Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Eine Schilderung der Situation:
Bin in der Altenpflege tätig, seit August 2009, als PDL in einem ambulanten Dienst, der leider nicht sehr professionell geführt wird. Bemühungen zur Verbesserung des Rufes, Anregung zu Werbung und so weiter wurden abgelehnt aus Kostengründen. Das Verhältnis zw. mir und Chefin verschlechterte sich dadurch.
Am 8.1. sah ich mich in einer www-jobbörse um und bemerkte, dass meine Stelle wieder angeboten wird. Daraufhin bat ich um Erklärung. Keine Antwort.

Am 18.01. erhalte ich eine Kündigung zum 31.1 (13 Tage, statt 14).

Meine Probezeit endet am 31.01.10. Ich habe noch 9 Tage Resturlaub und bin exakt 9 Tage noch im Dienstplan vorgesehen.
Ich schickte Chefin eine am 18.1. abends eine Email, mit der Bitte zu folgeden Punkten Stellung zu nehmen:
1.dass ich die Urlaubstage mit den verbleibenden Dienst-Tagen verrechnen wolle (beginnende heute)
2. Wie sie Überstunden & geleitsete Bereitschaftsdienste verrechnen wolle
und wies auf die verspätete Kündigung hin.

Darauf erhielt ich keine Antwort.

Gestern (19.1) abend war ich (ohne Handy) in meiner Freizeit unterwegs, las um 18:04 erst eine SMS, dass ich ihre Email bis 18 Uhr beantworten solle. Ich SMSte zurück, dass ich bis 19 Uhr nicht zuhause wäre.

Zuhause angekommen las ich dann, dass sie mir fristlos kündigen könne, weil ich meine Urlaubstage selber bestimmt hätte ohne betriebliche Zustimmung, dass sie aber davon absehen würde, wenn ich keine Forderungen an sie stelle und wenn ich die Kündigung von 13 Tagen akzeptiere.

ich schrieb zurück, dass ich sie lediglich um Stellungnahme zu Resturlaub gebeten hatte, dass ich den Dienst fahren würde, wenn sie mir bitte sagt, wann sie gedenkt mir den Resturlaub zu bewilligen, denn es sei zeitlich während des verbleibenden Arbeitverhältnisses ja sonst nicht möglich.

Als ich die Email abschickte (19:40 Uhr) erhielt ich gleichzeitig retour, dass sie mir nun fristlos kündigt, weil ich nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt geantwortet habe.Und sie würde die Tour selber fahren.

Fragen:
Kann sie das?
Wie werden Bereitschaftsdienst Zeiten zeitlich verrechnet? Bezahlt worden sind sie, aber ich habe keinen zeitlichen Ausgleich erhalten, d.h. dass ich theoretisch 60 Stunden im Plus bin. Zählt das als Überstunden oder nicht?
Ich habe immer noch keine ordentliche Kündigung. Bin ich jetzt noch angestellt nach dem 01.02.? Müsste sie mir jetzt innerhalb eines Monats kündigen?

Über rasche Antwort würde ich mich extrem freuen.

Danke mit Gruß, Andi

Liebe/-r Experte/-in,
Am 18.01. erhalte ich eine Kündigung zum 31.1 (13 Tage, statt 14).
2. Wie sie Überstunden & geleitsete Bereitschaftsdienste verrechnen wolle

Hallo Andy,
es tut mir leid, aber so unbedarft kann man mit einem AG nicht umgehen, der sowieso nicht mehr will, wie Sie es schildern.
Da hilft nur eins: SOFORT zum Arbeitsgericht gehen und die Sachlage preziös schildern! Es sind Ihre Belange…
Sind Sie bitte nicht so blau-äugig und vertrödeln noch mehr Zeit, OK? Ich setze diese Antwort auf privat…
Jeder rechtspfleger dort wird Ihnen helfen und die Klage aufsetzen. ich würde den AG noch nicht einmal darüber informieren. Ich kenne die Situation im Pflegebereich…
Gruß
Rainer ([email protected])

  1. 13 T auf den ersten Blick ok, s. BGB.
    Danachzählt d. Tag d. Abgabe nicht mit.

