Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin als bewaffneter Sicherheitsfachmann in Hessen
angestellt. Seit dem 1.10.09 gibt es einen neuen
Tarifvertrag für uns, den mein Arbeitgeber nicht
akzeptieren will, d.h., er zahlt trotzdem noch den
Stundenlohn nach dem alten Vertrag. Außerdem weigert er
sich, die uns zustehende Waffenträgerzulage zu zahlen.

Hier meine Fragen:

  1. Was kann ich und meine Mitarbeiter unternehmen, um
    die uns zustehende Erhöhung des Stundenlohnes zu
    bekommen? (Wir sind nicht Mitglieder bei VER.DI)

  2. Soviel ich weiß, ist die Zulage für Waffenträger
    rechtlich geregelt. Wie können wir diese Forderung
    durchsetzen, ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen zu
    müssen?

  3. Macht sich mein Arbeitgeber nicht strafbar, da er die
    nun höheren Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht abführt?

Für eine Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im
voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Regenhardt

Hallo,

dieser neue Tarifvertrag gilt nur, wenn das in Ihrem Vertrag so vereinbart ist („es gelten die Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in der jeweiligen Fassung“)

oder

der Arbeitgeber in dem tarifschließenden Verband und Sie bei Ver.di Mitglied sind (sind Sie nicht)

oder

der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Letzteres ist gerade in Brandenburg passiert, aber noch nicht flächendeckend.

http://www.ad-hoc-news.de/guenter-baaske-erklaert-ta…

http://www.rechtsrat.ws/ohm/branchen/sicherheit.htm

http://www.bdws.de/cms/index.php?option=com_content&…

Von daher kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber mangels Tarifbindung völlig zu recht die tarifliche Erhöhung noch nicht weitergibt.

  1. Was kann ich und meine Mitarbeiter unternehmen, um
    die uns zustehende Erhöhung des Stundenlohnes zu
    bekommen? (Wir sind nicht Mitglieder bei VER.DI)

Wenn Sie Anspruch haben, klagen. Die Anwaltskosten tragen Sie aber in 1. Instanz als AN selbst.

  1. Soviel ich weiß, ist die Zulage für Waffenträger
    rechtlich geregelt. Wie können wir diese Forderung
    durchsetzen, ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen zu
    müssen?

Dem AG die tarifliche Bestimmung zeigen, wenn denn dieser Tarif allgemeinverbindlich ist.

  1. Macht sich mein Arbeitgeber nicht strafbar, da er die
    nun höheren Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht abführt?

Dazu müsste Vorsatz vorliegen. Selbst wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt worden wäre, müsste er es erst einmal wissen.

VG
EK

Hallo,

dieser neue Tarifvertrag gilt nur, wenn das in Ihrem

Vertrag

so vereinbart ist ("es gelten die Tarifverträge für

das Wach-

und Sicherheitsgewerbe in der jeweiligen Fassung")

oder

der Arbeitgeber in dem tarifschließenden Verband und

Sie bei

Ver.di Mitglied sind (sind Sie nicht)

oder

der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt

wurde.

Letzteres ist gerade in Brandenburg passiert, aber

noch nicht

flächendeckend.

http://www.ad-hoc-news.de/guenter-baaske-erklaert-

tarifvertrag-im-wachgewerbe-fuer–/de/Wirtschaft-
Boerse/20804759

http://www.rechtsrat.ws/ohm/branchen/sicherheit.htm

http://www.bdws.de/cms/index.php?

option=com_content&task=view&id=14&Itemid=91

Von daher kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber mangels
Tarifbindung völlig zu recht die tarifliche Erhöhung

noch

nicht weitergibt.

  1. Was kann ich und meine Mitarbeiter unternehmen,

um

die uns zustehende Erhöhung des Stundenlohnes zu
bekommen? (Wir sind nicht Mitglieder bei VER.DI)

Wenn Sie Anspruch haben, klagen. Die Anwaltskosten

tragen Sie

aber in 1. Instanz als AN selbst.

  1. Soviel ich weiß, ist die Zulage für Waffenträger
    rechtlich geregelt. Wie können wir diese Forderung
    durchsetzen, ohne gleich einen Anwalt hinzuziehen zu
    müssen?

Dem AG die tarifliche Bestimmung zeigen, wenn denn

dieser

Tarif allgemeinverbindlich ist.

  1. Macht sich mein Arbeitgeber nicht strafbar, da er

die

nun höheren Sozialabgaben und Lohnsteuer nicht

abführt?

Dazu müsste Vorsatz vorliegen. Selbst wenn der

Tarifvertrag

allgemeinverbindlich erklärt worden wäre, müsste er es

erst

einmal wissen.

VG
EK

Hallo, EK,
habe vergessen, mich für Ihre mail zu bedanken. Sorry.

Grüße

Michael