ich bin als bewaffneter Sicherheitsfachmann in Hessen
angestellt. Seit dem 1.10.09 gibt es einen neuen
Tarifvertrag für uns, den mein Arbeitgeber nicht
akzeptieren will, d.h., er zahlt trotzdem noch den
Stundenlohn nach dem alten Vertrag. Außerdem weigert er
sich, die uns zustehende Waffenträgerzulage zu zahlen.
Hier meine Fragen:
Was kann ich und meine Mitarbeiter unternehmen, um
die uns zustehende Erhöhung des Stundenlohnes zu
bekommen? (Wir sind nicht Mitglieder bei VER.DI)
Soviel ich weiß, ist die Zulage für Waffenträger
rechtlich geregelt. Wie können wir diese Forderung
durchsetzen, ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen zu
müssen?
Macht sich mein Arbeitgeber nicht strafbar, da er die
nun höheren Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht abführt?
Für eine Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im
voraus.
dieser neue Tarifvertrag gilt nur, wenn das in Ihrem Vertrag so vereinbart ist („es gelten die Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in der jeweiligen Fassung“)
oder
der Arbeitgeber in dem tarifschließenden Verband und Sie bei Ver.di Mitglied sind (sind Sie nicht)
oder
der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Letzteres ist gerade in Brandenburg passiert, aber noch nicht flächendeckend.
Von daher kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber mangels Tarifbindung völlig zu recht die tarifliche Erhöhung noch nicht weitergibt.
Was kann ich und meine Mitarbeiter unternehmen, um
die uns zustehende Erhöhung des Stundenlohnes zu
bekommen? (Wir sind nicht Mitglieder bei VER.DI)
Wenn Sie Anspruch haben, klagen. Die Anwaltskosten tragen Sie aber in 1. Instanz als AN selbst.
Soviel ich weiß, ist die Zulage für Waffenträger
rechtlich geregelt. Wie können wir diese Forderung
durchsetzen, ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen zu
müssen?
Dem AG die tarifliche Bestimmung zeigen, wenn denn dieser Tarif allgemeinverbindlich ist.
Macht sich mein Arbeitgeber nicht strafbar, da er die
nun höheren Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht abführt?
Dazu müsste Vorsatz vorliegen. Selbst wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt worden wäre, müsste er es erst einmal wissen.
Von daher kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber mangels
Tarifbindung völlig zu recht die tarifliche Erhöhung
noch
nicht weitergibt.
Was kann ich und meine Mitarbeiter unternehmen,
um
die uns zustehende Erhöhung des Stundenlohnes zu
bekommen? (Wir sind nicht Mitglieder bei VER.DI)
Wenn Sie Anspruch haben, klagen. Die Anwaltskosten
tragen Sie
aber in 1. Instanz als AN selbst.
Soviel ich weiß, ist die Zulage für Waffenträger
rechtlich geregelt. Wie können wir diese Forderung
durchsetzen, ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen zu
müssen?
Dem AG die tarifliche Bestimmung zeigen, wenn denn
dieser
Tarif allgemeinverbindlich ist.
Macht sich mein Arbeitgeber nicht strafbar, da er
die
nun höheren Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht
abführt?
Dazu müsste Vorsatz vorliegen. Selbst wenn der
Tarifvertrag
allgemeinverbindlich erklärt worden wäre, müsste er es
erst
einmal wissen.
VG
EK
Hallo, EK,
habe vergessen, mich für Ihre mail zu bedanken. Sorry.