meine Frage ist ab welcher Anzahl von Erkrankungen und Höhe der Krankentage, in welchem Zeitraum, kann mein Arbeitgeber rechtliche Schritte (sprich Kündigung) gegen mich unternehmen?Mir desöfteren mitgeteilt ich sei zu häugig und zu lange krank, ist dass überhaupt möglich? Ich war in den letzten 12Monaten 35Tage krank, einmal 2Wochen mit Grippe und einmal 3Wochen mit HWK-Bandscheibe macht bei einer 6Tage-Woche schon 30Tage. Vieln Dank für Ihre Bemühungen und ein schönes Weihnachtsfest…
die erste Frage wäre, ob auf das Arbeitsverhältnis überhaupt das Kündigungschutzgesetz Anwendung findet (mehr als 10 volle Stellen im Betrieb - ohne Geschäftsführer und Auszubildende - vorhanden und länger als 6 Monate beschäftigt). Wenn das der Fall ist, dann müssen Sie schon in einem Zeitraum von 24 Monaten über 6 Wochen pro Jahr wegen Erkrankungeng gefehlt haben, damit überhaupt ein Grund für eine Kündigung besteht und auch dann wird es dem Arbeitgeber regelmäßig außerordentlich schwer fallen WEGEN der Krankheiten zu kündigen, denn er muß weiter Hürden nehmen und vortragen, zu welchen betrieblichen Ablaufschwierigkeiten es im Unternehmen gekommen ist usw.
vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort. Ich bin bei der Deutschen Post AG - DHL in der Paketzustellung beschäftigt und seit mehr als 8Jahren der selben Dienststelle zugeteilt. Meine Dienststelle beschäftigt momentan ca. 75Angestellte inklusive einiger Beamte. Ich bin 31Jahre alt und habe immer sehr gute Arbeitsergebnisse, besonders im Punkt Qualität, geliefert. Das dieser Job auf Dauer zu körpelichen Verschleiß- und Ausfallerscheinungen fürt sollte verständlich sein. Das ein Angestellter in diesem Bereich mit Grippe und Verletzungen an Knie oder generell allen zur Ausführung der Tätigkeit notwendigen Gliedmaßen nciht arbeitsfähig ist ebenso. Vielen Dank für Ihre Bemühungen, für ein abschliesenden Kommentar wäre ich Ihnen sehr verbunden. Ein schönes Weihnachtsfest und geruhsame Feiertage…
Vielen Dank für die schnelle und präziese Antwort, ich habe mehrere aufschlußreiche Antworten erhalten. Vielen Dank, ein schönes Weihnachtsfest und geruhsame Feiertage…
Da Sie offensichtlich unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, kommt die personenbedingte Kündigung (diese ist am Schwersten für den Arbeitgeber durchzusetzen)offensichtlich nicht in Betracht. Sie müssten also mehr als 42 Kalendertage pro Jahr fehlen UND Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten und das in einem Zeitraum von jedenfalls 24 Monaten (sog. häufige Kurzzeiterkrankungen)… und auch dann muß es ein betriebliches Eingliederungsmanagement geben. Man müssten mit Ihnen sprechen und einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz recherchien und die Post müsste darlegen, dass es dennoch zu betrieblichen Ablaufstörungen kommt, die nicht durch unbefristet eingestellte Mitarbeiter kompensierbar sind und die zu letzt durchzuführende Interessenabwägung müsste auch noch zu ihrem Nachteil ausgehen.
Sie sehen, die Post hat kein Chance
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für die Feiertage …
Marcus Bodem
vielen Dank für Ihr schnellen und kompetenten Antworten. Sie haben mir damit einem detalierten Überblick über die gegebenen Verhältnisse verschafft, wöfür ich Ihnen sehr zu Dank verbunden bin. Ich bin sehr froh dass es Menschen wie Sie gibt, welche Ihr Fachwissen mit Anderen auf solche Art & Weise mit anderen uneigennützig teilen. Ein herzliches Dankeschön und weitehin alles Gute für Sie und Ihre Lieben…!
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,
Hochachtungsvoll
Ihre Schilderungen sind leider kein Einzelfall. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und wenn der Druck zunehmen sollte, dann wenden Sie sich schnell an einen Fachanwalt.
Feiern Sie schön und einen guten Start für das Jahr 2010.