Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

meine Schwester (Studentin) hat zur Weihnachtszeit einen 400€ angenommen zum Geschenke einpacken. Am ersten Tag hat sie 5 Std. gearbeitet. Diese Stunden will der AG als Einarbeitung anrechnen und nicht bezahlen, obwohl sie dort weiterarbeitet.

Ist das rechtlich vertretbar?

Danke vorab


Hallo Anna,

leider leider ist dies in den „harten Zeiten“ des Wirtschaftsrückgangs eine gängige Praxis geworden -> siehe: http://www.fau.org/static/keine-arbeit-ohne-lohn/dat…

Ich denke wenn Ihre Schwester gerichtl. dagegen vorgehen will, hat Sie den Job los. Sie kann zwar klagen und kriegt evtl. Recht, aber das lohnt dann nicht… und das weiß der Arbeitgeber genau.

Sorry für diese nicht positive Rückmeldung.

MFG Octo-Juro