
Arbeitet der Arbeitnehmer also kein 5 Tage pro Woche, so verringert sich der Mindesturlaubsanspruch anteilig. Bei einer Beschäftigung an nur 5 Tagen der Woche beträgt der maximale Urlaubsanspruch also 20 Tage, bei nur 4 Tagen 16 Tage u. s. w… Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt ist, sondern darauf wie viele Tage der Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt wird. Der geringfügig Beschäftigte, der Montag bis Samstag je 2 Stunden beschäftigt wird, hat also auch 24 Werktage Urlaubsanspruch. Bei unregelmäßiger Beschäftigung wird der Urlaubsanspruch aus den durchschnittlichen Beschäftigungstagen des Jahres errechnet.
Ich hoffe, ich konnte ihnen weiter helfen.

MfG

Danke Ihnen für die Antwort.Das ist für mich große
Hilfe.Ich habe zwar etwas davon gehört,war mir jedoch
aber nicht sicher.Ob es so etwas wie Urlaub"für 400,-€"
gibt.Danke nochmals.Jörg

Hallo,:
grundsätzlich kann also auch der geringfügig

Beschäftigte

Urlaub beanspruchen. Auch für diese Arbeitnehmer gilt
innerhalb der ersten sechs Monate ein Anspruch auf

anteiligen

Urlaub für jeden vollen Arbeitsmonat. Nach sechs

Monaten

entsteht dann der volle Urlaubsanspruch.
Dennoch ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruches

zu

berücksichtigen, dass geringfügig Beschäftigte nicht

in

gleichem Umfang beschäftigt sind, wie

Vollzeitarbeitnehmer.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch sieht daher

vor, dass

jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24

Werktage

pro Jahr hat. Werktage meint dabei die Tage von Montag

bis

Samstag und stellt damit auf eine 6-Tage-Woche ab.
Arbeitet der Arbeitnehmer also kein 5 Tage pro Woche,

so

verringert sich der Mindesturlaubsanspruch anteilig.

Bei einer

Beschäftigung an nur 5 Tagen der Woche beträgt der

maximale

Urlaubsanspruch also 20 Tage, bei nur 4 Tagen 16 Tage

u. s.

w… Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele Stunden

der

Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt ist, sondern darauf

wie

viele Tage der Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt

wird. Der

geringfügig Beschäftigte, der Montag bis Samstag je 2

Stunden

beschäftigt wird, hat also auch 24 Werktage

Urlaubsanspruch.

Bei unregelmäßiger Beschäftigung wird der

Urlaubsanspruch aus

den durchschnittlichen Beschäftigungstagen des Jahres
errechnet.
Ich hoffe, ich konnte ihnen weiter helfen.

MfG