Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal einige Fragen.
Hoffe jemand kann mir diese beantworten:
Mein Schwiegervater ist 56 Jahre alt, 60% dauerhaft schwerbehindert ( Herzinfarkt, Leukämie u.a. ) und arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma.
Im Frühjahr diesen Jahres hatte er aufgrund seiner
Erkrankungen eine dreiwöchige Kur erhalten.Sein
Arbeitgeber hat ihn gezwungen - unter Androhung der
Kündigung - das er einen Beleg unterschreiben musste,
das er diese drei Wochen als unbezahlten Urlaub
nimmt - in diesem Monat hatte er einen gehaltseingang
von knapp 230 €.
Könnte er in einem zukünftigen Arbeitsrechtsprozess
diese - eigentlich durch Lohnfortzahlung gesicherte -
Gehaltsdifferenz nachfordern ?
Im August 2009 hat sein Arbeitgeber mit einer anderen
Zeitarbeitsfirma fusioniert und die neue
Firmenbezeichnung ist die alte des Fusionspartners.
In einem Schreiben hat er die Mitteilung erhalten,das
die Arbeitsverträge Bestand haben und das sich für
keinen Mitarbeiter etwas ändert.
Als ich mir dann eine seiner Abrechnungen
anschaute,sah ich,das man seinen Eintrittstermin bis
Abrechnung 07/2009 vom 16.11.2006 ab der Abrechnung
08/2009 auf 01.08.2009 geändert hat - ohne eine
Mitteilung zu machen.
Meine Vermutung ist, das man somit für ihn als
Schwerbehinderten zusätzlich - und nun erneut - über
den Staat Geld kassieren will, andererseits hat das
event. auch Nachteile, sollte er arbeitslos werden.
Ich habe ihm geraten, eine Rechtsschutzversicherung
abzuschliessen, was er auch getan hat- mit
dreimonatiger Wartezeit.
Meine Fragen:
Muss er diese Eintrittänderung einfach so hinnehmen,
obwohl er keine Information darüber erhalten hat?
Kann man sich - und vor allem wo - darüber
erkundigen, ob der Arbeitgeber öffentlich Mittel und
unter welchen Bedingungen erhalten hat?
Ich freu mich auf eine Antwort.
Zu 1.
Da dieses (im Übrigen völlig unmögliche!) Verhalten des AGs Deines Schwiegervaters bereits aus dem Frühjahr resultiert, wird es vmtl. schwer möglich sein, die fehlende Gehaltszahlung einzuklagen. i. d. R. beträgt die Ausschlussfrist 6 Monate, in der finanzielle Ansprüche gegen den AG geltend gemacht werden. Hier lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag, ob evtl. eine längere Frist vereinbart wurde…
Aber selbst wenn, wird es schwierig, da Dein Schwiegervater ja den Antrag auf unbezahlten Urlaub unterschrieben hat und ein „aufdrängen“ seitens des AG wird schwer nachzuweisen sein…
Zu 2.
in der Regel beginnt die Betriebzugehörigtkeit mit dem entstehen der Firma, selbst wenn die „neue“ Firma den gleichen Namen trägt, handelt es sich vmtl. um eine komplett neue Firma (hier muss man ggf im Handelsregister nachforschen)… und bei einer neuen Firma beginnt die Betriebszugehörigeit natürlich auch erst mit dem Eintritt bzw. dem Beginn der Geschäftstätigkeiten…
Dass die neue Firma „zusätzlich“ Geld vom Staat bekommen will für die Beschäftigung Deines Vaters, glaube ich kaum, da dort sehr strikte Regularien herrschen und auch die Leistungsträger nicht blöd sind und natürlich auch informiert werden über „neue“ Firmen, da dann ja auf Grund der Betriebsnummer neue Berechnungen für die Ausgleichsabgabe gestellt werden etc…
Nachfragen kann man beim Integrationsamt, obwohl von deren seite meißt nur gezahlt wird in zusammenhang mit gesprächen zwaichen Amt, AN und AG, Dein Schwiegervater es also wissen müsste…und deren zusagen auch für die alte Firma galten und nicht mehr für die Neue, also Leistungen -wie zum Beispiel den Minderleistungszuschuss- erneut beantragt werden müssten…
Allgemein gesagt, verstehe ich bis heute net, warum sich gerade behinderte Menschen immer noch von einer Kündigungsandrohung einschüchtern lassen… sie sollten doch wissen, dass sie auf Grund ihres Staus einen erweiterten Kündigungsschutz besitzen und jedes Versorgungsamt den Zusammenhang zwischen Kur und Kündigungsbegehren sofort erkennt und einer Kündigung nie zustimmen würde…
Hoffe, ich konnte Deine Fragen einigerrmaßen verständlich beantworten, ansonsten frage gerne noch einmal nach.
Schreibfehler in o. g. Antwort bitte ich zu entschuligen, bin zur Zeit im krankenhaus und sitze an einem ganz kleinen Notebook und sortiere meine Finger *lach*
zu1)
Das ist sicher schwierig, da dazulegen und zu beweisen wäre, dass dieser Antrag unter Drohung etc. erfolgte. Wenn es keine Zeugen gibt, dann sind die Karten schlecht.
zu 2)
Ich denke, dass sich der „neue“ Arbeitgeber nur verschrieben hat. Im Falle einer Kündigung würden die alten Beschäftigungszeiten angerechnet werden. Ob der „neue“ Arbeitgeber hierfür irgendwelche Gelder bekommt, kann ich mir nicht vorstellen. Und könnte Ihnen ja auch egal sein.