Guten Tag,
meine Schwester (Studentin) hat zur Weihnachtszeit einen 400€ angenommen zum Geschenke einpacken. Am ersten Tag hat sie 5 Std. gearbeitet. Diese Stunden will der AG als Einarbeitung anrechnen und nicht bezahlen, obwohl sie dort weiterarbeitet.
Ist das rechtlich vertretbar?
Danke vorab
Hallo, Anna,
war 2 Monate im Ausland, daher erst heute meine Antwort.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen nicht erlaubt, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind nur Rehchtsanwälte und Vertreter bestimmter Verbände befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände usw.).
Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.
Normalerweise ist jede Arbeit zu entlohnen, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wichtig ist ein Blick in den Arbeitsvertrag. Liegt nichts Schriftliches vor, gilt auch der mündlich geschlossene Vertrag.
Der Arbeitnehmer (An) kann vom Arbeitgeber (Ag) die Bezahlung der geleisteten Stunden verlangen. Weigert sich der Ag, bleibt nur der Gang zum zuständigen Arbeitsgericht. Dabei stellt sich natürlich immer die Frage, ob der Aufwand sich lohnt.
Ist der An gewerkschaftlich organisiert, erhält von dort Rechtsschutz. Man kann beim Arbeitsgericht in der Rechtsantragstelle die Klage auch selbst einreichen. Diese Stelle darf allerdings keine Rechtsberatung gewähren.
Wie gesagt, man sollte überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.
ansemann