In welchem Rahmen kann ein Lohnabhängiger ihm zugeteilte Arbeiten verweigern ohne damit einen Kündigungsgrund zu liefern?
Inwieweit gelten ethische oder religiöse Überzeugungen bei dieser Frage?
Grüße
T.
In welchem Rahmen kann ein Lohnabhängiger ihm zugeteilte
Arbeiten verweigern ohne damit einen Kündigungsgrund zu
liefern?
Hallo!
Gesetz- und sittenwidrige Aufgaben darf und muß ein abhängig Beschäftigter verweigern. Ansonsten lassen sich nur Aussagen über den konkreten Fall treffen.
Gruß
Wolfgang
In welchem Rahmen kann ein Lohnabhängiger ihm zugeteilte
Arbeiten verweigern ohne damit einen Kündigungsgrund zu
liefern?Hallo!
Gesetz- und sittenwidrige Aufgaben darf und muß ein abhängig
Beschäftigter verweigern. Ansonsten lassen sich nur Aussagen
über den konkreten Fall treffen.
Es würde also wahrscheinlich Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen?
Oder hat der Betriebsrat hier Möglichkeiten? Nochmal, es geht um Arbeiten die die persönliche Grundsätze des Arbeitnehmers verletzen würden.
Grüße
T.
es geht um Arbeiten die die
ersönliche Grundsätze des :Arbeitnehmers verletzen :würden.
Nomal Hallo!
Das ist derart allgemein unmöglich zu beantworten. Aus eigener Praxis habe kennengelernt, welche Bandbreite „persönlicher Grundsätze“ auftauchen kann. Einer weigert sich „aus persönlichen Gründen“, seine ellenlange Bart- und Haarpracht entweder zu stutzen oder mit einem Netz zu bändigen, obwohl er an Werkzeugmaschinen arbeiten muß. Der nächste hat ein Problem mit einer Lieferung in ein bestimmtes Land oder an eine Dienststelle der Bundeswehr. Das Thema ist so bunt und jeder Fall ist anders zu beurteilen, daß man ohne konkrete Kenntnis des Falles nichts sagen kann.
Gruß
Wolfgang
Der nächste hat ein Problem
mit einer Lieferung in ein bestimmtes Land oder an eine
Dienststelle der Bundeswehr.
Das ist doch schonmal ein gutes Beispiel, wie wäre es denn in dem Fall.
Sonst vielleicht als Webdesigner Porno, Rauchwaren oder Alkoholika-Händlerseiten programmieren…
Konkret, welche Rechte habe ich dort als Einzelner, gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelungen? Nach wessen Ermessen würde dann entschieden?
Und in diesen Komplex gehört sicherlich auch die Abwendung der Sperrfrist wenn man dann so konsequent ist und selber kündigt.
Grüße
T.
… als Webdesigner Porno, Rauchwaren oder
Alkoholika-Händlerseiten programmieren…
Hallo!
Solange gegen keine Gesetze verstoßen wird, in den Beispielen etwa gegen das Jugendschutzgesetz, steht es Dir im Angestelltenverhältnis nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Aufträge bearbeitet werden und welche nicht.
Um ein wenig Verständnis zu wecken, stelle Dir bitte einen Betrieb mit einigen Mitarbeitern vor. Jeder Mitarbeiter hat andere Vorlieben und Abneigungen. Einer ist militanter Nichtraucher, der nächste hat etwas gegen Windkraft, einer haßt Autos, ein anderer ißt kein Fleisch oder nur Gemüse aus biologischem Anbau. Soll jetzt der Chef eines Edekaladens bei jedem Kunden, der den Laden betritt, eine Betriebsversammlung abhalten und fragen, ob der Kunde bedient werden darf, weil er kein Vegetarier ist? Zugegeben, ich überspitze etwas, aber Dir wird hoffentlich deutlich, wie Dein Ansinnen einzuordnen ist.
Niemand kann Dich zwingen, eine bestimmte Arbeit auszuführen. Es ist Dir freigestellt, einen anderen Job zu suchen. Falls Du kündigst und danach arbeitslos bist, ist Dir die Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld sicher.
Mache Deine eigene Firma auf. Dann kannst Du völlig frei entscheiden, welchen Auftrag Du annimmst und welchen Kunden Du wieder nach Hause schickst.
Gruß
Wolfgang
Um ein wenig Verständnis zu wecken,
[…]
Zugegeben, ich überspitze etwas, aber Dir wird
hoffentlich deutlich, wie Dein Ansinnen einzuordnen ist.
Hm, mein Ansinnen? Ich wollte das nur mal wissen, mehr nicht.
Niemand kann Dich zwingen, eine bestimmte Arbeit auszuführen.
Es ist Dir freigestellt, einen anderen Job zu suchen. Falls Du
kündigst und danach arbeitslos bist, ist Dir die Sperrfrist
beim Bezug von Arbeitslosengeld sicher.
Und über die Realitäten reden wir ja nicht…
Danke für die Auskunft.
T.
ersönliche Grundsätze des :Arbeitnehmers verletzen :würden.