ich habe letztes Jahr einen schweren Unfall im Urlaub gehabt und bin 6 Monate „weggeschlossen“ (Krankenhaus, Reha …) worden. Der Arbeitgeber hat in solchen Fall nur für 6 Wochen Krankheit das Gehalt zu tragen und dann springt die Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger ein.
Ich bin im Vertrieb tätig mit hohem Provisionsanteil. Im Urlaub wird also ein Durchschnittsgehalt gezahlt incl. der in der Vergangenheit erzielten Provision. Der Zeitraum über den das Durchnittsgehalt gebildet wird ist in unserem Vertrag nicht genannt - der Vertrag ist vor kurzem neu mit heißer Nadel gestrickt worden.
In der Zeit in der bei mir die Krankenkasse gezahlt hat habe ich also kein Einkommen vom Arbeitgeber erhalten.
Ist dann der Durchnitt in diesem Fall von nichts anteilig für diese Zeit nichts ??? Gilt der Zeitraum von 12 Monaten als Durchschnittsbasis wenn kein Zeitraum im Vertrag erwähnt ist??
Das kann sowohl als auch sein!
Fakt ist: Wenn die Provisionen in einem solchen Fall aufgrund einer betrieblichen Regelungen nicht wenigstens anteilig gezahlt werden, könnte man klagen und sich auf das AGG ggf. berufen - wie gesagt: Wenn man will!
Fragen Sie ihren AG einmal, wie er gedenkt das Urlaubsgeld zu berechnen. In der Regel werden übrigens nach BUrlG und EntgFG die letzten 13 Wochen jeweils im Durchschnitt berechnet.
welche Gehaltsansprüche Ihnen zu steht, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn nichts vereinbart wurde wird wahrscheinlich nur das Grundgehalt zu zahlen sein, weil ja auch keine provisionsrelevante Leistung erbracht wurde. Mit der Zahlung eines hohen Provisionsanteils gehen Sie immer das Risiko ein, dass im Krankheitsfall nur das Grundgehalt gezahlt wird.
Ich würde mit dem Arbeitgeber über diese Problematik reden. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht wird nur dann Erfolg haben, wenn eine belegbare Vereinbarung getroffen wurde. Der Gesetzgeber hat nattürlich für solche speziellen Fälle keine rechtliche Regelung geschaffen. Dies ist auch nicht seine Aufgabe.
Berechnung des Urlaubsentgelts nach Krankheit
Die Berechnung des Urlabsentgelts ist in § 11 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Danach bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem Durschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
Für den Fall, dass in diesem Zeitraum eine unverschuldete Verdienstkürzung eingetreten ist (z.B. wegen Krankheit), wird diese bei der Berechnung des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt.
Beispiel: War ein Arbeitnehmer 28 Wochen lang krank und nimmt er unmittelbar nach seiner Gesundung Urlaub, erhält er Urlaubsgeld in Höhe des Arbeitentgelts, dass er bekommen hätte, wenn er nach 6 Wochen (Dauer der Entgeltfortzahlung) wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt wäre.
Gelegentlich finden sich abweichende Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen, die für den Arbeitnehmer günstiger sind, weil sie einen längeren Referenzzeitraum zugrunde legen. Ist dies nicht der Fall, gilt die oben beschriebene gesetzliche Regelung.
Mir ist nicht ganz klar, worauf du hinaus möchtest … zum einen bekommst du Krankengeld, monierst gleichzeitig, dass vom Chef nichts kommt und schreibst aber ja selbst schon die Antwort …!!!
Provisionen, Urlaubsgeld oder sonstige Zulagen werden nicht durch das Krankengeld gedeckt und dein Chef zahlt zu recht nichts in der Zeit. Im Krankengeld kommt nur dein eigentlicher Stundenlohn zum tragen, der sich ggf aus einem Grundgehalt ergibt oder ähnlichem. Jetzt wäre natürlich zu klären, welche Angaben dein Chef gegenüber der KK gemacht hat.
erst mal ein erfolgreiches Neues Jahr. Ja, leider ist es so, dass vom Durchschnitt Nichts, Nichts ist. Es gibt hier kein genauen gesetzlichen Regelungen. Der Chef könnte höchstens aus Gutmütigkeit, den Umsatz von den anderen zugrunde legen, um ihr Durchschnittsgehalt zu errechnen. Sie können aber gerne auch einen Fachanwalt kontaktieren. Liebe Grüße Bea
Hallo Anke,
um Genehmigung müssen Sie ihren Arbeitgeber nicht bitten, sondern Sie müssen es ihm nur mitteilen, weil es sich um eine Branchenfremde Nebentätigkeit handelt.
Steuerrechtlich gleube ich ( nicht wissen), dass man dann in eine andere Steuerklasse ( kl.6) kommt.
Aber genaueres weis ich auch nicht, bitte informieren Sie sich nochmal bei einem Steuerberater.
Mit freundlichen Grüssen
Andrea Meyer
das ist mir zu kompliziert - und es fehlen mir weitere angaben…
ich habe eine pdf datei mit ca 150 seiten die sich nur um provisionsfragen dreht - von einem experten!!!
ich habe die auch immer genutzt und mr hat sie sehr geholfen!!! IMMER
wenn du magst können wir mal übers festnetz telefonieren - ab ca 20 uhr abends - oder du sendest mir deine private mailaddy
ich rufe zurück!!! kann aber was dauern, da ich im rollstuhl sitze (hatte 6 herzinfarkte) und ich mich dann erst zum tel oder pc bewegen muss !!!