  2. Wie ist d. K. zugestellt worden ?

  3. SMS u. email ist immer eine Frage d. Beweisbarkeit.

  4. Fristlos K. s. auch hier BGB
    Ist nur mögl., wenn dem AG nicht zuzumutzen ist, d. ordentl. K-Frist abzuwarten.
    Also enge Voraussetzungen.

Empfehle Dir schnellstmögl. eien FA f. Arb.recht aufzusuchen.
Entsprechende Adr. bekommst Du über den örtl. Anwaltverein o. d. Branchenbuch, entsprechende Rubrik

Marion

Hi,

bin leider nur experte für österr. arbeitsrecht, die Vorgangsweise ist aber jedenfalls nicht OK.
Bist du bei einer Gewerkschaft? Die freuen sich sicher über deinen Fall.

Alles Gute,
t.

Hallo Andi,
alles deutet darauf hin, dass Deine Chefin entscheidende Fehler gemacht hat und die
Kündigungen (fristlos und fristgerecht) unwirksam sind. Aber nun brauchst Du
dringend professionelle Hilfe und solltest unverzüglich zur zuständigen Gewerkschaft
ver.di oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Kollegiale Grüße
Bernd Kirchhof

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Eine Schilderung der Situation:
Bin in der Altenpflege tätig, seit August 2009, als

PDL in

einem ambulanten Dienst, der leider nicht sehr

professionell

geführt wird. Bemühungen zur Verbesserung des Rufes,

Anregung

zu Werbung und so weiter wurden abgelehnt aus

Kostengründen.

Das Verhältnis zw. mir und Chefin verschlechterte sich
dadurch.
Am 8.1. sah ich mich in einer www-jobbörse um und

bemerkte,

dass meine Stelle wieder angeboten wird. Daraufhin bat

ich um

Erklärung. Keine Antwort.

Am 18.01. erhalte ich eine Kündigung zum 31.1 (13

Tage, statt

14).

Meine Probezeit endet am 31.01.10. Ich habe noch 9

Tage

Resturlaub und bin exakt 9 Tage noch im Dienstplan

vorgesehen.

Ich schickte Chefin eine am 18.1. abends eine Email,

mit der

Bitte zu folgeden Punkten Stellung zu nehmen:
1.dass ich die Urlaubstage mit den verbleibenden

Dienst-Tagen

verrechnen wolle (beginnende heute)
2. Wie sie Überstunden & geleitsete

Bereitschaftsdienste

verrechnen wolle
und wies auf die verspätete Kündigung hin.

Darauf erhielt ich keine Antwort.

Gestern (19.1) abend war ich (ohne Handy) in meiner

Freizeit

unterwegs, las um 18:04 erst eine SMS, dass ich ihre

Email bis

18 Uhr beantworten solle. Ich SMSte zurück, dass ich

bis 19

Uhr nicht zuhause wäre.

Zuhause angekommen las ich dann, dass sie mir fristlos
kündigen könne, weil ich meine Urlaubstage selber

bestimmt

hätte ohne betriebliche Zustimmung, dass sie aber

davon

absehen würde, wenn ich keine Forderungen an sie

stelle und

wenn ich die Kündigung von 13 Tagen akzeptiere.

ich schrieb zurück, dass ich sie lediglich um

Stellungnahme zu

Resturlaub gebeten hatte, dass ich den Dienst fahren

würde,

wenn sie mir bitte sagt, wann sie gedenkt mir den

Resturlaub

zu bewilligen, denn es sei zeitlich während des

verbleibenden

Arbeitverhältnisses ja sonst nicht möglich.

Als ich die Email abschickte (19:40 Uhr) erhielt ich
gleichzeitig retour, dass sie mir nun fristlos

kündigt, weil

ich nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt geantwortet

habe.Und sie

würde die Tour selber fahren.

Fragen:
Kann sie das?
Wie werden Bereitschaftsdienst Zeiten zeitlich

verrechnet?

Bezahlt worden sind sie, aber ich habe keinen

zeitlichen

Ausgleich erhalten, d.h. dass ich theoretisch 60

Stunden im

Plus bin. Zählt das als Überstunden oder nicht?
Ich habe immer noch keine ordentliche Kündigung. Bin

ich jetzt

noch angestellt nach dem 01.02.? Müsste sie mir jetzt
innerhalb eines Monats kündigen?

