Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
eine Freundin von mir (ohne I-net) ist am Ende ihrer Ausbildung in folgender kniffligen Situation:

Sie macht Mitte Januar ihre Mündliche Abschlussprüfung als Zahnarzthelferin.
Ihr Chef hat ihr während der Ausbildung sehr zugesetzt, ihr nur wenig erklärt, sich kaum für sie interessiert und sie schon in den ersten Tagen angeschrien, wenn sie was falsch gemacht hat, obwohl sie es noch garnicht wissen konnte. Er machte sie auch gern mal vor anderen lächerlich.

Sie will jetzt nur noch eins, raus aus diesem Schuppen und hat etliche Bewerbungen laufen.
Sie will jedoch auch keinesfalls arbeitslos sein. Wenn sie nichts findet, wäre es ihr lieber dort kurzfristig weiterzuarbeiten, um sich dann weiter in anderen Arztpraxen zu bewerben.

Das Dilemma ist jetzt folgendes:
Sie hat eine Ärztin gefunden, die sofort jemanden braucht und sie zur Probearbeit eingeladen hat. Meine Freundin hat zugesagt, dass sie ab dem 15 Jan zur Verfügung stehen würde. Sie macht sich große Hoffnungen, aber weiß natürlich nicht, ob man sich auch für sie entscheiden wird.

Nach dem der Tag der Probearbeit vereinbart ist, hat auch blöderweise ihr jetziger Chef (der natürlich nichts von den Fluchtplänen weiß) angeboten schnellstens über eine Weiterbeschäftigung zu reden und will das wohl auch vertraglich dingfest machen.

Was soll sie jetzt tun?

-Ihren Chef ablitzen lassen, mit dem Risiko, dass sie dann arbeitslos werden könnte?

-Ihrem Chef zusagen oder gar den Vertrag unterschreiben, mit dem Risiko, dass ihr dann die andere Ärztin auch zusagen würde, sie aber nicht mehr wechseln kann?

Die eigentlichen Fragen an dich jetzt wären:

Kann sie den Vertrag ihres Chefs unterschreiben und dann kurzfristig wieder fristlos kündigen, wenn ihr die andere Ärztin zusagt, so dass ihr normaler Ausbildungsvertrag ganz normal zum 15. ausläuft und sie dann zur anderen Ärztin wechseln kann?

Oder müssten nach der Ausbildung 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden, wenn sie jetzt den Anstellungsvertrag unterschreibt?

Ich bzw. Sie wäre euch für eine Antwort sehr dankbar!!

Freundliche Grüße
Spoo

Guten Tag,
Ihre Freundin kann „beruhigt“ zweigleisig fahren… was ich persönlich an Ihrer Stelle auch machen würde…
Ein „neuer“ Arbeitsvertrag bei Ihrem Ausbilder kommt erst mit Arbeitsantritt zu Stande… Das heisst, wenn sie den ersten Tag gearbeitet hat… Tritt sie den neuen Vertrag erst gar nicht an…so ist dieser nicht rechtswirksam…
Ich drücke die Daumen, dass es bei der neuen Stelle klappt.
Liebe Grüsse aus dem verschneiten Bremen
MG

Vielen Dank für die schnelle Antwort und
schönes Wochenende!

Hallo,

Risiko auf beiden Seiten. Wenn Sie bei ihrem jetzigen Chef unterschreibt, und eine Probezeit vereinbart wird, kann sie nur innherhalb der Frist Kündigen. Fristlose kündigungen sind nur aus zwingenden Gründen möglich. Sie hat aber die Möglichkeit einen sog. Aufhebungsvertrag zu machen. Muss ihr alter Chef aber nicht drauf eingehen!

Diese Einschätzung der Lage ersetzt keinen Rechtssanspruch u. keine Rechtsberatung!

MfG

G. Maßberg

Hallo,

also als erstes würde ich im Vorfeld noch gar nichts unterschreiben. Denn zuerst muss deine Freundin ja erstmal die Abschlussprüfung bestehen. Des Weiteren würde ich der Ärztin sagen, dass sie gern dort anfangen will aber erst das Ergebnis der Prüfung abwarten möchte.

Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der letzten Prüfung. Erst danach kann ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Und dieser sollte eine Probezeit beinhalten, sodass deine Freundin eine Möglichkeit hat sich wieder aus diesem Vertrag zu lösen.

Ihrem jetztigen Ausbildungsbetrieb würde ich ruhig sagen, dass da eventuell ein anderes Angebot vorliegt, vielleicht bewirkt das ja eine Änderung im Verhalten des Chefs. Also das deine Freundin auch bei anderen Arbeitgebern gern gesehen ist. Manchmal bewirkt sowas Wunder.