Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Problem-ich bin seit 37 Jahren an der Uni Bonn als ZFA beschäftigt.Nun möchte ich kündigen,darf aber lt. Aussage unserer Verwaltung 7 Mon. Kündigungsfrist einhalten.Mein Chef bietet mir einen Aufhebungsvertrag an,damit ich im Mai gehen könnte._Wir ziehen nach Bayern.
Aber wie ich jetzt nach einem Anruf bei der Krankenkasse erfuhr,muß ich mich bei meiner Krankenkasse zu einem Höchstbeitrag versichern-mein Mann ist privat versichert.
Wie lange müßte ich das aus eigener Tasche finanzieren(was ich nicht kann) und wie lange wäre eine mögliche Sperre,weil ich ja selbst gekündigt habe?
Gibt es denn gar keine andere Möglichkeit aus diesem Arbeitsverhältnis zu kommen.Mein Prof. wird mir nie kündigen wollen.
Vielen Dank für die Antwort
MfG
Helga

Hallo Helga,
ichhabe leider keine guten Ideen für dich. Wer selbst kündigt, muss sich auch an die gesetzlichen Fristen halten und die Krankenkassen lassen da auch keine großen Verhandlungen zu. So blöd es ist, aber ist ein paar Monate Fernbeziehung keine Option?

Ralf

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Problem-ich bin seit 37 Jahren an der Uni Bonn
als ZFA beschäftigt.Nun möchte ich kündigen,darf aber lt.

Helga

Hallo Helga,
die Kündigungsfrist steht in deinem Arbeitsvertrag.
Eigenkündigung oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag zieht bei einer arbeitslos Meldung bei der Agentur für Arbeit unweigerlich eine Speefrist von 12 Wochen nach sich.
Krankenversichert bis du nur, wenn du dich arbeitslos meldet (beachte die Speerfrist). Ist also ein Teufelkreis.
Am Besten wäre, wenn du einen Aufhebungsvertrag zu guten Konditionen unterschreibst (hohe Abfindung: üblich ein halbes Monatsgehalt mal die Anzahl der Beschäftigungsjahre in der Uni). Wird aber schwer zu erreichen sein, da du ja selbst kündigst.
Noch besser wäre, Aufhebungsvertrag zum x-Termin und anschließend sofortige Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeitgeber in Bayern. Du bist dann sofort über den neuen Arbeitgeber krankenversichert.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich

Hallo Helga,

eine andere Möglichkeit als Aufhebungsvertrag oder eigene Kündigung gibt es in Deinem Fall nicht, um aus dem Arbeitsverhältnis rauszukommen.
Wie lange eine Sperre beim Arbeitsamt wäre, kann ich Dir nicht sagen, klar ist jedoch, dass eine solche verhängt wird.

Gruß

Michael

Hallo Helga,

ich bin der Meinung, dass bei dieser Konstellation auch eine frühere Kündigung möglich ist. Es ist ja
keine normale Kündigung, auch bin ich der Meinung, dass, dass es keine Sperrzeiten gibt. Es geht hier nicht um eine normale Arbeitsaufgabe, sondern eine Arbeitsaufgabe aus wichtigen Grund.
Genaueres kann dir jedoch nur das Arbeitsamt sagen.
Ich würde auch zur KV gehen oder anrufen welche Alternativen einem zur Verfügung stehen. Es gibt
die freiw. Versicherung in der KV zu ganz unterschiedlichen Konditionen, da kommt es jedoch auch auf das Einkommen an.
Leider kann ich keine genaueren Auskünfte geben.

LG

Fall ist sehr kompliziert. Sperre beim Arbeitsamt ist bei Umzug nicht unbedingt zwangsläufig. Warum bei KV Höchstbeitrag erschließst sihc mir nicht.

Mehr kann ich aufgrund des Informationsinputs nicht sagen.

beste Grüße
michael

Hallo, ich zitiere mal, siehe dieses Zeichen###

ich habe ein Problem-ich bin seit 37 Jahren an der Uni Bonn
als ZFA beschäftigt.Nun möchte ich kündigen,darf aber lt.
Aussage unserer Verwaltung 7 Mon. Kündigungsfrist
einhalten.Mein Chef bietet mir einen Aufhebungsvertrag
an,damit ich im Mai gehen könnte._Wir ziehen nach Bayern.

Familienumzug nach Bayern? Dann wäre Aufhebungsvertrag doch in Ordnung.

Aber wie ich jetzt nach einem Anruf bei der Krankenkasse
erfuhr,muß ich mich bei meiner Krankenkasse zu einem
Höchstbeitrag versichern-mein Mann ist privat versichert.

Wenn Mann privat versichert ist, muss normalerweise der Partner, wenn er weniger verdient als der Mann, auch beim Mann versichert sein. So ist es hier anscheinend nicht. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können und müssen Sie sich freiwillig in der Krankenkasse versichern. Aber da Sie ja wegen einer Sperre vom Arbeitsamt kein Einkommen haben, kann es also nur der Mindestbeitrag sein (ca. 120 Euro monatlich- schauen Sie nach freiwillig versichert).

Wie lange müßte ich das aus eigener Tasche finanzieren(was ich
nicht kann) und wie lange wäre eine mögliche Sperre,weil ich
ja selbst gekündigt habe?

Ich würde nicht mal denken, dass es eine Sperre gäbe, wenn die komplette Familie umzieht, sollte das ein Grund genug sein. Und wenn es keine Sperre gibt, braucht man sich auch nicht selbst in der Krankenkasse versichern. Das macht dann das Arbeitsamt.

Ich weiß nicht, wie lang die Sperren sind, kann mir höchstens 3 Monate vorstellen. Aber Achtung, diese 3 Monate gibt es dann beim Anspruch auf das Arbeitslosengeld nicht mehr hintendrauf. Die sind echt weg. Ich würde mich intensiv kümmern, was als Grund anerkannt wird, zu kündigen bzw. Aufhebungsvertrag. Dann hat sich auch gleich die Sache mit der Krankenkasse erledigt.

Gibt es denn gar keine andere Möglichkeit aus diesem
Arbeitsverhältnis zu kommen.Mein Prof. wird mir nie kündigen
wollen.

Wenn die Kündigungsfrist wirklich 7 Monate beträgt, kommt man tatsächlich vorher nur über einen Aufhebungsvertrag raus.Im Übrigen würden Sie immer eine Sperre riskieren, auch wenn Sie selbst kündigen, weil Sie dann Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Es sei denn, es gibt einen guten Grund dafür. Den sollten Sie schon haben (Umzug der Familie???).

Hier handelt es sich um meine Meinung, ich bin kein Rechtsanwalt und mache keine Rechtsberatung.
Alles Gute für Sie.

Hallo Helga,

schau dir doch diesen Link einmal an, vielleicht hilft er dir:

http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-Sperrzeit-12-Woc…

Viele Grüße
Karin