Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Eine Schilderung der Situation:
Bin in der Altenpflege tätig, seit August 2009, als PDL in einem ambulanten Dienst, der leider nicht sehr professionell geführt wird. Bemühungen zur Verbesserung des Rufes, Anregung zu Werbung und so weiter wurden abgelehnt aus Kostengründen. Das Verhältnis zw. mir und Chefin verschlechterte sich dadurch.
Am 8.1. sah ich mich in einer www-jobbörse um und bemerkte, dass meine Stelle wieder angeboten wird. Daraufhin bat ich um Erklärung. Keine Antwort.

Am 18.01. erhalte ich eine Kündigung zum 31.1 (13 Tage, statt 14).

Meine Probezeit endet am 31.01.10. Ich habe noch 9 Tage Resturlaub und bin exakt 9 Tage noch im Dienstplan vorgesehen.
Ich schickte Chefin eine am 18.1. abends eine Email, mit der Bitte zu folgeden Punkten Stellung zu nehmen:
1.dass ich die Urlaubstage mit den verbleibenden Dienst-Tagen verrechnen wolle (beginnende heute)
2. Wie sie Überstunden & geleitsete Bereitschaftsdienste verrechnen wolle
und wies auf die verspätete Kündigung hin.

Darauf erhielt ich keine Antwort.

Gestern (19.1) abend war ich (ohne Handy) in meiner Freizeit unterwegs, las um 18:04 erst eine SMS, dass ich ihre Email bis 18 Uhr beantworten solle. Ich SMSte zurück, dass ich bis 19 Uhr nicht zuhause wäre.

Zuhause angekommen las ich dann, dass sie mir fristlos kündigen könne, weil ich meine Urlaubstage selber bestimmt hätte ohne betriebliche Zustimmung, dass sie aber davon absehen würde, wenn ich keine Forderungen an sie stelle und wenn ich die Kündigung von 13 Tagen akzeptiere.

ich schrieb zurück, dass ich sie lediglich um Stellungnahme zu Resturlaub gebeten hatte, dass ich den Dienst fahren würde, wenn sie mir bitte sagt, wann sie gedenkt mir den Resturlaub zu bewilligen, denn es sei zeitlich während des verbleibenden Arbeitverhältnisses ja sonst nicht möglich.

Als ich die Email abschickte (19:40 Uhr) erhielt ich gleichzeitig retour, dass sie mir nun fristlos kündigt, weil ich nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt geantwortet habe.Und sie würde die Tour selber fahren.

Fragen:
Kann sie das?
Wie werden Bereitschaftsdienst Zeiten zeitlich verrechnet? Bezahlt worden sind sie, aber ich habe keinen zeitlichen Ausgleich erhalten, d.h. dass ich theoretisch 60 Stunden im Plus bin. Zählt das als Überstunden oder nicht?
Ich habe immer noch keine ordentliche Kündigung. Bin ich jetzt noch angestellt nach dem 01.02.? Müsste sie mir jetzt innerhalb eines Monats kündigen?

Über rasche Antwort würde ich mich extrem freuen.

Danke mit Gruß, Andi

Hallo Andi,

  1. das klingt nach einem Fall für den Rechtsanwalt und einer Beratung im Einzelfall, denn das Arbeitsverhältnis ist so gut wie beendet und jetzt geht es darum die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Die vielen Fragen bedürfen professioneller Hilfe.

  2. Allgemein
    a) Wenn man eine ordentliche Kündigung in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses bekommt, dann ist die Kündigung regelmäßig wirksam, weil man keinen Kündigungsschutz hat. Entscheident ist aber ob das Arbeitsverhältnis am 18.01.2010 wirklich noch keine 6 Monate bestanden hat, z. Bsp. weil man schon vor Vertragsbeginn gearbeitet hat oder den Dienstwagen bekommen hat u.u.u.u.

Die Angabe eines falschen Enddatums im Kündigungsschreiben ist nicht relevant.Das Arbeitsverhältnis endet mit den gesetzzlichen oder vertraglichen Fristen zum „richtigen Zeitpunkt“ . Der rest ist eine Frage der Gehaltsabrechnung !!!

b)Der Arbeitnehmer darf sich seinen Urlaub NICHT selbst nehmen. Macht er das, dann kann der Arbeitgeber NICHT
sofort fristlos kündigen, sondern muß vorher abmahnen.

MfG
Lotse

  1. Eine Kündigung per Email ist nicht wirksam
  2. Sie haben KEINEN Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs durch Freizeit bis AV Ende.

Welcher Tarifvertrag liegt zu Grunde, wie sind dort die Kündigungsfristen?

Widerspruch gegen die erste Kündigung einlegen, mit dem Hinweis dass (mutmaßlich) nicht fristgerecht und weiter zum Dienst erscheinen. Schickt man sie weg, dann dies schriftlich bestätigen lassen und darauf hinweisen, dass Sie weiterhin zum Dienst bereit sind, somit Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Die erste Kündigung ist wirksam, aber zu einem anderem Datum, dem nächstmöglichen (02.02.2010 [bei 6Tage-woche]). Die fristlose Kündigung ist bis zum schriftlichen erhalt ebenso nicht wirksam, siehe Oben!

