Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage und hoffe dass Sie mir helfen können:
Mein Mann arbeitet seit Juli 2009 als Busfahrer bei einem privaten Unternehmen.
Es gibt insgesamt zwei Fahrer und einen Bus.
Da sich der Betrieb auf die Durchführung von touristischen Stadtrundfahrten spezialisiert hat, sind die Betriebszeiten (je nach Jahreszeit) unterschiedlich. Im Arbeitsvertrag sind 40 Wochenstunden vereinbart.
Da im Januar und Februar kaum Touristen in der Stadt waren, hat sich die Betriebsleitung dazu entschieden den Betrieb einzustellen und nur am Wochenende (Freitag - Sonntag) Touren anzubieten.
Der Kollege meines Mannes wurde für diese Zeit ausgestellt.
Nun wurde meinem Mann bei der „Betriebsversammlung“ mitgeteilt dass er angeblich 400 Minusstunden hätte, da der Betrieb ja nur eingeschränkt stattgefunden hat.
Dies war aber wie bereits geschrieben nicht auf ein Fehlverhalten meines Mannes, sondern auf eine Betriebszeitverkürzung durch die Betriebsleitung zurück zu führen.
Nun meine Frage: sind die Minusstunden rechtmäßig, oder hat der AG nicht für genug Arbeit (Stichwort Annahmeverzug) zu sorgen?
Vielen Dank schon mal an dieser Stelle für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
gaby1972
Hallo Gaby,
leider bin ich nicht der Experte, der hierzu auch Paragrafen nennen kann.
Aber, ich denke, dass keine ! Minusstunden (zumindest nicht in dieser Höhe) auf dem Überstundenkonto sein dürfen.
Denn schließlich war es ja nicht Schild des Arbeitnehmers.
Bei uns ist das so:
Wir haben einen Tarifvertrag. Dort ist festgeschrieben, dass der Arbeitnehmer bis zu minus 150 Stunden auf dem Konto haben darf und diese dann wieder ausgeglichen werden müssen.
Hört der AN aber in der Zwischenzeit auf und konnte diese Minus-Stunden nicht ausgleichen, dürfen ihm auch dadurch keine Nachteile entstehen.
Ist im Tarifvertrag sofern vorhanden etwas geregelt?
Gibt es einen Betriebsrat, den man um Hilfe bitten kann?
Ich würde mich notfalls rechtlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcjue
Hallo gaby1972,
leider muss ich hinsichtlich Ihrer Frage passen, da ich kein Experte in Sachen Arbeitsrecht bin und hier nur Vermutungen anstellen könnte.
Im Arbeitsrecht bin ich Laie.
Meine persönliche unverbindliche meinung ist:
Der Busfahrer muss voll bezahlt werden wenn er einen Festvertrag mit Festgehalt hat.
Behandlung von „Minusstunden“ müsste im Vertrag stehen,für genug Arbeit hat der Arbeitgeber zu sorgen.
Änderungen des Arbeitsvertrages (der Stunden) sind durch eine „Änderungskündigung“ zu erreichen, diese muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
Ob man dies tut hängt sicher auch von der aktuellen regionalen Situation am Arbeitsmarkt ab.