Über rasche Antwort würde ich mich extrem freuen.

Danke mit Gruß, Andi

Hallo Andi,

auch Ihre Chefin hat sich an die Kündigungszeiten zu
halten. Das heißt sie möchte Sie deshalb fristlos
kündigen weil sie ja weiß, dass sie die Fristen nicht
eingehalten hat. Wahrscheinlich hilft in diesem Fall
nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Sagen Sie das
ihr ruhig. Eine normale Regelung scheint wahrscheinlich
nicht möglich.
Sie bestehen auf die Einhaltung der Kündigungsfristen,
Ihren Urlaub und die Ausbezahlung der Mehrarbeit.
Schreiben Sie das Ihrer Chefin am besten per
Einschreiben, mit Klageandrohung, vielleicht hilfts.

Grüße aus Illertissen
efuessl

Für die ordentliche Kündigung während der Probezeit gelten abgekürzte gesetzliche Kündigungsfristen. Falls für Sie nicht aufgrund Ihres Arbeitsvertrags oder aufgrund eines auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags andere Kündigungsfristen maßgeblich sind, kommt die gesetzliche Frist von 2 Wochen zur Anwendung. Der hier einschlägige § 622 Abs.3 BGB lautet:
„§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
Während Ihr Arbeitsverhältnis normalerweise nur mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende ordentlich gekündigt werden kann (§ 622 Abs.1 BGB), ist die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich.
Die abgekürzte Kündigungsfrist gilt sowohl für eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber als auch für eine Kündigung durch Sie, d.h. die kurze Frist kommt beiden Vertragsparteien zugute.

Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen macht eine Kündigung rechtsunwirksam und kann vor einem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG besteht nur unter den folgenden Voraussetzungen:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis muss beendet worden sein. Aus welchem Grund die Beendigung beruht, ist unerheblich. Zu denken ist insbesondere an die folgenden Fälle:

  • Kündigung, auch außerordentliche Kündigung,
  • Aufhebungsvertrag,
  • Ablauf einer Befristung
  • Erreichen einer Altersgrenze
  1. Bestehen eines Urlaubsanspruchs
    Dem Arbeitnehmer muss noch Urlaub zustehen, den er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnte. Gleichgültig ist, ob es sich um Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr oder übertragenen Urlaub handelt. Sie müssen feststellen, wie viel Urlaub dem Mitarbeiter überhaupt zustand und wie viele Tage er schon genommen hatte.

Der Arbeitgeber muss mit der Beendigung des Arbeitsverhältnis alle offenen Forderungen erfüllen. Darunter fallen die Lohnforderungen, das Bezahlen von Mehr- und Überstunden, Bezahlung der Resturlaubstage.

Um sein Anspruch geltend zu machen, bleibt oft nur die Klage am zuständigen Arbeitsgericht, das kostenlos für den Arbeitnehmer ist. Dort in der Rechtsantragsstelle der Gerichtes erhält der Kläger Hilfe bei der Aufsetzung der Klage.Dabei müssen die Klagefristen unbedingt eingehalten werden.Dabei muss beachtet werden, dass Oft zuständige Tarifverträge oft andere Ausschlußfristen als die gesetzlichen Grundlagen enthalten.

Sie haben wohl sehr recht: Das ist alles andere als professionell.
Aber: Was können Sie unternehmen? Fast nichts, denn sie sind in der Probezeit gekündigt worden.
Was kann man Ihnen empfehlen: Unbedingt einen Anwalt oder eine Gewerkschaft aufsuchen. Wenn alles nicht in Frage kommt, dann sollten Sie sich noch einmal melden, um konkret vll. doch (wenigstens) eine Klage einzureichen. Das hilft manches Mal.

Bei allem gilt: Beim Arbeitsamt melden. Sofort!

Hallo,
Wenn Sie ein befristetes Probearbeitsverhältnis vereinbart haben, können Sie sich grundsätzlich nicht gegen die automatische Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit wehren. Gegen eine wirksame Befristung hilft kein Kündigungsschutz. Der Grund dafür liegt darin, daß der Arbeitgeber ja gar nicht kündigen muß, um die Beendigung des Vertrags herbeizuführen.

