Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,ich arbeite im Handel als Abtlg.leiter
Nun möchte mein Chef von mir eine von mir unterschriebene
Zielvorgabe für das Jahr 2010 haben.In dieser soll ersichtlich sein wie ich mit meinen Inventuren abschliesse,wieviel weniger Verlust ich gegenüber 2009
machen werde,wie ich meine Spanne und meinen Ertrag verbessere.
Nun meine Frage:Wenn ich diese Vorgaben nicht einhalte,da ich ja viele Faktoren vorher garnicht beeinflussen kann,kann er mich dann kündigen,da er ja diese Zielvorgabe von mir schriftlich hat?Können mir dadurch irgendwelche
Nachteiligkeiten entstehen?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen.
reteid546

Hallo,

ich kümmere mich um Arbeitssicherheit, im Bezug auf Arbeitsrecht habe ich keinerlei Fachwissen, kann da also leider nicht helfen. Gruss Andreas

ich arbeite im Handel als Abtlg.leiter

Nun möchte mein Chef von mir eine von mir unterschriebene
Zielvorgabe für das Jahr 2010 haben.
Nun meine Frage:Wenn ich diese Vorgaben nicht einhalte,
Grüssen.
reteid546

Hallo,
eine Zielvorgabe kann keine Garantie sondern nur eine Absichtserklärung sein. Externe Faktoren, die nicht beeinflußt werden können, müssen natürlich berücksichtigt werden.
Eine offensichtlich unrealistische Zielvorgabe sollte allerdings nicht akzeptiert werden.
Auch wenn eine Kündigung nicht darauf gestützt werden kann, ergibt sich möglicherweise eine psychologisch ungünstige Situation bei künftigen Verhandlungen über Gehaltserhöhungen.
Mangelnde Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers, die zur Kündigung berechtigen würde, müßte in einem Kündigungsschutzverfahren durch den Arbeitgeber dem Arbeitsrichter glaubhaft nachgewiesen werden.

Hallo,
also das geht schon so weit ins Arbeitsrecht, dass Dir wahrscheinlich nur ein Fachanwalt helfen kann.
Nach meinem Wissen könntest Du die Vorgabe unterschreiben, hätte aber keine Auswirkungen bei Nichteinhalten.
Die viel wichtigere Frage ist, was das für ein Arbeits-/ Vertrauensverhältnis sein soll, wenn Du bei Nichteinhalten mit Kündigung rechnen musst…

Viele Grüße

Hallo,

ich kann Ihre Sorge gut verstehen, aber vielleicht ist alles nicht so tragisch?
Also:
Zuerst könnten Sie Ihren Vorgesetzten darauf hinweisen, dass manche Entwicklungen gar nicht in Ihrer Hand liegen, gleichwohl aber Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Das, was von Ihnen nicht zu beeinflussen ist, können Sie eben auch nicht beeinfliussen oder steuern.

Da könnte man formulieren: Unter der Voraussetzung, dass dies und jenes eintritt, soll dies und jenes erreicht werden.
Wenn das nicht durchzusetzen ist, könnte man allgemeiner fassen: Die Ziele sind dann erreichbar, wenn dies und jenes sich so und so (oder eben nicht so und so) entwickelt.
Oder man lässt die Ziele stehen und macht einen Zusatz in dem oben genannten Sinn, den auch der Vorgesetzte abzeichnet.
Wenn alles misslingt, kann man immer noch das Gespräch mit den Forderungen, den eigenen Entgegnungen, Einwänden, Vorschlägen usw. sowie die Reaktionen des Vorgesetzten protokollieren, damit später (bei Bedarf)darauf zurück gegriffen werden kann.

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass wegen der Nichterreichung von Zielen, wenn ein oben beschriebenes Verfahren gewählt wurde, eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
Wenn doch: Jeder Arbeitsrichter würde sich in einem Kündigungsschutz-Prozess einen Ast lachen.

Sollte die Beurteilung darunter leiden, dass Ziele wegen des einen oder anderen Umstandes, den Sie selber nicht zu vertreten hatten, nicht ereicht wurden, solten Sie selbtbewusst (aber auch selbstkritisch natürlich) auf einer Änderung bestehen. Da sollte man aber Aufwand und Erfolg gut abwägen. Jedenfalls dann, wenn Sie weiter in Ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis bleiben wollen.

Also:
Wenn Sie nachweisbar die Ursache für die Nichterreichung waren, müssen Sie sich Konsequenzen gefallen lassen.
Wenn Sie nachweisbar nicht die Ursache dafür waren, dass Ziele nicht erreicht worden sind, haben Sie gute Karten.

Wie steht es übrigens mit einem Betriebsrat oder einer Personalvertretung?

Dieses Problem ist ja nicht ein Problem, das einen Einzelen betrift, sondern da geht es doch um Verfahren in einem Betrieb/Unternehmen. Und dann ist der Betriebsrat/die Personalvertretung gefragt. Das sollten doch alles hellwache Burschen sein!!!

Alles Gute