Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hallo, ich hab ne frage zum thema befristeter arbeitsvertrag.
wenn man während einem befristeten arbeitsverhältnis in elternzeit geht, wird der vertrag dann ausgesetzt und verlängert sich um die zeit in der man das elterngeld bekommt? oder läuft der zeitvertrag einfach aus und man ist danach arbeitslos? danke im vorraus

Hallo,
ein befristeter Arbeitsvertrag hat eine bindende Wirkung und endet ohne Kündigung.
Daher wird durch den zeitlichen Ausfall, bedingt durch die Elternzeit, die Zeit des Vertrages nicht verlängert.
Der Vertrag darf aber auch nicht vorher, vor Beendigung, arbeitgeberseitig gekündigt werden.

Alles Gute!!

Sehr geehrter Herr Torsten K,

Sie können, müssen aber keine Elternzeit nehmen. Die Wirksamkeit der Befristung ist davon nicht abhängig. Deswegen verschiebt sich die Befristung auch nicht. Sie könnten ja z.Bsp. auch bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber innerhalb der Elternzeit weiter arbeiten. Allein im Hochschulbereich werden die mit wissenschaftlichem Personal geschlossenen Verträge regelmäßig (auf Antrag) um die Zeit der Elternzeit verlängert.

Wenn Sie daher Elternzeit nehmen endet der befristete Vertrag mit dem Enddatum der Befristung und Sie sind ggf. arbeitslos.

Mit freundlichen Grüßen
Lotse