Hallo, habe ein kompliziertes Thema daher werde ich es kurz machen.
Ich arbeite in einem großen Konzern der Weltweite Standorte hat. Am 31,09,09 endete mein 2 Jähiger Zeitvertrag und die Chefs sagten ich bekomme nur den Festvertrag wenn ich einen Aufhebungsvertrag zum 31,12,09 unterschreibe. Darauf bin ich eingegangen sonst wäre ich schon am 01.10.09 Arbeitslos gewesen. Jetzt kommen die Chefs wieder auf mich zu und sagten sie würden mich gerne weiterbeschäftigen und mein Festvertrag würde dadurch unberührt weiterlaufen. Jedoch rücken die Chefs nicht den Aufhebungsvertrag raus sondern wollen nur ein schreiben aufsetzen wo drin steht das der Vertrag zu den alten Konditionen weiterläuft.
Warum rücken die nicht einfach den Aufhebungsvertrag raus?
Wenn ich den Brief dan unterschreibe ist der Aufhebungsvertrag automatisch nichtig oder muss das da drin stehen das der Aufebhungsvertrag nicht mehr gilt. ( Er sagte mir da steht drin das der Vertrag zu den alten Konditionen weiterläuft).
Angenommen ich unterschreibe den Brief damit der Festvertrag zu den normalen Konditionen weiterläuft und heute ist der 20. Januar 2010 oder auch Mai 2010 ect. können die Chefs dann wieder kommen und sagen hören sie sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben gehabt bis zum 31,12,09 sie können jetzt gehen obwohl schon der 20 Januar 2010 ist?
Kann man es so sehen wie bei einem (Zeitvertrag) das wenn der z.b. Aufhebungsvertrag am 31.12.2009 endet und ich am 10.01.2010 immer noch bei der Arbeit erscheine und der Arbeitgeber das akzeptiert das der Aufhebungsvertrag automatisch nichtig ist?
Ich versteh nicht warum sie nicht einfach den Aufhebungsvertrag mir geben und damit wäre ja alles erledigt.
Deine Firma wollte offensichtlich das TzBfG unterlaufen. Der „Trick“ mit der Aufhebung war schon äußerst zweifelhaft und wäre wohl gerichtlich anfechtbar. Du kannst aber m. E. gem. Deinen Erklärungen diesen „Brief“ zur Verlängerung problemlos akzeptieren. Wenn außer der Verlängerung keine Bestimmungen geändert werden, ist ein neuer Vertrag nicht nötig. Der Brief entfaltet entsprechenden rechtlichen Charakter und wirkt genauso wie ein neuer Arbeitsvertrag.
Hallo,
ich fasse mich kurz.
Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern automatisch durch Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Diese Form der Befristung heißt Zeitbefristung, weil der Vertrag mit einem bestimmten Datum bzw. Zeitpunkt endet. Man spricht auch von einem kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag.
In der Praxis kommt es häufig vor, daß ein befristetes Arbeitsverhältnis „eigentlich“ schon beendet sein sollte, trotzdem aber einfach fortgesetzt wird, ohne daß man darüber spricht, auf welcher Grundlage dies geschieht. Der Arbeitnehmer geht weiter zur Arbeit, der Arbeitgeber zahlt weiter den Lohn, besprochen wurde aber nichts. Für diesen Fall bestimmt § 15 Abs.5 TzBfG, daß das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt. § 15 Abs.5 TzBfG lautet:
"§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrags.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."
Mir scheint, Sie haben sich da über den Tisch ziehen lassen.
Sollten Sie jedoch einen neuen unbefristeten AV erhalten, ist der alte Aufhebungsvertrag nichtig.
irgendwie ist die ganze Sache eigenartig. Ich rate auf Grund Ihrer Schilderung, dass Sie sich den gültigen Arbeitsvertrag aushändigen lassen. Haben Sie ein Kopie des Aufhebungsvertrages. Wenn Sie nach dem 1.1.2010 weiterarbeiten gilt der unbefristet Arbeitsvertrag was eigentlich nichts bedeutet, da dieser fristgerecht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen. Also haben Sie nicht viel gewonnnen. Was aber dann auf alle Fälle notwendig falls schon vorher gekündigt wird eine sofortige Kalge beim zuständigen Arbeitsgericht. Das hilft meist.
Warum rücken die nicht einfach den Aufhebungsvertrag raus?
Warum sollten sie denn einen abgeschlossenen Vertrag herausgeben? Geben Sie auch ihren alten Arbeitsvertrag ab, wenn sie einen neuen unterschreiben?
Wenn ich den Brief dan unterschreibe ist der
Aufhebungsvertrag automatisch nichtig oder muss das da drin
stehen das der Aufebhungsvertrag nicht mehr gilt. (
In dem Brief steht doch wohl etwas über Weiterbeschäftigung nach dem 31.12., also widersprechen sich Aufhebungsvertrag und Brief nicht. Daher ist das nicht nötig.
Er sagte
mir da steht drin das der Vertrag zu den alten Konditionen
weiterläuft).
3. Angenommen ich unterschreibe den Brief damit der
Festvertrag zu den normalen Konditionen weiterläuft und heute
ist der 20. Januar 2010 oder auch Mai 2010 ect. können die
Chefs dann wieder kommen und sagen hören sie sie haben einen
Aufhebungsvertrag unterschrieben gehabt bis zum 31,12,09 sie
können jetzt gehen obwohl schon der 20 Januar 2010 ist?
Nein.
Kann man es so sehen wie bei einem (Zeitvertrag) das wenn
der z.b. Aufhebungsvertrag am 31.12.2009 endet und ich am
10.01.2010 immer noch bei der Arbeit erscheine und der
Arbeitgeber das akzeptiert das der Aufhebungsvertrag
automatisch nichtig ist?
Nein, der ist nicht nichtig. Aber wie auch bei dem Brief kann durch schlüssiges Verhalten ein neues Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt begründet werden.
Ich versteh nicht warum sie nicht einfach den
Aufhebungsvertrag mir geben und damit wäre ja alles erledigt.
Weil das ohnehin unüblich ist. Es werden nicht einfach Urkunden aus Personalakten vernichtet oder im Original an den AN herausgegeben.