Liebe/-r Experte/-in,
Folgender Fall:
Am 15.12.2009 begann ein Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber zahlte 130 € Fahrkarte ohne Quittung im Vorwege, damit der Arbeitnehmer zur Arbeit fahren konnte.
Nachdem der AN eine Woche gearbeitet hatte, ist er Krank geworden.
Ein Arzt schrieb ihn Krank wegen einer Virusinfektion, und da auf dem Heimweg der AN auch noch ausgerutscht war, entstand ein Arbeitsunfall.Der AN ging im Anschluss vom allgemeinmediziner, ins Krankenhaus und meldete diesen Wegeunfall. Nach einer Woche Krankheit, kam der AN wieder für einen Tag zur Arbeit und am folgenden Tage ließ er sich wegen erneuter Beschwerden des Arbeitsunfalls, krank schreiben, bis zum 08.01.2010 und kündigte gleichzeitig das Arbeitsverhältnis zum 08.01.2010.
Darauf hin überwies der AG ( Arbeitgeber ) kein Gehlt für die gesamte Zeit.
Es ergaben sich 6 Arbeitstage, wo der AN anwesend war und der Rest bestand aus Krankheit.
Kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern und vielleicht sogar die Fahrkosten zurückerstattet haben wollen?
Hallo,
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande gekommen. Insoweit sind auch mündliche Verträge vollumfassend wirksam. Aus diesem Grund kann der Arbeitnehmer seine Rechte vollständig gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Die praktische Frage allerdings besteht in der Beweislage für den Arbeitnehmer. Wenn er seine Ansprüche gerichtlich vor dem Arbeitsgericht geltend machen muss, muss er beweisen, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde und dass er seine Arbeitsleistung erbracht hat bzw. krankgeschrieben war. Wenn er dies nicht anhand eines schriftlichen Vertrages oder anhand von Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen nachweisen kann, blieben ihm nur die Arbeitskollegen als Zeugen. Ob die die Angaben bestätigen, wäre dabei allerdings fraglich.
Aber wenn der Arbeitnehmer mangels Beweise seine Ansprüche nicht geltend machen kann, kann der Arbeitgeber seine Zahlung von Fahrtkosten auch nicht zurückverlangen, da der Arbeitgeber genausowenig Nachweise über diese Zahlung hat, wie der Arbeitnehmer.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
ich kann hier keine konkrete Antwort geben. Im ersten Monat der Arbeitsaufnahme gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für die Erkrankung wegen Virus-Infektion müsste der AG also nicht zahlen. Das gint nicht bi einem Arbeits-Unfall, der aber während der Krankschreibung erfolgte.
Ich habe keine Ahnung, was hier jetzt gilt.
Den Reisekostenvorschuss musst Dz m.E. zurückzahlen, denn dazu war der AG ja nicht verpflichtet.
Im übrigen hast Du m.E. grundlos fristlso gekündigt. M.E. bekommst Du nur für 6 Arbeitstage Geld.
Ingeborg
Hallo,
die Frage ist im Forum schon zutreffend beantwortet worden.
VG
EK