Liebe/-r Experte/-in,ich habe die Stelle als
geringfügig.Die nimmt zeitlich im Monat 10-12Tage/pro Tag
3Stunden(233,-€ Vergütung).Die Frage ist.Darf man da
Urlaubsanspruch haben bzw. hat man den Anspruch und wie ist
er zu berechnen?Obwohl im Arbeitsvertrag nichts vom
Urlaubsanspruch angegeben ist.Rein gesetzlich aber,hat man
doch irgendwie Anspruch auf Urlaub?Auch wenn es im Vertrag
nicht angegeben ist,oder liege ich da falsch?Im Voraus
danke Euch für Eure Hilfe.Jörg
Hallo Jörg,
der Mindest-Urlaubsanspruch beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer 6-Tagewoche oder 20 Arbeitstage bei einer 5-Tagewoche. Wenn im Arbeitsvertrag kein Urlaubsanspruch geregelt ist, gilt der Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz und muss entsprechend der Arbeitszeit heruntergerechnet werden. In der Rechtsprechung wurde hierfür folgende Formel entwickelt :
Nominale Anzahl der Urlaubstage ./.
(Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro Woche).
Das Ergebnis entspricht dann der Anzahl der Urlaubstage.
Beispiel 1:
Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen der Woche jeweils 4 Stunden. Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 5 : 5 = 30 Urlaubstage
Beispiel 2:
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8 Stunden. Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es ergibt sich folgende Berechnung:
30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
natürlich haben Sie Anspruch auf Urlaub. Gesetzlich ist es bei einer 5 Tage Woche mindest 20 Tage und bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaub. Also das steht ihnen zu.
LG Bea
Hallo Jörg,
für dein Anliegen ist das Bundesurlaubsgesetz zuständug:wink:
Ich habe eine Frage/Antwortinfo unten für dich aufgeschrieben.
Bitte setz dich mit deiner uständigen Gewerkschaft auseinander. Die können dir sagen, inwie weit ein Tarifvertrag greift. Für den Fall ist der Urlaubsanspruch mit großer Sicherheit höher, bis zu 30 Tagen. Außerdem ist die Höhe des Urlaubsgeldes tariflich. Daher erkundige dich bitte.
Ich habe dir noch etwas mehr eingepackt 
Ich hoffe es hilft dir!!
Viel Glück weiterhin.
Frage:
Wieviel Urlaub steht geringfügig Beschäftigten zu?
Antwort:
Nach § 3 I BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz in § 3 II BUrlG jedoch von 6 Werktagen pro Woche ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden.
Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub im Jahr zustehen. Dabei ist jedoch ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer in der Woche leistet, nicht wie viele Stunden er an diesen Werktagen arbeitet.
Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage die Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die Woche insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 20 Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem nicht 20 Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfügung.
Frage:
Fallen 400-Euro-Jobs unter das Kündigungsschutzgesetz?
Antwort:
Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch und unterliegt ebenfalls den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Frage:
Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Antwort:
Ja, dieser Anspruch besteht.
Frage:
Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld?
Antwort:
Nein, ein solcher Anspruch besteht nicht.
Frage:
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld?
Antwort:
Hier ist zwischen zusätzlichem Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs zu unterscheiden. Einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld gibt es nicht. Anders ist es bei der Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Dieser steht auch geringfügig Beschäftigten zu.
Frage:
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld?
Antwort:
Nein, da dies eine Leistung der Krankenkasse ist und das Einkommen aus einem 400-Euro-Job nicht krankenversichert ist. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit steht auch geringfügig Beschäftigten sechs Wochen lang zu.
Hallo Jörg,
vier Wochen Urlaub pro Jahr sind Minimum.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/…
Aber wenn Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaub bekommen, darf der
Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden.
