Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Oktober 2009 meine Kündigung erhalten und beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Die Kündigung war betriebsbedingt ausgesprochen, aber nicht sozial gerechtfertigt. Nun gibt es seit November 2009 eine Tariferhöhung von 2,9% rückwirkend zum 01.01.2009. Habe ich auf diese Tariferhöhung noch rückwirkend Gehalt zu bekommen, obwohl ich bereits gekündigt bin? Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte aber schon übertariflich gezahlt.

Vielen Dank

Anne

Liebe Anne,

die Kündigungsschutzklage dient zur Erhaltung des Arbeitsplatzes. Das ist der eigentliche Sinn. Ein tarifliche Anpassung des Gehalts nach erfolgter Kündigung hängt von der Entscheidung des Gerichts ab. Ich glaube aber dass das Gericht auf Grund der übertariflichen Bezahlung den Angaben des Arbeitgebers folgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Hallo Efuessl,

danke für die schnelle Antwort. Es ist richtig das die Kündigungsschutzklage dazu dienen soll, dass ich meinen Arbeitsplatz wieder bekomme. Es wird aber auf eine Abfindung hinauslaufen, da er betriebsbedingt mich nicht wieder einsellen wird. Ich habe bereits einen Gerichtstermin und würde die Klage gern erweitern.

VG Anne

Hallo,

ja, natürlich, wenn es rückwirkend erfolgt müssen alle AN die Erhöhung bekommen. Also sagen sie das dem Anwalt, damit er es noch mit nachfordern kann.

LG

Hallo Anne,

eine Erweiterung ist nach meiner Ansicht nicht notwendig, bei der Berechnung der Abfindung würde ich aber die Lohnerhöhung mit ins Spiel bringen.

Herzliche Grüße
efuessl

Hallo Anne,
da Du bereits eine Kündigungsschutzlage eingereicht hast ist eine Forderung in diese Klage mit einzubeziehen. Du solltest Dich deswegen an Deinen Rechtsanwalt wenden da Dir sonst eventuell Nachteile entstehen könnten.

viel Glück
Peter

Hallo Anne,
ich bin nur BR und kein RA … aber meiner meinung nach… solltest du die KLage gewinnen…
bekommst du natürlich auch das geld…
Was sagt denn dein RA dazu ? Oder hast du ohnen RA Kündigungsschutzklage eingereicht?
Und warum meinst du, das die Kündigung nicht sozial
gerechtfertig ist ?
LG
Maike