Arbeitsrecht

Schwierig augrund der etwas wirren Infos. Fristlose Kündigung aufgrund eigenmächtigem Urlaub: Quatsch. Wenn eine Kündigung erfolgt, MUSS der Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist gewährt werden, da im Falle einer Arbeitslosigkeit auch das Arbeitsamt die Zeit des urlaubsanspruches nicht bezahlt!. Die Frage nach den Plus Stunden habe ich nicht verstanden. Wenn vereinbart wurde, dass Dienste entsprechend abgegolten werden müssen, dann natürlich. Eine Kündidung ist auch dann wirksam, wenn sie nicht schriftlich ausgesprochen wurde. Möglicherweise kann man aber in einem solchen Fall widersprechen und erfolgreich behaupten, dass eszwar zu Meinungsverschiedenheiten, nicht jedoch zu einer Kündigung gekommen ist. Ob SMS Kündigung rechtswirksam sind, weiß ich nicht.

Hoffe weitergeholfen zu haben.

BG Michael

Hallo,

ich war die letzten Wochen leider im Urlaub ! Ist Ihre Anfrage noch aktuell ?

viele Grüße,

M. Kohler

beantwortet? :
Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,
Eine Schilderung der Situation:
Bin in der Altenpflege tätig, seit August 2009, als PDL in
einem ambulanten Dienst, der leider nicht sehr professionell
geführt wird. Bemühungen zur Verbesserung des Rufes, Anregung
zu Werbung und so weiter wurden abgelehnt aus Kostengründen.
Das Verhältnis zw. mir und Chefin verschlechterte sich
dadurch.
Am 8.1. sah ich mich in einer www-jobbörse um und bemerkte,
dass meine Stelle wieder angeboten wird. Daraufhin bat ich um
Erklärung. Keine Antwort.

Am 18.01. erhalte ich eine Kündigung zum 31.1 (13 Tage, statt
14).

Meine Probezeit endet am 31.01.10. Ich habe noch 9 Tage
Resturlaub und bin exakt 9 Tage noch im Dienstplan vorgesehen.
Ich schickte Chefin eine am 18.1. abends eine Email, mit der
Bitte zu folgeden Punkten Stellung zu nehmen:
1.dass ich die Urlaubstage mit den verbleibenden Dienst-Tagen
verrechnen wolle (beginnende heute)
2. Wie sie Überstunden & geleitsete Bereitschaftsdienste
verrechnen wolle
und wies auf die verspätete Kündigung hin.

Darauf erhielt ich keine Antwort.

Gestern (19.1) abend war ich (ohne Handy) in meiner Freizeit
unterwegs, las um 18:04 erst eine SMS, dass ich ihre Email bis
18 Uhr beantworten solle. Ich SMSte zurück, dass ich bis 19
Uhr nicht zuhause wäre.

Zuhause angekommen las ich dann, dass sie mir fristlos
kündigen könne, weil ich meine Urlaubstage selber bestimmt
hätte ohne betriebliche Zustimmung, dass sie aber davon
absehen würde, wenn ich keine Forderungen an sie stelle und
wenn ich die Kündigung von 13 Tagen akzeptiere.

ich schrieb zurück, dass ich sie lediglich um Stellungnahme zu
Resturlaub gebeten hatte, dass ich den Dienst fahren würde,
wenn sie mir bitte sagt, wann sie gedenkt mir den Resturlaub
zu bewilligen, denn es sei zeitlich während des verbleibenden
Arbeitverhältnisses ja sonst nicht möglich.

Als ich die Email abschickte (19:40 Uhr) erhielt ich
gleichzeitig retour, dass sie mir nun fristlos kündigt, weil
ich nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt geantwortet habe.Und sie
würde die Tour selber fahren.

Fragen:
Kann sie das?
Wie werden Bereitschaftsdienst Zeiten zeitlich verrechnet?
Bezahlt worden sind sie, aber ich habe keinen zeitlichen
Ausgleich erhalten, d.h. dass ich theoretisch 60 Stunden im
Plus bin. Zählt das als Überstunden oder nicht?
Ich habe immer noch keine ordentliche Kündigung. Bin ich jetzt
noch angestellt nach dem 01.02.? Müsste sie mir jetzt
innerhalb eines Monats kündigen?

Über rasche Antwort würde ich mich extrem freuen.

Danke mit Gruß, Andi