VG
EK
Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg
Hallo Jörg,
der Mindest-Urlaubsanspruch beträgt laut
Bundesurlaubsgesetz
24 Werktage bei einer 6-Tagewoche oder 20 Arbeitstage
bei
einer 5-Tagewoche. Wenn im Arbeitsvertrag kein
Urlaubsanspruch
geregelt ist, gilt der Mindesturlaubsanspruch gemäß
Bundesurlaubsgesetz und muss entsprechend der
Arbeitszeit
heruntergerechnet werden. In der Rechtsprechung wurde
hierfür
folgende Formel entwickelt :
Nominale Anzahl der Urlaubstage ./.
(Arbeitstage pro Woche x tatsächliche Arbeitstage pro
Woche).
Das Ergebnis entspricht dann der Anzahl der
Urlaubstage.
Beispiel 1:
Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen der Woche jeweils 4
Stunden.
Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es
ergibt
sich folgende Berechnung:
30 x 5 : 5 = 30 UrlaubstageBeispiel 2:
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8
Stunden.
Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es
ergibt sich
folgende Berechnung:
30 x 3 : 5 = 18 UrlaubstageGruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg
Hallo,
natürlich haben Sie Anspruch auf Urlaub. Gesetzlich
ist es bei
einer 5 Tage Woche mindest 20 Tage und bei einer 6
Tage Woche
24 Tage Urlaub. Also das steht ihnen zu.
LG Bea
Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg
Hallo Jörg,
für dein Anliegen ist das Bundesurlaubsgesetz
zuständug:wink:
Ich habe eine Frage/Antwortinfo unten für dich
aufgeschrieben.
Bitte setz dich mit deiner uständigen Gewerkschaft
auseinander. Die können dir sagen, inwie weit ein
Tarifvertrag
greift. Für den Fall ist der Urlaubsanspruch mit
großer
Sicherheit höher, bis zu 30 Tagen. Außerdem ist die
Höhe des
Urlaubsgeldes tariflich. Daher erkundige dich bitte.
Ich habe dir noch etwas mehr eingepackt
Ich hoffe es hilft dir!!
Viel Glück weiterhin.Frage:
Wieviel Urlaub steht geringfügig Beschäftigten zu?Antwort:
Nach § 3 I BUrlG beträgt der Urlaub jährlich
mindestens 24
Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz in § 3 II BUrlG
jedoch
von 6 Werktagen pro Woche ausgeht, muss der Urlaub auf
die
entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden.
Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer 4
Wochen
Urlaub im Jahr zustehen. Dabei ist jedoch
ausschließlich
relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer in der
Woche
leistet, nicht wie viele Stunden er an diesen
Werktagen
arbeitet.
Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage die Woche arbeitet,
stehen
20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die
Woche
insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 20
Stunden
dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem
nicht 20
Werktage, sondern nur 8 Werktage zur Verfügung.
Frage:
Fallen 400-Euro-Jobs unter das Kündigungsschutzgesetz?Antwort:
Eine geringfügige Beschäftigung ist ein
Arbeitsverhältnis wie
jedes andere auch und unterliegt ebenfalls den
gesetzlichen
Kündigungsfristen.
Frage:
Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer
geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf
Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall?
Antwort:
Ja, dieser Anspruch besteht.
Frage:
Besteht während der Elternzeit bei Ausübung einer
geringfügigen Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld?Antwort:
Nein, ein solcher Anspruch besteht nicht.
Frage:
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf
Urlaubsgeld?
Antwort:
Hier ist zwischen zusätzlichem Urlaubsgeld und
Lohnfortzahlung
während des Erholungsurlaubs zu unterscheiden. Einen
gesetzlichen Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld
gibt es
nicht. Anders ist es bei der Lohnfortzahlung während
des
Erholungsurlaubs. Dieser steht auch geringfügig
Beschäftigten
zu.
Frage:
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf
Krankengeld?
Antwort:
Nein, da dies eine Leistung der Krankenkasse ist und
das
Einkommen aus einem 400-Euro-Job nicht
krankenversichert ist.