Anders also bei dem befristeten Probearbeitsverhältnis ist es bei einem Dauerarbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit. Hier besteht von vornherein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein solches Arbeitsverhältnis kann je nach Lage des Falles durchaus unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fallen.

Diese Antworten bräuchte ich.

MfG

Lieber Andi

Um es vorwegzunehmen, ich finde es Super, wenn Missstände – gerade in der Altenpflege – aufgezeigt werden, weil dies der erste Schritt zur Verbesserung in einer verbesserungswürdigen Branche ist.

Das Deine Arbeitgeberin sich nun auf den Schlips getreten fühlt und Dir dafür kündigen will zeigt wie notwendig es ist auch selbst Fehler einzugestehen um es in der Zukunft verbessern zu können.

Wenn Du aber regelmäßig die Nachrichten zu diesem Thema verfolgt so wirst Du sehen, dass Missstände – sind sie einmal Publik geworden – zwar notgedrungen beseitigen muss, doch in den meisten Fällen wurden die Menschen, welche eine Verbesserung herbeiführen wollten, gleich mit „entsorgt“.

Thema Kündigung:

Die Kündigung ist so wie Du es geschildert hast RECHTSUNWIRKSAM!

Die Kündigungsfrist muss im Arbeitsvertrag verankert sein
In der Probezeit kann jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden

Deine Probezeit gilt durch die nicht fristgerechte Kündigung als bestanden und Du erhältst somit das gleiche Recht wie ein fest Angestellter Mitarbeiter

Ist die Kündigungsfrist 14 Tage, dann ist sie, wenn nur noch 13 Tage bis Ultimo bleiben nicht fristgerecht und damit rechtsunwirksam

Hat die Kündigung keine Widerrufsbelehrung, dann ist sie ebenfalls unwirksam

Hat die Kündigung eine Widerrufsbelehrung ohne Befristung (also keine Zeitangabe), dann kannst Du diese Kündigung theoretisch auch nach 10 Jahren bei Gericht anfechten

Hat sie eine Widerrufsbelehrung, dann musst Du obwohl Du weißt das sie unwirksam ist, einen fristgerechten (meist 14 Tage – siehe Widerrufsbelehrung) Widerruf mit entsprechender Begründung machen (achte bitte darauf, dass Du möglicherweise den Nachweis führen musst, dass dem Arbeitgeber Dein Widerruf/Widerspruch auch tatsächlich zugegangen ist (Persönliche Übergabe durch den Postboten)

Sie bietet Dir also eine Deal an:

13 Tage akzeptieren oder eine verhaltensbedingte Kündigung?

Hier musst Du selbst entscheiden welchen Weg Du gehen möchtest. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung zum Thema Arbeitsrecht hast, dann ist die Sache relativ klar, Du übergibst alles den Anwalt und der macht den Rest. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung kann das ein langer Prozess werden der das Geld nicht wert ist (meine persönliche Einschätzung).

Also wenn Du diese Kündigung nicht annimmst wird Sie Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit zum nächsten Monat kündigen – dann selbstverständlich ohne die bekannten Fehler.

Das bedeutet:
Das Arbeitsverhältnis wird so oder so beendet!

Nun gilt es:

Alles zu retten was zu retten ist – nämlich – Dein Geld

Überstunden:
In größeren Betrieben gibt es meist eine Betriebsvereinbarung „Überstunden“ bzw. es wird im Tarifvertrag der Branche geregelt. Frag doch Deine Kollegen wie die Ihre Überstunden abfeiern oder ob denen eine Regelung dazu bekannt ist.

Generell:
Bei Überstunden ist ein Nachweis zu führen ( nach neuester Rechtssprechung von beiden Seiten), welcher vom Arbeitgeber oder einen beauftragten des Arbeitgebers (also Deinen unmittelbar Vorgesetzten) schriftlich zu führen ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es besser ist, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Nachweis führt, welcher einmal im Monat vom Vertreter des Arbeitgebers gegengezeichnet wird um später den Nachweis führen zu können.

Hast Du hier also versäumt den schriftlichen Nachweis zu führen, wird es schwer zu beweisen, dass Du überhaupt Überstunden gemacht hast.