Hallo erstmal

ziemlich viele Fragen:smile:

Also wie immer kommt es auf den Arbeitsvertrag an normaler Weise sind x Wochen zum Monatsende als Kündigungsfrist auch in der Probezeit eingetragen. Wenn es sich hier um Tage handelt also 14 Tage dann haben Sie erstmal recht und die Kündigung wäre formal falsch. Aber leider kann der Arbeitgeber am letzen Tag der Probezeit also in Ihrem Fall am 31.01.2010 Ihnen innerhalb der Probezeit mit der im Arbeitsvertrag stehenden Frist kündigen. Das Heißt das Sie tatsächlich bis zum Beispiel 14 Februar noch beschäftigt sind, aber da Sie innerhalb der Probezeit gekündigt wurden Ihnen kein Recht zur Erhebung auf eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht haben. Leider !

Anscheinend weis das aber Ihr Arbeitgeber nicht und versucht mit Drohungen seine vermeintlich falsche Kündigung durch zusetzen.

Zu den Urlaubstagen: Ihr Arbeitgeber hat Recht Sie dürfen ohne Zustimmung nicht einfach in Urlaub gehen auch nicht unter den von Ihnen genannten Umständen. Aber ein f r i s t l o s e r Kündigungsgrund liegt in hier meiner Ansicht nach nicht vor. Angemessen wäre das hier der Lohn für die entgangen Tage gekürzt würde und ggf noch eine Abmahnung, keinefalls eine Fristlose Kündigung. Ihr Arbeitgeber muss Sie erst auf Ihr Fehlverhalten hinweisen und im Wiederholungsfall kann er dann kündigen. Natürlich kann er Ihnen zwar die fristlose Kündigung aussprechen aber ob diese dann vor einem Arbeitsgericht Bestand hätte möchte ich bezweifeln.

Bezüglich nicht genommenen Urlaub bzw nicht ausgeglichener Überstunden. Wenn aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenen Grund das Arbeitsverhältnis beendet wird hat dieser auch den Ausgleich für diese Stunden bzw Tage zu schaffen. Da Sie aber ja nicht mehr abfeiern können muss er dies dann in Geldleistung erbringen sprich Lohnzahlung.

Ansonsten Kündigungen müssen schriftlich erfolgen
Sie sollten Ihre Arbeitsleistung nachweislich anbieten
Solange Sie keine 6 monate beschäftigt waren haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Kündigungsschutzklage

Bei einbehaltenem Lohn hingegen können Sie eine Lohnfeststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben.
Sollte ein Betriebsrat bestehen wenden Sie sich an diesen

So das ist hier eine reine Ansichtsache meinerseits und keine Rechtsberatung. Ich würde Ihnen empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf zusuchen

Hoffe aber trotzdem einwenig Licht ins Dunkle gebracht zuhaben

Gru? Lallabar (synm)

Hallo Andi,
damit ich hier richtig antworten kann, ist wichtig zu
wissen:

  1. Ist die Einrichtung in Deutschland?
  2. Wer ist Träger der Einrichtung?
  3. Welches Tarifrecht wird angewendet (privat ohne
    Tarifvertrag, AVR der Diakonie oder …?)

Für Deutschland gilt generell, dass eine Kündigung
schriftlich zu erfolgen hat. Eine SMS reicht dazu nicht
aus!
„§ 623 BGB
Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung
oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform; die elektronische Form ist
ausgeschlossen.“

Und: Urlaub, welcher bei einer Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann,
muss ausbezahlt werden.
„§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des
Urlaubs (Bundesurlaubsgesetz)
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten.“

Alle weiteren Fragen können vollständig erst
beantwortet werden, wenn die oberen drei Informationen
vorliegen.

Lieber Gruß
Wolfgang Lenssen

Hallo,
war beruflich abwesend. Brauchst Du die Antwort noch?
Ingeborg

Hallo,

Fragen:
Kann sie das?

Nein.

Wie werden Bereitschaftsdienst Zeiten zeitlich verrechnet?
Bezahlt worden sind sie, aber ich habe keinen zeitlichen
Ausgleich erhalten, d.h. dass ich theoretisch 60 Stunden im
Plus bin. Zählt das als Überstunden oder nicht?

Verstehe ich nicht. Bezahlt und noch ein weiterer Ausgleich?

Ich habe immer noch keine ordentliche Kündigung. Bin ich jetzt
noch angestellt nach dem 01.02.? Müsste sie mir jetzt
innerhalb eines Monats kündigen?

Die schon erteilte schriftliche Kündigung wirkt mit der richtigen Frist, also zum 01.02.2010.

VG
EK