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit
steht
auch geringfügig Beschäftigten sechs Wochen lang zu.
Hallo,vielen Dank.Das hat mich auf jeden Fall
weitergebracht.Mit lieben Grüßen.Jörg
Hallo Jörg,
vier Wochen Urlaub pro Jahr sind Minimum.
internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf
Aber wenn Vollzeitbeschäftigte mehr Urlaub bekommen,
darf der
Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden.
VG
EK
Hallo,
grundsätzlich kann also auch der geringfügig Beschäftigte Urlaub beanspruchen. Auch für diese Arbeitnehmer gilt innerhalb der ersten sechs Monate ein Anspruch auf anteiligen Urlaub für jeden vollen Arbeitsmonat. Nach sechs Monaten entsteht dann der volle Urlaubsanspruch.
Dennoch ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruches zu berücksichtigen, dass geringfügig Beschäftigte nicht in gleichem Umfang beschäftigt sind, wie Vollzeitarbeitnehmer. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch sieht daher vor, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage pro Jahr hat. Werktage meint dabei die Tage von Montag bis Samstag und stellt damit auf eine 6-Tage-Woche ab.
Arbeitet der Arbeitnehmer also kein 5 Tage pro Woche, so verringert sich der Mindesturlaubsanspruch anteilig. Bei einer Beschäftigung an nur 5 Tagen der Woche beträgt der maximale Urlaubsanspruch also 20 Tage, bei nur 4 Tagen 16 Tage u. s. w… Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt ist, sondern darauf wie viele Tage der Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt wird. Der geringfügig Beschäftigte, der Montag bis Samstag je 2 Stunden beschäftigt wird, hat also auch 24 Werktage Urlaubsanspruch. Bei unregelmäßiger Beschäftigung wird der Urlaubsanspruch aus den durchschnittlichen Beschäftigungstagen des Jahres errechnet.
Ich hoffe, ich konnte ihnen weiter helfen.
MfG
Danke Ihnen für die Antwort.Das ist für mich große
Hilfe.Ich habe zwar etwas davon gehört,war mir jedoch
aber nicht sicher.Ob es so etwas wie Urlaub"für 400,-€"
gibt.Danke nochmals.Jörg
Hallo,:
grundsätzlich kann also auch der geringfügig
Beschäftigte
Urlaub beanspruchen. Auch für diese Arbeitnehmer gilt
innerhalb der ersten sechs Monate ein Anspruch auf
anteiligen
Urlaub für jeden vollen Arbeitsmonat. Nach sechs
Monaten
entsteht dann der volle Urlaubsanspruch.
Dennoch ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruches
zu
berücksichtigen, dass geringfügig Beschäftigte nicht
in
gleichem Umfang beschäftigt sind, wie
Vollzeitarbeitnehmer.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch sieht daher
vor, dass
jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24
Werktage
pro Jahr hat. Werktage meint dabei die Tage von Montag
bis
Samstag und stellt damit auf eine 6-Tage-Woche ab.
Arbeitet der Arbeitnehmer also kein 5 Tage pro Woche,
so
verringert sich der Mindesturlaubsanspruch anteilig.
Bei einer
Beschäftigung an nur 5 Tagen der Woche beträgt der
maximale
Urlaubsanspruch also 20 Tage, bei nur 4 Tagen 16 Tage
u. s.
w… Es kommt dabei nicht darauf an, wie viele Stunden
der
Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt ist, sondern darauf
wie
viele Tage der Arbeitnehmer pro Woche beschäftigt
wird. Der
geringfügig Beschäftigte, der Montag bis Samstag je 2
Stunden
beschäftigt wird, hat also auch 24 Werktage
Urlaubsanspruch.
Bei unregelmäßiger Beschäftigung wird der
Urlaubsanspruch aus
den durchschnittlichen Beschäftigungstagen des Jahres
errechnet.
Ich hoffe, ich konnte ihnen weiter helfen.MfG