Urlaubstage:
Du hast nicht das Recht Deine Urlaubstage selbst zu bestimmen und abzunehmen wie Du möchtest. Hier gibt es klare Regelungen im betrieblichen Urlaubsverteilungsplan. Auch wenn im Gesetz festgelegt ist, dass der Urlaub weitestgehend nach den Wünschen des Mitarbeiters zu gewähren ist, sind auch die betrieblichen Belange zu berücksichtigen. Kann der normale Dienstbetrieb wegen Gewährung von Urlaub nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, darf der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Mitarbeiters ablehnen.

Klüger wäre hier ein Gespräch mit dem Arzt Deines Vertrauens gewesen!

Nicht gewährte Urlaubstage gehen Dir auch nach einer Kündigung nicht verloren. Beim Arbeitsamt gibt es ein Formular mit dem Du Dir entgangenen Urlaub nachträglich bezahlen lassen kannst.

Post per E – Mail:
Post seitens des Arbeitgebers per E-Mail können nur einen informativen Charakter haben.
Es besteht noch keine technische Voraussetzung um den Nachweis zu führen, dass eine E- Mail fristgerecht beim Arbeitnehmer eingegangen ist und hat somit keine Beweiskraft vor Gericht.

So das soll`s erst einmal gewesen sein. Ich hoffe ich habe nichts vergessen . . .

. . . mit freundlichen Grüßen – [Zuversicht]

Danke

Danke.

Danke…

Danke…

Danke…

Danke…

Danke…

I have a dream… die Altenpflege wehrt sich. Wer steht auf und sagt NEIN, GENUG und wer steht einem bei? Ver.di ist satt, Politik ist satt, AltenpflegerInnen haben Angst um ihre Jobs. Mein Wunsch ist es, die Altenpfleger kollektiv zum Streik zw. 6:30 Uhr und 9:00 Uhr bundesweit zu bewegen.
In Finnland haben (lt Aussage eines Lehrers meiner derzeitigen Weiterbildung) 10 000 Krankenpfleger gleichzeitig gekündigt. Nach 2 Std. waren sie wieder eingestellt, mit verbessertem Lohn. Ein Traum. War offensichtlich machbar.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Den Mut Dinge zu ändern die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Was müsste ich tun und wer macht mit, diese Mißstände zu ÄNDERN?

andrea punkt brasch at t minus online punkt de

Deine Antwort und Engagement haben mir Auftrieb gegeben.

Grüße,

Andi

Danke

Vielleicht konnte ich ein Stück helfen, deshalb mach ich
das Ganze ja.

Grüße aus Illertissen
efuessl

Am 18.01. erhalte ich eine Kündigung zum 31.1 (13 Tage, statt
14).

Das kommt auf die Vereinbarung im Arbeitsvertrags an. Und darf nicht weniger als 14 Kalendertage sein!! Wie hast Du die Kündigung erhalten? Sie muß Dir auf alle Fälle schriftlich übergeben oder zugesandt worden sein. Den ganzen „SMS-Quatsch“ kannst Du getrost vergessen denn es ist gerichtlich kein zulässiges Beweismittel!!

Meine Probezeit endet am 31.01.10. Ich habe noch 9 Tage
Resturlaub und bin exakt 9 Tage noch im Dienstplan vorgesehen.
Ich schickte Chefin eine am 18.1. abends eine Email, mit der
Bitte zu folgeden Punkten Stellung zu nehmen:
1.dass ich die Urlaubstage mit den verbleibenden Dienst-Tagen
verrechnen wolle (beginnende heute)
2. Wie sie Überstunden & geleitsete Bereitschaftsdienste
verrechnen wolle
und wies auf die verspätete Kündigung hin.

Darauf erhielt ich keine Antwort.

Wie gesagt, „SMS“ ist nicht zulässig. Forderungen aus einem (noch) bestehenden Arbeitsverhältnis sind INNERHALB!! einer Frist von (je nach Tarifvertrag) 4-8 Wochen SCHRIFTLICH!!, geltend zu machen. Lehnt der Arbeitgeber diese SCHRIFTLICH ab, so ist inerhalb von 4 Wochen Klage einzureichen! Deshalb hast Du von Deiner Chefin auch keine Antwort erhalten.

