Ich bin bei einem Träger der Jugendsozialarbeit seit September 2008 angestellt (Probezeit betrug 6 Monate). Aufgrund vom Ende der Förderperiode für Personalkosten bin ich zum Jahresende 2009 gekündigt worden. (Arbeitsvertrag war unbefristet)Ich bin im Jahr 2009 zweimal abgemahnt worden. Leider habe ich keinen Wiederspruch eingelegt da ich mit Abmahnungen noch nie zutun hatte und nicht wusste das diese Möglichkeit besteht. Mein Problem ist:
Die Personalkosten wurden wieder bewilligt. Mein Arbeitgeber möchte mich auch wieder einstellen ich habe den neuen Arbeitsvertrag schon vorliegen allerdings besteht er wieder auf eine Probezeit von 6 Monaten mit der Begründung: Das es nach den Abmahnungen zwar keine weiteren Probleme gab aber Ende 2009 (in meinem Jahresurlaub) hatte ich Inforformationen nicht weitergeleiten an meine Geschäftstelle (es ging lediglich darum das in einem Jugendclub die Heizung ausgefallen war) was dann 1 Tag später mein Kollege aufnahm und sich darum kümmerte.
Bitte entschuldigen sie das Durcheinander:smile:
Darf mein Arbeitgeber eine zweite Probezeit einschieben?
Kann er verlangen das ich mich im Urlaub um irgendetwas kümmern muss?
Du hast keinerlei Nachteile dadurch, dass Du Dich nicht gegen die Abmahnungen gewehrt hast. Sollte der AG eine Kündigung auf die Abmahnungen stützen, können Deine Argumnente dagegen im Kündigungsschutz-Prozess berücksichtigt werden.
Die 2. Probezeit ist zwar nicht zurlässig, aber unterschreibe ruhig - wenn Du aus fadenscheinigen Gründen in der Probezeit gekündigt wirst (mit Hinweis auf die Probezeit), dann wird, s.o., die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung im Kündigungsschutz-Prozess geprüft werden.
M.E. kann der Arbeitgeber die Abmahnung nicht auf eine nicht weiter geleitete Information im Urlaub stützen.
M.E. handelt es sich nicht um ein störungsfreies Arbeitsverhältnis, ich würde jetzt sofort entweder Mitglied in einer Gewerkschaft werden oder eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die Arbeitsrechtsschutz einschließt. Die preiswertesten Versicherungen erfährst Du über „Stiftung Warentest - Finanztest“ (auch im Netz, ggf. eine geringe Gebühr, die sich sofort bezahlt macht). Solltest Du bei einem kirchlichen Träger besc häftigt sein, dürfte die „Bruderhilfe“ die günstigste Versicherung sein.
Ingeborg
zur Zulässigkeit einer 2. Probezeitregelung
Nach den Forumsregeln werden persönliche Rechtsfragen
nicht behandelt. Unabhängig von dem konkreten Fall gilt
jedoch für die Probezeitbefristung grundsätzlich
folgendes:
Nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn
hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein Sachgrund
liegt insbesondere dann vor, wenn die Befristung zur
Erprobung erfolgen soll. Voraussetzung ist jedoch, dass
die Erprobung nicht schon in einem vorausgehenden
Arbeitsverhältnis erfolgte.
Unabhängig davon ist eine Befristung auch ohne Vorliegen
eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von 2 Jahren
zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die
dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten
Arbeitsvertrages zulässig.
Schwierig - zweite Probezeit ist grundsätzlich problematisch. Er könnte höchstens das alte arbeitsverhältnis kündigen und ein neues abschließen. dann könnte auch eine probezeit vereinbart werden, allerdings nicht von 6 monaten. Deine rechtspositin ist nur leider schwierig. Der AG ist ja u.U. nicht verpflichtet, nach Mittelbewilligung, Dich einzustellen. Da könnte nur das Antidiskriminierungsgesetz weiter helfen. Im Urlaub ist man zu keinen Obligenheiten verpflichtet. erfüllt man während des urlaubes aufgaben nicht, so kann man dies nicht arbeitsrechtlich relevant angelastet bekommen.