Gestern (19.1) abend war ich (ohne Handy) in meiner Freizeit
unterwegs, las um 18:04 erst eine SMS, dass ich ihre Email bis
18 Uhr beantworten solle. Ich SMSte zurück, dass ich bis 19
Uhr nicht zuhause wäre.

Zuhause angekommen las ich dann, dass sie mir fristlos
kündigen könne, weil ich meine Urlaubstage selber bestimmt
hätte ohne betriebliche Zustimmung, dass sie aber davon
absehen würde, wenn ich keine Forderungen an sie stelle und
wenn ich die Kündigung von 13 Tagen akzeptiere.

ich schrieb zurück, dass ich sie lediglich um Stellungnahme zu
Resturlaub gebeten hatte, dass ich den Dienst fahren würde,
wenn sie mir bitte sagt, wann sie gedenkt mir den Resturlaub
zu bewilligen, denn es sei zeitlich während des verbleibenden
Arbeitverhältnisses ja sonst nicht möglich.

Wie gesagt „SMS“, hinfällig!! Kein Gedanken dran verschwenden!

Als ich die Email abschickte (19:40 Uhr) erhielt ich
gleichzeitig retour, dass sie mir nun fristlos kündigt, weil
ich nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt geantwortet habe.Und sie
würde die Tour selber fahren.

Fragen:
Kann sie das?

Wie oben bereits aufgeführt, persönliche oder postalische Zustellung des Schriftstückes mit der Kündigung. Aber nicht per E-Mail oder SMS.

Wie werden Bereitschaftsdienst Zeiten zeitlich verrechnet?
Bezahlt worden sind sie, aber ich habe keinen zeitlichen
Ausgleich erhalten, d.h. dass ich theoretisch 60 Stunden im
Plus bin. Zählt das als Überstunden oder nicht?

Wenn es bezahlt ist, dann hast Du keinen weiteren Anspruch.

Ich habe immer noch keine ordentliche Kündigung. Bin ich jetzt
noch angestellt nach dem 01.02.? Müsste sie mir jetzt
innerhalb eines Monats kündigen?

Du könntest folgendes tun:
Mit dem Tag des Erhalt oder persönlicher Übergabe des KÜNDIGUNGSSCHREIBEN, beginnt für Dich eine 3 Wochenfrist. Das heißt, innerhalb dieser 3 Wochen MUß!!! Deine Kündigungsschutzklage beim Richter auf dem Tisch liegen. Darin bezifferst Du Deine Forderungen. Z.B.
9 Urlaubstage zu je (X) Stunden mal den Bruttostundenlohn=… €.
Zweitens: Weiterbeschäftigung weil die Kündigung nicht aus Gründen Deiner Person und nicht aus betrieblichen Schwierigkeiten zu vertreten ist. (Aber Achtung: Während der Probezeit, kann Dir grundlos gekündigt werden!!)
Drittens: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.

Und das ist Dein PLUS, denn wenn Du gewinnst, (mußt natürlich jeden Tag Deine Arbeitskraft anbieten!!! z.B. telefonisch)kommst Du aufgrund des Prozeßtermines über das Ende der Probezeit hinaus. Das heißt, eine erneute Kündigung wird dann wesentlich schwerer für Deine Chefin. Du befindest Dich dann praktisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Unter Umständen entstehen dann auch Abfindungsansprüche.

Falls Du in der Gewerkschaft bist, dann melde Dich sehr rasch dort, denn innerhalb der 3 Wochenfrist kann Dir dort der Rechtsschutz gewährt werden.

Falls Du nichts machst und per 18.01. das Kündigungsschreiben in den Händen hattest, dann ist am 07.02.2010 um 24 Uhr, alles verloren für Dich!! Falls Du bis heute kein Kündigungsschreiben in den Händen hast, dann gehst Du jeden Tag brav zur Arbeit. Und wenn Du dann am 28.Februar keinen Lohn bekommen hast, dann mahnst Du Deinen Lohn an und bereitest mal schon eine Schadenersatzklage auf den Lohn vor und reichst diese spätestens per 31.03. bei Deinem zuständigen Arbeitsgericht ein. Übrigens bist Du nicht verpflichtet, Deinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er Dir keine schriftliche Kündigung gegeben hat :smile:

Über rasche Antwort würde ich mich extrem freuen.

Danke mit Gruß, Andi